Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787.der Nazionen. Friedensgerichts gethan, in Ansehung Gelehrsamkeit,Verstand, Erfahrung, Tugend, Alter und unpartheii- scher Gerechtigkeit der Friedensrichter, der Art sie zu ernennen, ihres Ranges, ihrer Anzahl etc. Der ganze Senat soll z. B. aus 69 Personen, und zwar 1 Präsiden- ten, 8 Oberräthen, 20 Räthen und 40 Beisitzern bestehen und dabey eine Kanzley von 6 Obersekretarien, 20 Sekre- tarien, 1 Oberarchivar und 4 Archivarien nebst hinlängli- chen Actuarien, Notarien etc. angestelt seyn, die, nach der entworfenen Bilance von Einnahme und Ausgabe, alle gut bezahlt würden. Dem ganzen Tribunal gestünde man die höchste Souverainetät zu; iedoch müste derselbe einem algemeinen Kongres, der allemal, erforderlichen Fals, von den Deputirten aller Mächte gehalten werden könte, unterworfen seyn. Bey diesem Gerichtshofe, der seinen Sitz in Teutschland, als dem Mittelpunkt von Europa, haben könte, unterhielte iede christliche Macht ihren beständigen Gesandten oder Residenten zu Besorg- ung ihrer Angelegenheiten und Uebergebung der nöthigen Schriften. Es folgen sodann Gedanken über die Be- weisführung, Stimmordnung und Volstreckung der Aus- sprüche. Nach allen vergeblich versuchten freundschaftlichen Erinnerungen und Warnungen müsten nämlich sämtliche Nazionen zuförderst alle Gemeinschaft mit dem widerspen- stigen Volke aufheben, ihre Gesandten von demselben zurückberufen etc; am Ende aber bliebe nichts übrig, als den Regenten seiner Regierung zu entsetzen und sie dem nächsten Nachfolger zu übertragen. Hierzu wäre denn allerdings eine ansehnliche Armee nöthig. Endlich kommt noch die Errichtung eines Ritterordens gegen die Barbaren und die Unterhaltung gewisser Kriegsheere gegen dieselben in Vorschlag. "So glänzend nun aber auch ein solcher Entwurf ihm N
der Nazionen. Friedensgerichts gethan, in Anſehung Gelehrſamkeit,Verſtand, Erfahrung, Tugend, Alter und unpartheii- ſcher Gerechtigkeit der Friedensrichter, der Art ſie zu ernennen, ihres Ranges, ihrer Anzahl ꝛc. Der ganze Senat ſoll z. B. aus 69 Perſonen, und zwar 1 Praͤſiden- ten, 8 Oberraͤthen, 20 Raͤthen und 40 Beiſitzern beſtehen und dabey eine Kanzley von 6 Oberſekretarien, 20 Sekre- tarien, 1 Oberarchivar und 4 Archivarien nebſt hinlaͤngli- chen Actuarien, Notarien ꝛc. angeſtelt ſeyn, die, nach der entworfenen Bilance von Einnahme und Ausgabe, alle gut bezahlt wuͤrden. Dem ganzen Tribunal geſtuͤnde man die hoͤchſte Souverainetaͤt zu; iedoch muͤſte derſelbe einem algemeinen Kongres, der allemal, erforderlichen Fals, von den Deputirten aller Maͤchte gehalten werden koͤnte, unterworfen ſeyn. Bey dieſem Gerichtshofe, der ſeinen Sitz in Teutſchland, als dem Mittelpunkt von Europa, haben koͤnte, unterhielte iede chriſtliche Macht ihren beſtaͤndigen Geſandten oder Reſidenten zu Beſorg- ung ihrer Angelegenheiten und Uebergebung der noͤthigen Schriften. Es folgen ſodann Gedanken uͤber die Be- weisfuͤhrung, Stimmordnung und Volſtreckung der Aus- ſpruͤche. Nach allen vergeblich verſuchten freundſchaftlichen Erinnerungen und Warnungen muͤſten naͤmlich ſaͤmtliche Nazionen zufoͤrderſt alle Gemeinſchaft mit dem widerſpen- ſtigen Volke aufheben, ihre Geſandten von demſelben zuruͤckberufen ꝛc; am Ende aber bliebe nichts uͤbrig, als den Regenten ſeiner Regierung zu entſetzen und ſie dem naͤchſten Nachfolger zu uͤbertragen. Hierzu waͤre denn allerdings eine anſehnliche Armee noͤthig. Endlich kommt noch die Errichtung eines Ritterordens gegen die Barbaren und die Unterhaltung gewiſſer Kriegsheere gegen dieſelben in Vorſchlag. „So glaͤnzend nun aber auch ein ſolcher Entwurf ihm N
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der Nazionen.
Friedensgerichts gethan, in Anſehung Gelehrſamkeit,
Verſtand, Erfahrung, Tugend, Alter und unpartheii-
ſcher Gerechtigkeit der Friedensrichter, der Art ſie zu
ernennen, ihres Ranges, ihrer Anzahl ꝛc. Der ganze
Senat ſoll z. B. aus 69 Perſonen, und zwar 1 Praͤſiden-
ten, 8 Oberraͤthen, 20 Raͤthen und 40 Beiſitzern beſtehen
und dabey eine Kanzley von 6 Oberſekretarien, 20 Sekre-
tarien, 1 Oberarchivar und 4 Archivarien nebſt hinlaͤngli-
chen Actuarien, Notarien ꝛc. angeſtelt ſeyn, die, nach
der entworfenen Bilance von Einnahme und Ausgabe,
alle gut bezahlt wuͤrden. Dem ganzen Tribunal geſtuͤnde
man die hoͤchſte Souverainetaͤt zu; iedoch muͤſte derſelbe
einem algemeinen Kongres, der allemal, erforderlichen
Fals, von den Deputirten aller Maͤchte gehalten werden
koͤnte, unterworfen ſeyn. Bey dieſem Gerichtshofe, der
ſeinen Sitz in Teutſchland, als dem Mittelpunkt von
Europa, haben koͤnte, unterhielte iede chriſtliche Macht
ihren beſtaͤndigen Geſandten oder Reſidenten zu Beſorg-
ung ihrer Angelegenheiten und Uebergebung der noͤthigen
Schriften. Es folgen ſodann Gedanken uͤber die Be-
weisfuͤhrung, Stimmordnung und Volſtreckung der Aus-
ſpruͤche. Nach allen vergeblich verſuchten freundſchaftlichen
Erinnerungen und Warnungen muͤſten naͤmlich ſaͤmtliche
Nazionen zufoͤrderſt alle Gemeinſchaft mit dem widerſpen-
ſtigen Volke aufheben, ihre Geſandten von demſelben
zuruͤckberufen ꝛc; am Ende aber bliebe nichts uͤbrig, als
den Regenten ſeiner Regierung zu entſetzen und ſie dem
naͤchſten Nachfolger zu uͤbertragen. Hierzu waͤre denn
allerdings eine anſehnliche Armee noͤthig. Endlich kommt
noch die Errichtung eines Ritterordens gegen die Barbaren
und die Unterhaltung gewiſſer Kriegsheere gegen dieſelben
in Vorſchlag.
„So glaͤnzend nun aber auch ein ſolcher Entwurf
ins Auge faͤlt,” erinnert der Freyherr von Bielefeld in
ſeiner Staatskunſt 2. Th. 4. Hauptſt. §. 30, und mit
ihm
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