Pappier an der Erden finden, heben es ehrerbietig auf, und legen es an einen saubern Ort, damit, wenn etwa der Name GOttes darauf geschrieben wäre, derselbe nicht entehret werde. Das Frantzösische Pappier ist wegen seiner Weise, Feine und Festigkeit, welche Tugenden es zugleich an sich hat, vor allen andern berühmt, und wird ein unglaublicher star- cker Handel damit getrieben.
Pappierabgaben, so wohl beym Aus-als Eingang, wie viel zu geben, siehe den kurtzen Unterricht, p. 140.
- feuchten, heißt in der Druckerey, wenn man sel- biges halbe Buch weiß durchs Wasser ziehet; Es wird hernach allemal ein halbes Buch trockenes dar- zwischen gelegt und mit Steinen eingeschwehrt, da- mit sichs durchziehet. Beym Schreibpappier wer- den nur 6. Bogen auf einmal genommen.
- Händler, sollen kein Pappier auserhalb Landes verschaffen, laut allergnädigsten Mandats vom 8. Novembr. 1704.
- Jmpost, wie viel vom Stempelpappier so wohl, als vom Schreib-Druck- und andern Pappier gege- ben werden muß, lehret ein besonderes Ausschreiben von Jhro Königl. Majest. Friedrich AugustiII. vom 17. Junii 1700. Um das Stempelpappier wollen wir uns hier nicht bekümmern, weil es vor die Her- ren Rechtsgelehrten gehöret; Vom ungestempel- ren Pappier aber muß ein jeder innländischer Pappiermacher sogleich auf der Pappiermühle nach seiner Pflicht dem hierzu bestellten Einnehmer abgeben: Von einem Buch Post- und Cantzleypap- pier 3. Pf. thut ein Rieß 5. Gr. Von einem Buch
Schreib-
Pappier.
Pappier an der Erden finden, heben es ehrerbietig auf, und legen es an einen ſaubern Ort, damit, wenn etwa der Name GOttes darauf geſchrieben waͤre, derſelbe nicht entehret werde. Das Frantzoͤſiſche Pappier iſt wegen ſeiner Weiſe, Feine und Feſtigkeit, welche Tugenden es zugleich an ſich hat, vor allen andern beruͤhmt, und wird ein unglaublicher ſtar- cker Handel damit getrieben.
Pappierabgaben, ſo wohl beym Aus-als Eingang, wie viel zu geben, ſiehe den kurtzen Unterricht, p. 140.
‒ feuchten, heißt in der Druckerey, wenn man ſel- biges halbe Buch weiß durchs Waſſer ziehet; Es wird hernach allemal ein halbes Buch trockenes dar- zwiſchen gelegt und mit Steinen eingeſchwehrt, da- mit ſichs durchziehet. Beym Schreibpappier wer- den nur 6. Bogen auf einmal genommen.
‒ Haͤndler, ſollen kein Pappier auſerhalb Landes verſchaffen, laut allergnaͤdigſten Mandats vom 8. Novembr. 1704.
‒ Jmpoſt, wie viel vom Stempelpappier ſo wohl, als vom Schreib-Druck- und andern Pappier gege- ben werden muß, lehret ein beſonderes Ausſchreiben von Jhro Koͤnigl. Majeſt. Friedrich AuguſtiII. vom 17. Junii 1700. Um das Stempelpappier wollen wir uns hier nicht bekuͤmmern, weil es vor die Her- ren Rechtsgelehrten gehoͤret; Vom ungeſtempel- ren Pappier aber muß ein jeder innlaͤndiſcher Pappiermacher ſogleich auf der Pappiermuͤhle nach ſeiner Pflicht dem hierzu beſtellten Einnehmer abgeben: Von einem Buch Poſt- und Cantzleypap- pier 3. Pf. thut ein Rieß 5. Gr. Von einem Buch
Schreib-
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Pappier.
Pappier an der Erden finden, heben es ehrerbietig
auf, und legen es an einen ſaubern Ort, damit, wenn
etwa der Name GOttes darauf geſchrieben waͤre,
derſelbe nicht entehret werde. Das Frantzoͤſiſche
Pappier iſt wegen ſeiner Weiſe, Feine und Feſtigkeit,
welche Tugenden es zugleich an ſich hat, vor allen
andern beruͤhmt, und wird ein unglaublicher ſtar-
cker Handel damit getrieben.
Pappierabgaben, ſo wohl beym Aus-als Eingang,
wie viel zu geben, ſiehe den kurtzen Unterricht,
p. 140.
‒ feuchten, heißt in der Druckerey, wenn man ſel-
biges halbe Buch weiß durchs Waſſer ziehet; Es
wird hernach allemal ein halbes Buch trockenes dar-
zwiſchen gelegt und mit Steinen eingeſchwehrt, da-
mit ſichs durchziehet. Beym Schreibpappier wer-
den nur 6. Bogen auf einmal genommen.
‒ Haͤndler, ſollen kein Pappier auſerhalb Landes
verſchaffen, laut allergnaͤdigſten Mandats vom 8.
Novembr. 1704.
‒ Jmpoſt, wie viel vom Stempelpappier ſo wohl,
als vom Schreib-Druck- und andern Pappier gege-
ben werden muß, lehret ein beſonderes Ausſchreiben
von Jhro Koͤnigl. Majeſt. Friedrich Auguſti II. vom
17. Junii 1700. Um das Stempelpappier wollen
wir uns hier nicht bekuͤmmern, weil es vor die Her-
ren Rechtsgelehrten gehoͤret; Vom ungeſtempel-
ren Pappier aber muß ein jeder innlaͤndiſcher
Pappiermacher ſogleich auf der Pappiermuͤhle
nach ſeiner Pflicht dem hierzu beſtellten Einnehmer
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pier 3. Pf. thut ein Rieß 5. Gr. Von einem Buch
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[Gessner, Christian Friedrich]: Die so nöthig als nützliche Buchdruckerkunst und Schriftgießerey. Bd. 1. Leipzig, 1740, S. 216. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gessner_buchdruckerkunst01_1740/483>, abgerufen am 16.07.2024.
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