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Geusau, Anton von: Reise Herrn Heinrich d. XI. durch Teutschland Franckr. u. Italien, [1740–1742].

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schien, und sonderlich die moralischen Schriften des Nicole nicht
wolte verachtet wißen, worauf der obgedachte President
sagte: daß er dergleichen Schriften auch hätte, solche aber,
und sonderlich das N.T. des Pere Quesnel unter die Libros pro-
hibitos von ihm rangiret worden wären.

Den 29 December

Früh kam der Herr v. Hertenberg, um ein und anders zu über-
legen, und gegen Mittag fanden sich die 3 Printzen von Darm-
stadt, nebst ihrem Hofmeister dem geheimbden Rath von Planta
bey Illustrissimo zur Gegen-Visite ein. Die Printzen waren alle
sehr gnädig und affable, und amusirten sich theils mit Be-
sichtigung derer in Kupfer gestochenen und ehemals schon
gedachtem Lustbarkeiten, welche bey Vermählung der premier
Dame de France
nach Spanien hier ausgerichtet worden,
theils redeten sie von Kriegs-Sachen, als vor welches metier
der älteste große Neigung zu haben scheinet. Der Herr von
Planta
erzehlete die gantz Negotiation, welche er mit dem
Cardinal Fleuri wegen Praesentation seiner Printzen ge-
habt, da man nehmlich hiesiger Seits in Ansehung des
ältesten Prinzen zwar keine Difficultaet gemacht, ihn
dem König im Cabinet zu praesentiren, denen beyden jüngeren
aber weiter nichts einräumen wollen, als was bereits
oben gedacht worden. Er habe dagegen die Exempel des letzt
hier gewesenen Fürsten von Naßau und des Printz
Georgs von Heßen-Cassel
allegiret, welchen beyden die
Ehre der Praesentation im Cabinet widerfahren. Des Cardinals
Antwort sey gewesen, daß der Fürst von Naßau ein re-
gierender Herr, Printz Georg aber des Königs in Schweden
Bruder gewesen; dagegen der Herr von Planta erwiedert, daß
der Fürst von Naßau kein alter Fürst, auf das regierende
oder nicht regierende aber hierbey um so viel weniger zu
reflectiren sey, weil sonst ein ieder Reichs-Graf, der
alle jura eines Fürsten in seinem Lande hätte, ebenfals
die Praesentation im Cabinet mit Recht praetendiren könte.
Was aber den Printz Georg anlange, so könne ihn die Königl:
Würde seines Herrn Bruders, weil solche bey dem Hause nicht
erblich sey, demselben eben so wenig eine Praerogatio geben
als einem Pohlnischen Edelmann, deßen Bruder das Glück hätte,

schien, und sonderlich die moralischen Schriften des Nicole nicht
wolte verachtet wißen, worauf der obgedachte President
sagte: daß er dergleichen Schriften auch hätte, solche aber,
und sonderlich das N.T. des Pére Quesnel unter die Libros pro-
hibitos von ihm rangiret worden wären.

Den 29 December

Früh kam der Herr v. Hertenberg, um ein und anders zu über-
legen, und gegen Mittag fanden sich die 3 Printzen von Darm-
stadt, nebst ihrem Hofmeister dem geheimbden Rath von Planta
bey Illustrissimo zur Gegen-Visite ein. Die Printzen waren alle
sehr gnädig und affable, und amusirten sich theils mit Be-
sichtigung derer in Kupfer gestochenen und ehemals schon
gedachtem Lustbarkeiten, welche bey Vermählung der premier
Dame de France
nach Spanien hier ausgerichtet worden,
theils redeten sie von Kriegs-Sachen, als vor welches metier
der älteste große Neigung zu haben scheinet. Der Herr von
Planta
erzehlete die gantz Negotiation, welche er mit dem
Cardinal Fleuri wegen Praesentation seiner Printzen ge-
habt, da man nehmlich hiesiger Seits in Ansehung des
ältesten Prinzen zwar keine Difficultaet gemacht, ihn
dem König im Cabinet zu praesentiren, denen beyden jüngeren
aber weiter nichts einräumen wollen, als was bereits
oben gedacht worden. Er habe dagegen die Exempel des letzt
hier gewesenen Fürsten von Naßau und des Printz
Georgs von Heßen-Cassel
allegiret, welchen beyden die
Ehre der Praesentation im Cabinet widerfahren. Des Cardinals
Antwort sey gewesen, daß der Fürst von Naßau ein re-
gierender Herr, Printz Georg aber des Königs in Schweden
Bruder gewesen; dagegen der Herr von Planta erwiedert, daß
der Fürst von Naßau kein alter Fürst, auf das regierende
oder nicht regierende aber hierbey um so viel weniger zu
reflectiren sey, weil sonst ein ieder Reichs-Graf, der
alle jura eines Fürsten in seinem Lande hätte, ebenfals
die Praesentation im Cabinet mit Recht praetendiren könte.
Was aber den Printz Georg anlange, so könne ihn die Königl:
Würde seines Herrn Bruders, weil solche bey dem Hause nicht
erblich sey, demselben eben so wenig eine Praerogatio geben
als einem Pohlnischen Edelmann, deßen Bruder das Glück hätte,

