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Gottschalck, Friedrich: Die Sagen und Volksmährchen der Deutschen. Halle, 1814.

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Bacchanale erinnert. Sie geschieht unter folgenden Gebräuchen:

Den 20sten December, als am Tage vor dem Thomastage, tritt des Abends um acht Uhr der Stangeröder Bauermeister*), begleitet von zwei Ortsbewohnern, die alle Jahre wechseln, vor das erste der mit dem Kuttenzins belegten 13 Häuser, und ruft:

"Gebt unserm Herrn den Thomaspfennig, den Kuttenzins!"

Er wiederholt diese Worte vor jedem der 13 Häuser. Die Hausbesitzer stehen dann vor den Hausthüren, und geben dem Bauermeister einen silbernen kursächsischen Pfennig. Davon behält dieser, dem Herkommen gemäß, sieben für sich, und die übrigen sechs trägt er mit seinen Begleitern, an die sich nun viele Ortsbewohner anschließen, durch

*) Schulze, Richter, Vorsteher der Gemeine.

Bacchanale erinnert. Sie geschieht unter folgenden Gebräuchen:

Den 20sten December, als am Tage vor dem Thomastage, tritt des Abends um acht Uhr der Stangeröder Bauermeister*), begleitet von zwei Ortsbewohnern, die alle Jahre wechseln, vor das erste der mit dem Kuttenzins belegten 13 Häuser, und ruft:

„Gebt unserm Herrn den Thomaspfennig, den Kuttenzins!“

Er wiederholt diese Worte vor jedem der 13 Häuser. Die Hausbesitzer stehen dann vor den Hausthüren, und geben dem Bauermeister einen silbernen kursächsischen Pfennig. Davon behält dieser, dem Herkommen gemäß, sieben für sich, und die übrigen sechs trägt er mit seinen Begleitern, an die sich nun viele Ortsbewohner anschließen, durch

*) Schulze, Richter, Vorsteher der Gemeine.
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[265/0304] Bacchanale erinnert. Sie geschieht unter folgenden Gebräuchen: Den 20sten December, als am Tage vor dem Thomastage, tritt des Abends um acht Uhr der Stangeröder Bauermeister *), begleitet von zwei Ortsbewohnern, die alle Jahre wechseln, vor das erste der mit dem Kuttenzins belegten 13 Häuser, und ruft: „Gebt unserm Herrn den Thomaspfennig, den Kuttenzins!“ Er wiederholt diese Worte vor jedem der 13 Häuser. Die Hausbesitzer stehen dann vor den Hausthüren, und geben dem Bauermeister einen silbernen kursächsischen Pfennig. Davon behält dieser, dem Herkommen gemäß, sieben für sich, und die übrigen sechs trägt er mit seinen Begleitern, an die sich nun viele Ortsbewohner anschließen, durch *) Schulze, Richter, Vorsteher der Gemeine.

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Zitationshilfe: Gottschalck, Friedrich: Die Sagen und Volksmährchen der Deutschen. Halle, 1814, S. 265. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gottschalck_sagen_1814/304>, abgerufen am 21.11.2024.