Görres, Joseph von: Teutschland und die Revolution. Koblenz, 1819.nicht zu Stande kam, die Erfüllung des 13. Art. mit Dieser Gang der nordteutschen Angelegenheiten nicht zu Stande kam, die Erfüllung des 13. Art. mit Dieſer Gang der nordteutſchen Angelegenheiten <TEI> <text> <body> <p><pb facs="#f0051" n="43"/> nicht zu Stande kam, die Erfüllung des 13. Art. mit<lb/> Stillſchweigen umgangen: eine Feilſcherey, freilich<lb/> nicht unerhört in älterer Zeit, aber, keineswegs zu dem<lb/> gehörend, was aus ihr herübergenommen werden ſoll.<lb/> Darum wurde der Streit mit den Domänenkäufern,<lb/> in Braunſchweig und Hannover geſchickter beygelegt,<lb/> hier, wo man mit ſtarrer Härte, Recht und Unrecht<lb/> durcheinander miſchte, und den eigenen Gerichtshö¬<lb/> fen für beſondere Rechtsfälle, in eigner Sache, neue<lb/> Geſetze machte, zu einem öffentlichen Scandal, das<lb/> die Ohnmacht der Verfaſſung im unzweydeutigſten<lb/> Licht gezeigt, und das gegebene Aergerniß kaum durch<lb/> ein allgemeines Bundesgeſetz für ähnliche Fälle in der<lb/> Zukunft wieder gut machen wird. Darum endlich blie¬<lb/> ben alle die ſchreyenden Mißbräuche im Juſtizweſen<lb/> und in andern Fächern unangetaſtet. Heſſen ganz ſtatio¬<lb/> när geworden, ſchied gleichſam aus der Gemeinſchaft<lb/> der übrigen Stammgenoſſen, und ſchien den Vorwurf<lb/> des Mangels an Theilnahme an den öffentlichen An¬<lb/> gelegenheiten, den man ihm vor allen Andern gemacht,<lb/> durch die That zu beſtättigen.</p><lb/> <p>Dieſer Gang der nordteutſchen Angelegenheiten<lb/> konnte der Meinung wenig Beruhigung gewähren,<lb/> die nach ſtarken, volksmäßigen Inſtitutionen für die<lb/> Gegenwart und der Sicherung der Zukunft durch ei¬<lb/> nen regen, lebendigen, die ganze Nation umfaſſenden<lb/> Gemeingeiſt verlangt. Wohl thut Ruhe und ſtilles<lb/> Gemach vor allem Andern Noth dieſer Zeit, die ſich<lb/> in raſtloſem Treiben beynahe aufgerieben; aber es<lb/> darf nicht die Ruhe der Trägheit, ſondern allein jene<lb/> gehaltene, feſte Gelaſſenheit ſeyn, die nicht in leerer<lb/></p> </body> </text> </TEI> [43/0051]
nicht zu Stande kam, die Erfüllung des 13. Art. mit
Stillſchweigen umgangen: eine Feilſcherey, freilich
nicht unerhört in älterer Zeit, aber, keineswegs zu dem
gehörend, was aus ihr herübergenommen werden ſoll.
Darum wurde der Streit mit den Domänenkäufern,
in Braunſchweig und Hannover geſchickter beygelegt,
hier, wo man mit ſtarrer Härte, Recht und Unrecht
durcheinander miſchte, und den eigenen Gerichtshö¬
fen für beſondere Rechtsfälle, in eigner Sache, neue
Geſetze machte, zu einem öffentlichen Scandal, das
die Ohnmacht der Verfaſſung im unzweydeutigſten
Licht gezeigt, und das gegebene Aergerniß kaum durch
ein allgemeines Bundesgeſetz für ähnliche Fälle in der
Zukunft wieder gut machen wird. Darum endlich blie¬
ben alle die ſchreyenden Mißbräuche im Juſtizweſen
und in andern Fächern unangetaſtet. Heſſen ganz ſtatio¬
när geworden, ſchied gleichſam aus der Gemeinſchaft
der übrigen Stammgenoſſen, und ſchien den Vorwurf
des Mangels an Theilnahme an den öffentlichen An¬
gelegenheiten, den man ihm vor allen Andern gemacht,
durch die That zu beſtättigen.
Dieſer Gang der nordteutſchen Angelegenheiten
konnte der Meinung wenig Beruhigung gewähren,
die nach ſtarken, volksmäßigen Inſtitutionen für die
Gegenwart und der Sicherung der Zukunft durch ei¬
nen regen, lebendigen, die ganze Nation umfaſſenden
Gemeingeiſt verlangt. Wohl thut Ruhe und ſtilles
Gemach vor allem Andern Noth dieſer Zeit, die ſich
in raſtloſem Treiben beynahe aufgerieben; aber es
darf nicht die Ruhe der Trägheit, ſondern allein jene
gehaltene, feſte Gelaſſenheit ſeyn, die nicht in leerer
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