Graßmann, Hermann: Die Wissenschaft der extensiven Grösse oder die Ausdehnungslehre, eine neue mathematische Disciplin. Bd. 1. Leipzig, 1844.§ 109 Begriff eines Produktes v. Elementargrössen. der Abschattung bezeichneten. -- Unsere Aufgabe bleibt daher insBesondere, unserm Begriffe die möglichste Anschaulichkeit zu ge- ben, und seine konkrete Darstellung vor Augen zu legen. § 109. Die Hauptsache ist hier, auszumitteln, wann zwei Pro- *) d. h. ein solches, welches nicht null ist.
§ 109 Begriff eines Produktes v. Elementargrössen. der Abschattung bezeichneten. — Unsere Aufgabe bleibt daher insBesondere, unserm Begriffe die möglichste Anschaulichkeit zu ge- ben, und seine konkrete Darstellung vor Augen zu legen. § 109. Die Hauptsache ist hier, auszumitteln, wann zwei Pro- *) d. h. ein solches, welches nicht null ist.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0187" n="151"/><fw place="top" type="header">§ 109 Begriff eines Produktes v. Elementargrössen.</fw><lb/> der Abschattung bezeichneten. — Unsere Aufgabe bleibt daher ins<lb/> Besondere, unserm Begriffe die möglichste Anschaulichkeit zu ge-<lb/> ben, und seine konkrete Darstellung vor Augen zu legen.</p><lb/> <p>§ 109. Die Hauptsache ist hier, auszumitteln, wann zwei Pro-<lb/> dukte einander gleichgesetzt werden können, indem dadurch der<lb/> Begriffsumfang der Grösse, welche das Produkt darstellt, bestimmt<lb/> wird. Da nun durch jene formellen Grundgesetze der Begriff des<lb/> Produktes vollkommen bestimmt sein soll, so haben wir zwei Pro-<lb/> dukte dann, aber auch <hi rendition="#g">nur</hi> dann, einander gleich zu setzen, wenn<lb/> sich vermittelst jener Grundgesetze (oder der daraus abgeleiteten)<lb/> das eine Produkt in das andere verwandeln lässt. Es sei daher ein<lb/> Produkt aus n Elementargrössen erster Stufe der Betrachtung un-<lb/> terworfen. Zunächst ist klar, dass wenn die Gewichte dieser n<lb/> Elementargrössen alle einzeln genommen null sind, also jede der-<lb/> selben als Ausdehnungsgrösse erster Stufe erscheint, auch ihr Pro-<lb/> dukt eine Ausdehnungsgrösse n-ter Stufe liefert. In jedem andern<lb/> Falle, und wenn auch nur Ein einfacher Faktor ein geltendes Ge-<lb/> wicht hat<note place="foot" n="*)">d. h. ein solches, welches nicht null ist.</note>, lässt sich jenes Produkt als Produkt eines Elementes<lb/> in eine Ausdehnungsgrösse (n—1)ter Stufe darstellen. Denn wir<lb/> können zuerst den Faktor, von welchem wir voraussetzen, dass sein<lb/> Gewicht nicht null sei, auf die erste Stelle bringen; sollte sich da-<lb/> bei das Vorzeichen des Produktes ändern, so können wir statt des-<lb/> sen das Zeichen irgend eines Faktors ändern. Ist nun <hi rendition="#fr">a</hi>α jener<lb/> Faktor, dessen Gewicht <hi rendition="#fr">a</hi> nicht null sein soll, so können wir nun<lb/> den übrigen Faktoren, wenn ihr Gewicht noch nicht null ist, ein<lb/> beliebiges Vielfaches von α als Stück hinzufügen, ohne den Werth<lb/> des Produktes zu ändern, und dadurch das Gewicht jedes der übri-<lb/> gen Faktoren auf null bringen. Nachdem dies geschehen ist, sind<lb/> also die übrigen (n—1) Faktoren Strecken geworden; ihr Produkt,<lb/> welches eine Ausdehnungsgrösse (n—1)ter Stufe ist, sei Q, so ist<lb/> die Elementargrösse gleich<lb/><hi rendition="#c"><hi rendition="#fr">a</hi>α . Q;</hi><lb/> und dies wiederum, da <hi rendition="#fr">a</hi> eine Zahlengrösse ist, gleich<lb/><hi rendition="#c">α . <hi rendition="#fr">a</hi>Q = α . P,</hi><lb/> wenn <hi rendition="#fr">a</hi>Q gleich P gesetzt wird. Es ist also die oben aufgestellte<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [151/0187]
§ 109 Begriff eines Produktes v. Elementargrössen.
der Abschattung bezeichneten. — Unsere Aufgabe bleibt daher ins
Besondere, unserm Begriffe die möglichste Anschaulichkeit zu ge-
ben, und seine konkrete Darstellung vor Augen zu legen.
§ 109. Die Hauptsache ist hier, auszumitteln, wann zwei Pro-
dukte einander gleichgesetzt werden können, indem dadurch der
Begriffsumfang der Grösse, welche das Produkt darstellt, bestimmt
wird. Da nun durch jene formellen Grundgesetze der Begriff des
Produktes vollkommen bestimmt sein soll, so haben wir zwei Pro-
dukte dann, aber auch nur dann, einander gleich zu setzen, wenn
sich vermittelst jener Grundgesetze (oder der daraus abgeleiteten)
das eine Produkt in das andere verwandeln lässt. Es sei daher ein
Produkt aus n Elementargrössen erster Stufe der Betrachtung un-
terworfen. Zunächst ist klar, dass wenn die Gewichte dieser n
Elementargrössen alle einzeln genommen null sind, also jede der-
selben als Ausdehnungsgrösse erster Stufe erscheint, auch ihr Pro-
dukt eine Ausdehnungsgrösse n-ter Stufe liefert. In jedem andern
Falle, und wenn auch nur Ein einfacher Faktor ein geltendes Ge-
wicht hat *), lässt sich jenes Produkt als Produkt eines Elementes
in eine Ausdehnungsgrösse (n—1)ter Stufe darstellen. Denn wir
können zuerst den Faktor, von welchem wir voraussetzen, dass sein
Gewicht nicht null sei, auf die erste Stelle bringen; sollte sich da-
bei das Vorzeichen des Produktes ändern, so können wir statt des-
sen das Zeichen irgend eines Faktors ändern. Ist nun aα jener
Faktor, dessen Gewicht a nicht null sein soll, so können wir nun
den übrigen Faktoren, wenn ihr Gewicht noch nicht null ist, ein
beliebiges Vielfaches von α als Stück hinzufügen, ohne den Werth
des Produktes zu ändern, und dadurch das Gewicht jedes der übri-
gen Faktoren auf null bringen. Nachdem dies geschehen ist, sind
also die übrigen (n—1) Faktoren Strecken geworden; ihr Produkt,
welches eine Ausdehnungsgrösse (n—1)ter Stufe ist, sei Q, so ist
die Elementargrösse gleich
aα . Q;
und dies wiederum, da a eine Zahlengrösse ist, gleich
α . aQ = α . P,
wenn aQ gleich P gesetzt wird. Es ist also die oben aufgestellte
*) d. h. ein solches, welches nicht null ist.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |