Der reine Farbenkreis war zwar enge, er schien aber an unzähligen Gegenständen specificirt und indivi- dualisirt und mit Nebenbestimmungen bedingt. Man sehe die Mannigfaltigkeit der griechischen und römischen Ausdrücke (2r Band. S. 54--59.) und man wird mit Vergnügen dabey gewahr werden, wie beweglich und läßlich die Worte beynahe durch den ganzen Far- benkreis herum gebraucht worden.
609.
In späteren Zeiten trat durch die mannigfaltigen Operationen der Färbekunst manche neue Schattirung ein. Selbst die Modefarben und ihre Benennungen stellten ein unendliches Heer von Farbenindividualitäten dar. Auch die Farbenterminologie der neuern Spra- chen werden wir gelegentlich aufführen; wobey sich denn zeigen wird, daß man immer auf genauere Be- stimmungen ausgegangen, und ein Fixirtes, Specificir- tes auch durch die Sprache festzuhalten und zu verein- zelnen gesucht hat.
610.
Was die deutsche Terminologie betrifft, so hat sie den Vortheil, daß wir vier einsylbige, an ihren Ur- sprung nicht mehr erinnernde Namen besitzen, nehm- lich Gelb, Blau, Roth, Grün. Sie stellen nur das Allgemeinste der Farbe der Einbildungskraft dar, ohne auf etwas Specifisches hinzudeuten.
608.
Der reine Farbenkreis war zwar enge, er ſchien aber an unzaͤhligen Gegenſtaͤnden ſpecificirt und indivi- dualiſirt und mit Nebenbeſtimmungen bedingt. Man ſehe die Mannigfaltigkeit der griechiſchen und roͤmiſchen Ausdruͤcke (2r Band. S. 54—59.) und man wird mit Vergnuͤgen dabey gewahr werden, wie beweglich und laͤßlich die Worte beynahe durch den ganzen Far- benkreis herum gebraucht worden.
609.
In ſpaͤteren Zeiten trat durch die mannigfaltigen Operationen der Faͤrbekunſt manche neue Schattirung ein. Selbſt die Modefarben und ihre Benennungen ſtellten ein unendliches Heer von Farbenindividualitaͤten dar. Auch die Farbenterminologie der neuern Spra- chen werden wir gelegentlich auffuͤhren; wobey ſich denn zeigen wird, daß man immer auf genauere Be- ſtimmungen ausgegangen, und ein Fixirtes, Specificir- tes auch durch die Sprache feſtzuhalten und zu verein- zelnen geſucht hat.
610.
Was die deutſche Terminologie betrifft, ſo hat ſie den Vortheil, daß wir vier einſylbige, an ihren Ur- ſprung nicht mehr erinnernde Namen beſitzen, nehm- lich Gelb, Blau, Roth, Gruͤn. Sie ſtellen nur das Allgemeinſte der Farbe der Einbildungskraft dar, ohne auf etwas Specifiſches hinzudeuten.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0280"n="226"/><divn="4"><head>608.</head><lb/><p>Der reine Farbenkreis war zwar enge, er ſchien<lb/>
aber an unzaͤhligen Gegenſtaͤnden ſpecificirt und indivi-<lb/>
dualiſirt und mit Nebenbeſtimmungen bedingt. Man<lb/>ſehe die Mannigfaltigkeit der griechiſchen und roͤmiſchen<lb/>
Ausdruͤcke (2r Band. S. 54—59.) und man wird<lb/>
mit Vergnuͤgen dabey gewahr werden, wie beweglich<lb/>
und laͤßlich die Worte beynahe durch den ganzen Far-<lb/>
benkreis herum gebraucht worden.</p></div><lb/><divn="4"><head>609.</head><lb/><p>In ſpaͤteren Zeiten trat durch die mannigfaltigen<lb/>
Operationen der Faͤrbekunſt manche neue Schattirung<lb/>
ein. Selbſt die Modefarben und ihre Benennungen<lb/>ſtellten ein unendliches Heer von Farbenindividualitaͤten<lb/>
dar. Auch die Farbenterminologie der neuern Spra-<lb/>
chen werden wir gelegentlich auffuͤhren; wobey ſich<lb/>
denn zeigen wird, daß man immer auf genauere Be-<lb/>ſtimmungen ausgegangen, und ein Fixirtes, Specificir-<lb/>
tes auch durch die Sprache feſtzuhalten und zu verein-<lb/>
zelnen geſucht hat.</p></div><lb/><divn="4"><head>610.</head><lb/><p>Was die deutſche Terminologie betrifft, ſo hat ſie<lb/>
den Vortheil, daß wir vier einſylbige, an ihren Ur-<lb/>ſprung nicht mehr erinnernde Namen beſitzen, nehm-<lb/>
lich Gelb, Blau, Roth, Gruͤn. Sie ſtellen nur das<lb/>
Allgemeinſte der Farbe der Einbildungskraft dar, ohne<lb/>
auf etwas Specifiſches hinzudeuten.</p></div><lb/></div></div></div></body></text></TEI>
[226/0280]
608.
Der reine Farbenkreis war zwar enge, er ſchien
aber an unzaͤhligen Gegenſtaͤnden ſpecificirt und indivi-
dualiſirt und mit Nebenbeſtimmungen bedingt. Man
ſehe die Mannigfaltigkeit der griechiſchen und roͤmiſchen
Ausdruͤcke (2r Band. S. 54—59.) und man wird
mit Vergnuͤgen dabey gewahr werden, wie beweglich
und laͤßlich die Worte beynahe durch den ganzen Far-
benkreis herum gebraucht worden.
609.
In ſpaͤteren Zeiten trat durch die mannigfaltigen
Operationen der Faͤrbekunſt manche neue Schattirung
ein. Selbſt die Modefarben und ihre Benennungen
ſtellten ein unendliches Heer von Farbenindividualitaͤten
dar. Auch die Farbenterminologie der neuern Spra-
chen werden wir gelegentlich auffuͤhren; wobey ſich
denn zeigen wird, daß man immer auf genauere Be-
ſtimmungen ausgegangen, und ein Fixirtes, Specificir-
tes auch durch die Sprache feſtzuhalten und zu verein-
zelnen geſucht hat.
610.
Was die deutſche Terminologie betrifft, ſo hat ſie
den Vortheil, daß wir vier einſylbige, an ihren Ur-
ſprung nicht mehr erinnernde Namen beſitzen, nehm-
lich Gelb, Blau, Roth, Gruͤn. Sie ſtellen nur das
Allgemeinſte der Farbe der Einbildungskraft dar, ohne
auf etwas Specifiſches hinzudeuten.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 1. Tübingen, 1810, S. 226. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_farbenlehre01_1810/280>, abgerufen am 23.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.