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[0103] schien, und sonderlich die moralischen Schriften des Nicole nicht wolte verachtet wißen, worauf der obgedachte President sagte: daß er dergleichen Schriften auch hätte, solche aber, und sonderlich das N.T. des Pére Quesnel unter die Libros pro- hibitos von ihm rangiret worden wären. Den 29 Decembr: Früh kam der H. v. Hertenberg, um ein und anders zu über- legen, und gegen Mittag fanden sich die 3 Printzen von Darm- stadt, nebst ihrem Hofmeister dem geheimbden Rath von Planta bey Illmo zur Gegen-Visite ein. Die Printzen waren alle sehr gnädig und affable, und amusirten sich theils mit Be- sichtigung derer in Kupfer gestochenen und ehemals schon gedachtem Lustbarkeiten, welche bey Vermählung der premier Dame de France nach Spanien hier ausgerichtet worden, theils redeten sie von Kriegs-Sachen, als vor welches metier der älteste große Neigung zu haben scheinet. Der Hl. von Planta erzehlete die gantz Negotiation, welche er mit dem Cardinal Fleuri wegen Praesentation seiner Printzen ge- habt, da man nehmlich hiesiger Seits in Ansehung des ältesten Prinzen zwar keine Difficultaet gemacht, ihn dem König im Cabinet zu praesentiren, denen beyden jüngeren aber weiter nichts einräumen wollen, als was bereits oben gedacht worden. Er habe dagegen die Exempel des letzt hier gewesenen Fürsten von Naßau und des Printz Georgs von Heßen-Cassel allegiret, welchen beyden die Ehre der Praesentation im Cabinet widerfahren. Des Cardinals Antwort sey gewesen, daß der Fürst von Naßau ein re- gierender Herr, Printz Georg aber des Königs in Schweden Bruder gewesen; dagegen der H. von Planta erwiedert, daß der Fürst von Naßau kein alter Fürst, auf das regierende oder nicht regierende aber hierbey um so viel weniger zu reflectiren sey, weil sonst ein ieder Reichs-Graf, der alle jura eines Fürsten in seinem Lande hätte, ebenfals die Praesentation im Cabinet mit Recht praetendiren könte. Was aber den Printz Georg anlange, so könne die Königl: Würde seines Hl: Bruders, weil solche bey dem Hause nicht erblich sey, demselben eben so wenig eine Praerogatio geben als einem Pohlnischen Edelmann, deßen Bruder das Glück hätte,

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Paul Beckus, Marita Gruner, Thomas Grunewald, Sabrina Mögelin, Martin Prell: Herausgeber:innen
Paul Beckus, Marita Gruner, Thomas Grunewald, Sabrina Mögelin, Martin Prell: Bearbeiter:innen
Martin Prell: Datentransformation
Saskia Jungmann, Nikolas Schröder, Andreas Lewen: Mitarbeit
Thüringer Staatskanzlei: Projektförderer
Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena: Bilddigitalisierung von Editionsvorlage und deren Abschrift sowie Bereitstellung der Digitalisate

Weitere Informationen:

