Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787.und den europäischen insbesondere. und nach die mehresten heutigen Nazionen Europens;aber sie waren bis ins dreizehnte Jahrhundert beständigen Zerrüttungen unterworfen. Im vierzehnten und folgen- den Jahrhundert erhielten beinah die meisten derselben ihre Hauptbestimmung, Grenzen, Namen etc. und tra- ten nachher, besonders seit dem sechszehnten Jahrhundert, immer in nähere Verbindung. Ich will hier die merk- würdigsten Schicksale der itzigen europäischen Staaten kürzlich berühren, nicht in Absicht ihrer volständigen Geschichte überhaupt, sondern nur um den Ursprung der- selben und ihrer heutigen Unabhängigkeit zu zeigen. *] Man sehe Gabr. Schweder de insignibus imperiorum et regnorum Europae revolutionibus et mutationibus. Tubing. 1710. und die aus der historischen Literatur bekan- ten Staatengeschichtschreiber überhaupt, zu deren Anfüh- rung hier der Platz nicht ist. §. 7. Portugal. Portugal, sonst Lusitanien genant, war bis zu An- nien, F 5
und den europaͤiſchen insbeſondere. und nach die mehreſten heutigen Nazionen Europens;aber ſie waren bis ins dreizehnte Jahrhundert beſtaͤndigen Zerruͤttungen unterworfen. Im vierzehnten und folgen- den Jahrhundert erhielten beinah die meiſten derſelben ihre Hauptbeſtimmung, Grenzen, Namen ꝛc. und tra- ten nachher, beſonders ſeit dem ſechszehnten Jahrhundert, immer in naͤhere Verbindung. Ich will hier die merk- wuͤrdigſten Schickſale der itzigen europaͤiſchen Staaten kuͤrzlich beruͤhren, nicht in Abſicht ihrer volſtaͤndigen Geſchichte uͤberhaupt, ſondern nur um den Urſprung der- ſelben und ihrer heutigen Unabhaͤngigkeit zu zeigen. *] Man ſehe Gabr. Schweder de inſignibus imperiorum et regnorum Europae revolutionibus et mutationibus. Tubing. 1710. und die aus der hiſtoriſchen Literatur bekan- ten Staatengeſchichtſchreiber uͤberhaupt, zu deren Anfuͤh- rung hier der Platz nicht iſt. §. 7. Portugal. Portugal, ſonſt Luſitanien genant, war bis zu An- nien, F 5
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und den europaͤiſchen insbeſondere.
und nach die mehreſten heutigen Nazionen Europens;
aber ſie waren bis ins dreizehnte Jahrhundert beſtaͤndigen
Zerruͤttungen unterworfen. Im vierzehnten und folgen-
den Jahrhundert erhielten beinah die meiſten derſelben
ihre Hauptbeſtimmung, Grenzen, Namen ꝛc. und tra-
ten nachher, beſonders ſeit dem ſechszehnten Jahrhundert,
immer in naͤhere Verbindung. Ich will hier die merk-
wuͤrdigſten Schickſale der itzigen europaͤiſchen Staaten
kuͤrzlich beruͤhren, nicht in Abſicht ihrer volſtaͤndigen
Geſchichte uͤberhaupt, ſondern nur um den Urſprung der-
ſelben und ihrer heutigen Unabhaͤngigkeit zu zeigen.
*] Man ſehe Gabr. Schweder de inſignibus imperiorum et
regnorum Europae revolutionibus et mutationibus.
Tubing. 1710. und die aus der hiſtoriſchen Literatur bekan-
ten Staatengeſchichtſchreiber uͤberhaupt, zu deren Anfuͤh-
rung hier der Platz nicht iſt.
§. 7.
Portugal.
Portugal, ſonſt Luſitanien genant, war bis zu An-
fang des zwoͤlften Jahrhunderts ein Theil Spaniens,
und hatte mit dieſem Reiche einerley Schickſale. Hein-
rich, ein Burgundiſcher Prinz, erhaͤlt 1109 durch ſeine
Gemalin Thereſie, einer natuͤrlichen Tochter Koͤnig Al-
fonſus VI. von Kaſtilien, aus deſſen Teſtamente die
noͤrdliche Haͤlfte von Portugal, die er Anfangs als
Statthalter regiert hatte, erb- und eigenthuͤmlich. Sein
Sohn Alfonſus I. nimt, wiewohl mit Widerſpruch der
Koͤnige von Kaſtilien, 1139 den Koͤniglichen Titel an,
den Pabſt Alexander III. nachher 1179 beſtaͤtigt. Al-
fonſus III. vereinigt das kleine Koͤnigreich Algarbien
1251 mit der Krone. Nach gaͤnzlichem Abgange des
koͤniglichen Mannsſtams mit Heinrichs Tode 1580 hat,
unter andern Praͤtendenten, Philip II. Koͤnig von Spa-
nien,
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