fähr funfzehn Personen waren gegenwärtig; sie bestimm- ten die Zeit ihrer Versammlung, die Eintritts- und wöchentlichen Zuschußgelder, erwählten einen Präsiden- ten, Schatzmeister und Secretär; zwanzig aufzuneh- mende Personen wurden vorgeschlagen. Bald darauf ordneten sie als Männer, die Gelegenheit genug ge- habt hatten über Constitutionen nachzudenken, die übri- gen zur äußern Form gehörigen Einrichtungen, vor- trefflich und zweckmäßig.
Kaum hatte König Karl der II. vernommen, daß eine Versammlung solcher ihm von jeher zugethaner Männer sich zu einer Gesellschaft constituirt; so ließ er ihnen Bestätigung, Schutz und allen Vorschub an- bieten, und bekräftigte 1662 auf die ehrenvollste Weise die sämmtlichen Statuten.
Naturwissenschaften in England.
Die Theilnahme des Königs an den natürlichen Wissenschaften kam eben zur rechten Zeit: denn wie bisher theils die Wissenschaften überhaupt, theils die na- türlichen verspätet worden, davon soll uns der Bischof Sprat eine flüchtige Uebersicht geben.
"Bis zur Verbindung der beyden Häuser York und Lancaster wurden alle Kräfte unseres Landes zu
faͤhr funfzehn Perſonen waren gegenwaͤrtig; ſie beſtimm- ten die Zeit ihrer Verſammlung, die Eintritts- und woͤchentlichen Zuſchußgelder, erwaͤhlten einen Praͤſiden- ten, Schatzmeiſter und Secretaͤr; zwanzig aufzuneh- mende Perſonen wurden vorgeſchlagen. Bald darauf ordneten ſie als Maͤnner, die Gelegenheit genug ge- habt hatten uͤber Conſtitutionen nachzudenken, die uͤbri- gen zur aͤußern Form gehoͤrigen Einrichtungen, vor- trefflich und zweckmaͤßig.
Kaum hatte Koͤnig Karl der II. vernommen, daß eine Verſammlung ſolcher ihm von jeher zugethaner Maͤnner ſich zu einer Geſellſchaft conſtituirt; ſo ließ er ihnen Beſtaͤtigung, Schutz und allen Vorſchub an- bieten, und bekraͤftigte 1662 auf die ehrenvollſte Weiſe die ſaͤmmtlichen Statuten.
Naturwiſſenſchaften in England.
Die Theilnahme des Koͤnigs an den natuͤrlichen Wiſſenſchaften kam eben zur rechten Zeit: denn wie bisher theils die Wiſſenſchaften uͤberhaupt, theils die na- tuͤrlichen verſpaͤtet worden, davon ſoll uns der Biſchof Sprat eine fluͤchtige Ueberſicht geben.
„Bis zur Verbindung der beyden Haͤuſer York und Lancaſter wurden alle Kraͤfte unſeres Landes zu
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0420"n="386"/>
faͤhr funfzehn Perſonen waren gegenwaͤrtig; ſie beſtimm-<lb/>
ten die Zeit ihrer Verſammlung, die Eintritts- und<lb/>
woͤchentlichen Zuſchußgelder, erwaͤhlten einen Praͤſiden-<lb/>
ten, Schatzmeiſter und Secretaͤr; zwanzig aufzuneh-<lb/>
mende Perſonen wurden vorgeſchlagen. Bald darauf<lb/>
ordneten ſie als Maͤnner, die Gelegenheit genug ge-<lb/>
habt hatten uͤber Conſtitutionen nachzudenken, die uͤbri-<lb/>
gen zur aͤußern Form gehoͤrigen Einrichtungen, vor-<lb/>
trefflich und zweckmaͤßig.</p><lb/><p>Kaum hatte Koͤnig Karl der <hirendition="#aq">II.</hi> vernommen, daß<lb/>
eine Verſammlung ſolcher ihm von jeher zugethaner<lb/>
Maͤnner ſich zu einer Geſellſchaft conſtituirt; ſo ließ<lb/>
er ihnen Beſtaͤtigung, Schutz und allen Vorſchub an-<lb/>
bieten, und bekraͤftigte 1662 auf die ehrenvollſte Weiſe<lb/>
die ſaͤmmtlichen Statuten.</p></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="3"><head>Naturwiſſenſchaften in England.</head><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><p>Die Theilnahme des Koͤnigs an den natuͤrlichen<lb/>
Wiſſenſchaften kam eben zur rechten Zeit: denn wie<lb/>
bisher theils die Wiſſenſchaften uͤberhaupt, theils die na-<lb/>
tuͤrlichen verſpaͤtet worden, davon ſoll uns der Biſchof<lb/>
Sprat eine fluͤchtige Ueberſicht geben.</p><lb/><p>„Bis zur Verbindung der beyden Haͤuſer York<lb/>
und Lancaſter wurden alle Kraͤfte unſeres Landes zu<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[386/0420]
faͤhr funfzehn Perſonen waren gegenwaͤrtig; ſie beſtimm-
ten die Zeit ihrer Verſammlung, die Eintritts- und
woͤchentlichen Zuſchußgelder, erwaͤhlten einen Praͤſiden-
ten, Schatzmeiſter und Secretaͤr; zwanzig aufzuneh-
mende Perſonen wurden vorgeſchlagen. Bald darauf
ordneten ſie als Maͤnner, die Gelegenheit genug ge-
habt hatten uͤber Conſtitutionen nachzudenken, die uͤbri-
gen zur aͤußern Form gehoͤrigen Einrichtungen, vor-
trefflich und zweckmaͤßig.
Kaum hatte Koͤnig Karl der II. vernommen, daß
eine Verſammlung ſolcher ihm von jeher zugethaner
Maͤnner ſich zu einer Geſellſchaft conſtituirt; ſo ließ
er ihnen Beſtaͤtigung, Schutz und allen Vorſchub an-
bieten, und bekraͤftigte 1662 auf die ehrenvollſte Weiſe
die ſaͤmmtlichen Statuten.
Naturwiſſenſchaften in England.
Die Theilnahme des Koͤnigs an den natuͤrlichen
Wiſſenſchaften kam eben zur rechten Zeit: denn wie
bisher theils die Wiſſenſchaften uͤberhaupt, theils die na-
tuͤrlichen verſpaͤtet worden, davon ſoll uns der Biſchof
Sprat eine fluͤchtige Ueberſicht geben.
„Bis zur Verbindung der beyden Haͤuſer York
und Lancaſter wurden alle Kraͤfte unſeres Landes zu
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 2. Tübingen, 1810, S. 386. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_farbenlehre02_1810/420>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.