Das Endendum der vorliegenden Edition bildet das Tagebuch zur Kavalierstour des pietistischen Grafen Heinrich XI. Reuß zu Obergreiz (1722-1800) durch das Heilige Römische Reich deutscher Nation, Frankreich, die Schweiz, Italien und Österreich in den Jahren 1740–1742. Es besteht aus 443 Tagebucheinträgen auf 784 Seiten, die in 71 Briefen in die Heimat übersandt wurden. Verfasser des Tagebuchs ist der Köstritzer Hofmeister Anton von Geusau (1695–1749). Im Tagebuch bietet dieser nicht nur Einblicke in die international vernetzte Welt des Hochadels, sondern überliefert auch tiefgehende Einblicke in die wirtschaftlichen, sozialen, religiösen und politischen Entwicklungen in den besuchten Ländern. Dies ist vor allem für die im politischen System Europas stattfindenden Veränderungen relevant. So führte der Aufstieg Preußens zur Großmacht zu einer Neuordnung des europäischen Mächtesystems. In die Zeit seiner Kavalierstour fallen beispielsweise der Tod des Römisch-Deutschen Kaisers Karl VI. (1685–1740) und der sich daran anschließende Österreichische Erbfolgekrieg mit seinen Auswirkungen auf das europäische Mächtesystem. Besonders aufschlussreich sind die zahlreichen wiedergegebenen Gespräche zwischen den Reisenden und anderen Adligen, Geistlichen und Gelehrten zumeist katholischer Provenienz. Diese ermöglichen vielfältige Einblicke in die Gedanken- und Vorstellungswelt des Verfassers, seiner Mitreisenden und Gesprächspartner. Hieran werden Kontaktzonen für interkonfessionellen Austausch, aber auch Grenzen des Sag- oder Machbaren deutlich: Heinrich XI. und von Geusau waren pietistisch-fromme Lutheraner, die die auf der Reise gemachten Erfahrungen vor ihrem konfessionellen Erfahrungshintergrund spiegelten, werteten und einordneten

Die Edition wurde zunächst mit Hilfe der virtuellen Forschungsumgebung FuD erstellt, die im Rahmen des Projektes Editionenportal Thüringen an der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena (ThULB) implementiert wurde. Nach Einstellung dieses Infrastrukturprojekts fand eine Transformation des FuD-XML in das DTABf im Rahmen eines FAIR-Data-Stipendiums der NFDI4Memory statt. Die Digitalisierung des originalen Brieftagebuchs und einer zeitgenössischen Abschrift erfolgte über die ThULB. Die vorliegende Edition umfasst eine vorlagennahe und zeilengenaue Umschrift der kurrenten Handschrift in moderne lateinische Buchstaben. Eine gründliche Ersttranskription ist erfolgt; eine abschließende Kollationierung steht noch aus. Die XML-Daten umfassen zum gegenwärtigen Zeitpunkt zudem eine grundständige Strukturkodierung (Briefe, Tagebucheinträge, Kopfzeilen, Absätze, Seiten- und Zeilenwechsel) und eine TEI-konforme Auszeichnung grundlegender formal-textkritischer Phänomene (Hervorhebungen, Autorkorrekturen, editorische Konjekturen, Unlesbarkeiten, Abkürzungen mit Auflösungen). Abweichungen der zeitgenössische Abschrift vom originalen Autographen wurden bis dato nicht erfasst. Topographische Informationen der Autorkorrekturen wurden erfasst. Einrückungen am Zeilenbeginn und innerhalb von Zeilen wurden nicht wiedergegeben. Horizontale Leerräume wurden nicht genau, sondern als einfache Leerzeilen wiedergegeben. Für bisher 49 der insgesamt 71 Briefe wurden zudem die darin erwähnten inhaltlich-semantischen Entitäten (Personen/Körperschaften, Gruppen, Geografika, Ereignisse und Objekte (z.B. Bücher, Gebäude, Statuen, Karten, Gemälde etc.)) kodiert und unter Nutzung von GND-Verweisen identifiziert. Ein entsprechendes Register finden Sie auf Github, dort sind auch sämtliche Daten der Edition zu diesem Werk publiziert.

Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: nicht markiert; Geminations-/Abkürzungsstriche: mnarkiert, expandiert; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht markiert; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: DTABf-getreu; Zeilenumbrüche markiert: ja;




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Zitationshilfe: Geusau, Anton von: Reise Herrn Heinrich d. XI. durch Teutschland Franckr. u. Italien, [1740–1742], S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/geusau_reisetagebuchHeinrichxiReuss_1740/103>, abgerufen am 28.11.2024.