Eben diesem Sonntag wurde auch die gelehrte und mit vielen historischen Anmerckungen gezierte latei- nische Schrift von zwey Bogen in Folio an das schwartze Bret geschlagen und in der Kirche ausgethei- let, mit welcher die gesammten Musen den 10. darauf um 10. Uhr in die Paulinerkirche zu Anhörung einer dieserwegen verordneten Rede eingeladen wurden.
Montags als den 18. Jul. früh um 7. Uhr wur- den 8. Personen, welche die Buchdruckerkunst, der löblichen Gewohnheit nach ehrlich und redlich erlernet hatten, auf ihr vorher geschehenes Anhalten, nachdem ihnen an denen gewöhnlichen Kosten von ermeldter Gesellschaft ein danckenswürdiger Erlaß geschehen, auf eine Kunstgebräuchliche Weise zu Mitgliedern rechtschaffener Kunstverwandten ihres Ordens auf- genommen.
Um 8. Uhr hörte man von dem Thurm der Hauptkirche zu St. Michaelis, durchdie grosse Glocke, denen gesammten Einwohnern das Jubelfest anzei- gen, welcher nach Verfließung einiger Zeit das gantze Geläute zu Hülffe kam. Hierauf versammleten sich um 10. Uhr der Herr Prorector Gottlieb Stolle, nebst dem gesammten hochlöblichen Senatu Acade- mico in der Consistorialstube des Academischen Colle- gii; Die übrigen Herren Doctores in dem Audi- torio juridico und der gesammte Buchdruckerorden, davon die Herren alle in schwartzer Kleidung erschie- nen, in dem Auditorio philosophico. Gegen 11. Uhr nahm die Proceßion ihren Anfang, das Corpus Academicum wurde durch den Hochfürstl. Sächs. Hofadvocaten und Academischen Secretarium Herrn Francken, mit einem in Händen habenden Mar- schallsstab, von welchem rothes Band herab hienge,
der
vom Jubelfeſt 1740.
Eben dieſem Sonntag wurde auch die gelehrte und mit vielen hiſtoriſchen Anmerckungen gezierte latei- niſche Schrift von zwey Bogen in Folio an das ſchwartze Bret geſchlagen und in der Kirche ausgethei- let, mit welcher die geſammten Muſen den 10. darauf um 10. Uhr in die Paulinerkirche zu Anhoͤrung einer dieſerwegen verordneten Rede eingeladen wurden.
Montags als den 18. Jul. fruͤh um 7. Uhr wur- den 8. Perſonen, welche die Buchdruckerkunſt, der loͤblichen Gewohnheit nach ehrlich und redlich erlernet hatten, auf ihr vorher geſchehenes Anhalten, nachdem ihnen an denen gewoͤhnlichen Koſten von ermeldter Geſellſchaft ein danckenswuͤrdiger Erlaß geſchehen, auf eine Kunſtgebraͤuchliche Weiſe zu Mitgliedern rechtſchaffener Kunſtverwandten ihres Ordens auf- genommen.
Um 8. Uhr hoͤrte man von dem Thurm der Hauptkirche zu St. Michaelis, durchdie groſſe Glocke, denen geſammten Einwohnern das Jubelfeſt anzei- gen, welcher nach Verfließung einiger Zeit das gantze Gelaͤute zu Huͤlffe kam. Hierauf verſammleten ſich um 10. Uhr der Herr Prorector Gottlieb Stolle, nebſt dem geſammten hochloͤblichen Senatu Acade- mico in der Conſiſtorialſtube des Academiſchen Colle- gii; Die uͤbrigen Herren Doctores in dem Audi- torio juridico und der geſammte Buchdruckerorden, davon die Herren alle in ſchwartzer Kleidung erſchie- nen, in dem Auditorio philoſophico. Gegen 11. Uhr nahm die Proceßion ihren Anfang, das Corpus Academicum wurde durch den Hochfuͤrſtl. Saͤchſ. Hofadvocaten und Academiſchen Secretarium Herrn Francken, mit einem in Haͤnden habenden Mar- ſchallsſtab, von welchem rothes Band herab hienge,
der
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0230"n="189"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">vom Jubelfeſt 1740.</hi></fw><lb/><p>Eben dieſem Sonntag wurde auch die gelehrte und<lb/>
mit vielen hiſtoriſchen Anmerckungen gezierte latei-<lb/>
niſche Schrift von zwey Bogen in Folio an das<lb/>ſchwartze Bret geſchlagen und in der Kirche ausgethei-<lb/>
