Glück, Christian Friedrich von: Verbesserungen und Zusätze zum ersten Bande des Glückischen Kommentars über die Pandecten. Für die Besitzer der ersten Ausgabe. Erlangen, 1798.mung des Senats und Volks ihre Unterthanen, als Gesetze, ver- S. 507. Z. 3. streiche aus: Mandate, bis wurde 31) Z. 18. S. 507. streiche aus: die Note 34. S. 508. Z. 4. hinter in einem, streiche aus: zweydeutigen Z. 6. hinter gewandt hatten, lies: In solchen Rescripten Ebendaselbst statt Selbige, lies: Die Rescripte nun S. 509. Zur Note 36, jetzt 45, setze am Ende noch: In Zu der Note 39, jetzt 48, hinter procons. setze: Der Name Auf eben der Seite Z. 10. streiche aus: hinter Dekrete, modum 44) püttmann Probabil. iur. civ. Lib. I. cap. 14. pag. 108.
mung des Senats und Volks ihre Unterthanen, als Geſetze, ver- S. 507. Z. 3. ſtreiche aus: Mandate, bis wurde 31) Z. 18. S. 507. ſtreiche aus: die Note 34. S. 508. Z. 4. hinter in einem, ſtreiche aus: zweydeutigen Z. 6. hinter gewandt hatten, lies: In ſolchen Reſcripten Ebendaſelbſt ſtatt Selbige, lies: Die Reſcripte nun S. 509. Zur Note 36, jetzt 45, ſetze am Ende noch: In Zu der Note 39, jetzt 48, hinter proconſ. ſetze: Der Name Auf eben der Seite Z. 10. ſtreiche aus: hinter Dekrete, modum 44) püttmann Probabil. iur. civ. Lib. I. cap. 14. pag. 108.
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mung des Senats und Volks ihre Unterthanen, als Geſetze, ver-
banden 31, jetzt 46).
S. 507. Z. 3. ſtreiche aus: Mandate, bis wurde 31) Z. 18.
und lies: Mandate waren kaiſerliche Inſtructionen fuͤr Staats-
bediente, beſonders fuͤr die Gouverneurs der Provinzen, nach wel-
chen ſie ihr Amt verwalten mußten 33), jetzt 42).
S. 507. ſtreiche aus: die Note 34.
S. 508. Z. 4. hinter in einem, ſtreiche aus: zweydeutigen
oder ſchwierigen und lies: zweifelhaften.
Z. 6. hinter gewandt hatten, lies: In ſolchen Reſcripten
entſchieden die Kaiſer die ihnen vorgetragenen Rechtsfragen ins-
gemein nach den ſchon vorhandenen Geſetzen, welche ſie nun er-
klaͤrten und beſtaͤtigen. Man ſuchte alſo darin nicht ohne hin-
laͤnglichen Grund eine correctoriſche Verordnung 44).
Ebendaſelbſt ſtatt Selbige, lies: Die Reſcripte nun
S. 509. Zur Note 36, jetzt 45, ſetze am Ende noch: In
der Folge haben jedoch die Kaiſer ſelten mehr ſubnotirt, ſondern
das ganze Geſchaͤfte ihren magiſtris libellorum uͤberlaſſen, wozu
ſie immer die beruͤhmteſten Rechtsgelehrten anſtellten. Man ſehe
hier vorzuͤglich püttmann Probabil. iur. civ. Lib. II. cap. 4. p. 34.
Zu der Note 39, jetzt 48, hinter proconſ. ſetze: Der Name
kommt her von dem griechiſchen Wort πράγμα, welches ſoviel
als eine oͤffentliche Angelegenheit, eine Staatsſache, heißt: ci-
cero ad Attic. lib. 14. ep. 3.
Auf eben der Seite Z. 10. ſtreiche aus: hinter Dekrete,
waren u. ſ. w. bis machten S. 510. Z. 4. und lies: waren Ur-
theilsſpruͤche und Entſcheidungen ſtreitende Rechtshaͤndel, welche
die Kaiſer in ihrem Tribunal (Auditorium Principis) 41, jetzt 50,
nach vorhergegangener Unterſuchung 42, jetzt 51, und desfalls ge-
meinſchaftlich mit ihren Gerichtsraͤthen und Beyſitzern gepfloge-
nen Erwaͤgung in ſolchen Sachen publicirten, die entweder per
modum
44) püttmann Probabil. iur. civ. Lib. I. cap. 14. pag. 108.
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