ger seyn, ein anderes Büblein, das solle Koch seyn, und ein drittes Büblein, das solle eine Sau seyn. Ein Mägdlein, ordneten sie, solle Köchin seyn, wieder ein anderes, das solle Un- terköchin seyn; und die Unterköchin solle in ei- nem Geschirrlein das Blut von der Sau em- pfahen, daß man Würste könne machen. Der Metzger gerieth nun verabredetermaßen an das Büblein, das die Sau sollte seyn, riß es nieder und schnitt ihm mit einem Messerlein die Gurgel auf, und die Unterköchin empfing das Blut in ihrem Geschirrlein. Ein Raths- herr, der von ungefähr vorübergeht, sieht dies Elend: er nimmt von Stund an den Metzger mit sich und führt ihn in des Obersten Haus, welcher sogleich den ganzen Rath versammeln ließ. Sie saßen all' über diesen Handel und wußten nicht, wie sie ihm thun sollten, denn sie sahen wohl, daß es kindlicher Weise gesche- hen war. Einer unter ihnen, ein alter weißer Mann, gab den Rath, der oberste Richter solle einen schönen rothen Apfel in eine Hand neh- men, in die andere einen rheinischen Gulden, solle das Kind zu sich rufen und beide Hände gleich gegen dasselbe ausstrecken: nehme es den Apfel so soll es ledig erkannt werden, nehme es aber den Gulden, so solle man es tödten. Dem wird gefolgt, das Kind aber ergreift den Apfel lachend, wird also aller Strafe ledig erkannt.
ger ſeyn, ein anderes Buͤblein, das ſolle Koch ſeyn, und ein drittes Buͤblein, das ſolle eine Sau ſeyn. Ein Maͤgdlein, ordneten ſie, ſolle Koͤchin ſeyn, wieder ein anderes, das ſolle Un- terkoͤchin ſeyn; und die Unterkoͤchin ſolle in ei- nem Geſchirrlein das Blut von der Sau em- pfahen, daß man Wuͤrſte koͤnne machen. Der Metzger gerieth nun verabredetermaßen an das Buͤblein, das die Sau ſollte ſeyn, riß es nieder und ſchnitt ihm mit einem Meſſerlein die Gurgel auf, und die Unterkoͤchin empfing das Blut in ihrem Geſchirrlein. Ein Raths- herr, der von ungefaͤhr voruͤbergeht, ſieht dies Elend: er nimmt von Stund an den Metzger mit ſich und fuͤhrt ihn in des Oberſten Haus, welcher ſogleich den ganzen Rath verſammeln ließ. Sie ſaßen all' uͤber dieſen Handel und wußten nicht, wie ſie ihm thun ſollten, denn ſie ſahen wohl, daß es kindlicher Weiſe geſche- hen war. Einer unter ihnen, ein alter weißer Mann, gab den Rath, der oberſte Richter ſolle einen ſchoͤnen rothen Apfel in eine Hand neh- men, in die andere einen rheiniſchen Gulden, ſolle das Kind zu ſich rufen und beide Haͤnde gleich gegen daſſelbe ausſtrecken: nehme es den Apfel ſo ſoll es ledig erkannt werden, nehme es aber den Gulden, ſo ſolle man es toͤdten. Dem wird gefolgt, das Kind aber ergreift den Apfel lachend, wird alſo aller Strafe ledig erkannt.
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ger ſeyn, ein anderes Buͤblein, das ſolle Koch
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Sau ſeyn. Ein Maͤgdlein, ordneten ſie, ſolle
Koͤchin ſeyn, wieder ein anderes, das ſolle Un-
terkoͤchin ſeyn; und die Unterkoͤchin ſolle in ei-
nem Geſchirrlein das Blut von der Sau em-
pfahen, daß man Wuͤrſte koͤnne machen. Der
Metzger gerieth nun verabredetermaßen an das
Buͤblein, das die Sau ſollte ſeyn, riß es
nieder und ſchnitt ihm mit einem Meſſerlein
die Gurgel auf, und die Unterkoͤchin empfing
das Blut in ihrem Geſchirrlein. Ein Raths-
herr, der von ungefaͤhr voruͤbergeht, ſieht dies
Elend: er nimmt von Stund an den Metzger
mit ſich und fuͤhrt ihn in des Oberſten Haus,
welcher ſogleich den ganzen Rath verſammeln
ließ. Sie ſaßen all' uͤber dieſen Handel und
wußten nicht, wie ſie ihm thun ſollten, denn
ſie ſahen wohl, daß es kindlicher Weiſe geſche-
hen war. Einer unter ihnen, ein alter weißer
Mann, gab den Rath, der oberſte Richter ſolle
einen ſchoͤnen rothen Apfel in eine Hand neh-
men, in die andere einen rheiniſchen Gulden,
ſolle das Kind zu ſich rufen und beide Haͤnde
gleich gegen daſſelbe ausſtrecken: nehme es den
Apfel ſo ſoll es ledig erkannt werden, nehme
es aber den Gulden, ſo ſolle man es toͤdten.
Dem wird gefolgt, das Kind aber ergreift den
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Grimm, Jacob; Grimm, Wilhelm: Kinder- und Haus-Märchen. Bd. 1. Berlin, 1812, S. 102. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grimm_maerchen01_1812/136>, abgerufen am 21.11.2024.
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