let, mit welcher die geſammten Muſen den 10. darauf<lb/>
um 10. Uhr in die Paulinerkirche zu Anhoͤrung einer<lb/>
dieſerwegen verordneten Rede eingeladen wurden.</p><lb/><p>Montags als den 18. Jul. fruͤh um 7. Uhr wur-<lb/>
den 8. Perſonen, welche die Buchdruckerkunſt, der<lb/>
loͤblichen Gewohnheit nach ehrlich und redlich erlernet<lb/>
hatten, auf ihr vorher geſchehenes Anhalten, nachdem<lb/>
ihnen an denen gewoͤhnlichen Koſten von ermeldter<lb/>
Geſellſchaft ein danckenswuͤrdiger Erlaß geſchehen,<lb/>
auf eine Kunſtgebraͤuchliche Weiſe zu Mitgliedern<lb/>
rechtſchaffener Kunſtverwandten ihres Ordens auf-<lb/>
genommen.</p><lb/><p>Um 8. Uhr hoͤrte man von dem Thurm der<lb/>
Hauptkirche zu St. Michaelis, durchdie groſſe Glocke,<lb/>
denen geſammten Einwohnern das Jubelfeſt anzei-<lb/>
gen, welcher nach Verfließung einiger Zeit das gantze<lb/>
Gelaͤute zu Huͤlffe kam. Hierauf verſammleten ſich<lb/>
um 10. Uhr der Herr Prorector <hirendition="#fr">Gottlieb Stolle,</hi><lb/>
nebſt dem geſammten hochloͤblichen Senatu Acade-<lb/>
mico in der Conſiſtorialſtube des Academiſchen Colle-<lb/>
gii; Die uͤbrigen Herren Doctores in dem Audi-<lb/>
torio juridico und der geſammte Buchdruckerorden,<lb/>
davon die Herren alle in ſchwartzer Kleidung erſchie-<lb/>
nen, in dem Auditorio philoſophico. Gegen 11.<lb/>
Uhr nahm die Proceßion ihren Anfang, das Corpus<lb/>
Academicum wurde durch den Hochfuͤrſtl. Saͤchſ.<lb/>
Hofadvocaten und Academiſchen Secretarium Herrn<lb/><hirendition="#fr">Francken,</hi> mit einem in Haͤnden habenden Mar-<lb/>ſchallsſtab, von welchem rothes Band herab hienge,<lb/><fwplace="bottom"type="catch">der</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[189/0230]
vom Jubelfeſt 1740.
Eben dieſem Sonntag wurde auch die gelehrte und
mit vielen hiſtoriſchen Anmerckungen gezierte latei-
niſche Schrift von zwey Bogen in Folio an das
ſchwartze Bret geſchlagen und in der Kirche ausgethei-
let, mit welcher die geſammten Muſen den 10. darauf
um 10. Uhr in die Paulinerkirche zu Anhoͤrung einer
dieſerwegen verordneten Rede eingeladen wurden.
Montags als den 18. Jul. fruͤh um 7. Uhr wur-
den 8. Perſonen, welche die Buchdruckerkunſt, der
loͤblichen Gewohnheit nach ehrlich und redlich erlernet
hatten, auf ihr vorher geſchehenes Anhalten, nachdem
ihnen an denen gewoͤhnlichen Koſten von ermeldter
Geſellſchaft ein danckenswuͤrdiger Erlaß geſchehen,
auf eine Kunſtgebraͤuchliche Weiſe zu Mitgliedern
rechtſchaffener Kunſtverwandten ihres Ordens auf-
genommen.
Um 8. Uhr hoͤrte man von dem Thurm der
Hauptkirche zu St. Michaelis, durchdie groſſe Glocke,
denen geſammten Einwohnern das Jubelfeſt anzei-
gen, welcher nach Verfließung einiger Zeit das gantze
Gelaͤute zu Huͤlffe kam. Hierauf verſammleten ſich
um 10. Uhr der Herr Prorector Gottlieb Stolle,
nebſt dem geſammten hochloͤblichen Senatu Acade-
mico in der Conſiſtorialſtube des Academiſchen Colle-
gii; Die uͤbrigen Herren Doctores in dem Audi-
torio juridico und der geſammte Buchdruckerorden,
davon die Herren alle in ſchwartzer Kleidung erſchie-
nen, in dem Auditorio philoſophico. Gegen 11.
Uhr nahm die Proceßion ihren Anfang, das Corpus
Academicum wurde durch den Hochfuͤrſtl. Saͤchſ.
Hofadvocaten und Academiſchen Secretarium Herrn
Francken, mit einem in Haͤnden habenden Mar-
ſchallsſtab, von welchem rothes Band herab hienge,
der
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
[Gessner, Christian Friedrich]: Der so nöthig als nützlichen Buchdruckerkunst und Schriftgießerey. Bd. 3. Leipzig, 1741, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gessner_buchdruckerkunst03_1741/230>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.