Gessert, Ferdinand: Ueber den Begriff und die Wichtigkeit der Schulzucht besonders für die Volksschulen. Münster, 1826.Daher zerfällt der Begriff der Gemeinsamkeit in Daher zerfaͤllt der Begriff der Gemeinſamkeit in <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0031" n="23"/> <p>Daher zerfaͤllt der Begriff der Gemeinſamkeit in<lb/> dieſe drei: Ordnung, Reinlichkeit, Sittſamkeit. Die<lb/><hi rendition="#g">Ordnung</hi> verlangt Beobachtung des Raumes, daß<lb/> jeder Schuͤler und jedes Ding, welches er braucht,<lb/> ſeinen gewiſſen Platz habe und ſtets bekomme,<lb/> ebenſo Beobachtung der Zeit, wie die Geſchaͤfte der<lb/> Schule auf einander folgen, und wie lange ſie im<lb/> Ganzen und Einzelnen dauern ſollen. Die <hi rendition="#g">Rein-<lb/> lichkeit</hi> fodert, daß ein jeder Acht habe auf ſich<lb/> ſelbſt ſowol hinſichtlich ſeines Leibes und ſeiner Klei-<lb/> dung als auch wegen des Orts und der Geraͤthe der<lb/> Schule. Die <hi rendition="#g">Sittſamkeit</hi> befiehlt ihm ſeinen Mit-<lb/> genoſſen Achtung zu erweiſen, in Geberde, Wort und<lb/> That das Unanſtaͤndige zu unterlaſſen und das Gezie-<lb/> mende zu vollbringen. Alle Vorſchriften und Ein-<lb/> richtungen, welche dies bezwecken, werden das erſte<lb/> Kapitel der Schulzucht ausmachen. Weiter kann es<lb/> aber auch nichts ertheilen, weil hier noch nicht von<lb/> dem Unterſchiede zwiſchen dem Lehrer und den Schuͤ-<lb/> lern die Rede iſt, als nur in ſo fern dieſe an jenen<lb/> wie Glieder an das Haupt ſich anſchließen; ja auch<lb/> nicht einmal die innere Verſchiedenheit und Guͤte der<lb/> einzelnen Schuͤler kommt hier in Betracht, ſondern<lb/> allein die gleichen Rechte und Pflichten derſelben als<lb/> Theile einer geſitteten Geſellſchaft. Deshalb kann<lb/> man ſagen, daß alle in dieſem Kapitel aufzuſtellende<lb/> Regeln mehr einen verneinenden Character haben muͤſ-<lb/> ſen als einen beſtimmenden, daß ſie meiſtens nur<lb/> verlangen koͤnnen: Du ſollſt das nicht thun! weil ja<lb/> in jeder Geſellſchaft (und je mehr, je geſitteter ſie iſt)<lb/> der einzelne Theilnehmer, wenn er das unterlaͤßt,<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [23/0031]
Daher zerfaͤllt der Begriff der Gemeinſamkeit in
dieſe drei: Ordnung, Reinlichkeit, Sittſamkeit. Die
Ordnung verlangt Beobachtung des Raumes, daß
jeder Schuͤler und jedes Ding, welches er braucht,
ſeinen gewiſſen Platz habe und ſtets bekomme,
ebenſo Beobachtung der Zeit, wie die Geſchaͤfte der
Schule auf einander folgen, und wie lange ſie im
Ganzen und Einzelnen dauern ſollen. Die Rein-
lichkeit fodert, daß ein jeder Acht habe auf ſich
ſelbſt ſowol hinſichtlich ſeines Leibes und ſeiner Klei-
dung als auch wegen des Orts und der Geraͤthe der
Schule. Die Sittſamkeit befiehlt ihm ſeinen Mit-
genoſſen Achtung zu erweiſen, in Geberde, Wort und
That das Unanſtaͤndige zu unterlaſſen und das Gezie-
mende zu vollbringen. Alle Vorſchriften und Ein-
richtungen, welche dies bezwecken, werden das erſte
Kapitel der Schulzucht ausmachen. Weiter kann es
aber auch nichts ertheilen, weil hier noch nicht von
dem Unterſchiede zwiſchen dem Lehrer und den Schuͤ-
lern die Rede iſt, als nur in ſo fern dieſe an jenen
wie Glieder an das Haupt ſich anſchließen; ja auch
nicht einmal die innere Verſchiedenheit und Guͤte der
einzelnen Schuͤler kommt hier in Betracht, ſondern
allein die gleichen Rechte und Pflichten derſelben als
Theile einer geſitteten Geſellſchaft. Deshalb kann
man ſagen, daß alle in dieſem Kapitel aufzuſtellende
Regeln mehr einen verneinenden Character haben muͤſ-
ſen als einen beſtimmenden, daß ſie meiſtens nur
verlangen koͤnnen: Du ſollſt das nicht thun! weil ja
in jeder Geſellſchaft (und je mehr, je geſitteter ſie iſt)
der einzelne Theilnehmer, wenn er das unterlaͤßt,
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