Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787.Vorerinnerung terien machen, das die dahin gehörigen Urkundensämtlicher europäischen Völker nicht blos nach dem Hauptinhalt, sondern, wo es nöthig, auch nach den einzelnen Artickeln unter jeder Rubrick bemerket. Diese Arbeit, hoffe ich, soll allen, die in Staats- geschäften zu thun haben, nicht unwilkommen seyn. Der Literatur wegen habe ich meine Erklärung im Werke selbst schon gethan. Nach den rühmlichen Bemühungen des Herrn Freiherrn von Ompteda würde eine neue Bearbeitung dieses Fachs überflies- sig seyn. Solte ich mich zu etwas entschließen, so würde ich ein gehörig geordnetes Verzeichnis der hauptsächlichsten bey gewissen Gelegenheiten gewech- selten Staatsschriften der europäischen Nazionen, nach Art der Lünig-Holzschuerschen Deductionsbi- bliothek von Teutschland, wählen, das für die Völ- kerrechtswissenschaft gewis einen vielfachen Nutzen haben könte. Die Ausführung aller dieser Ent- würfe beruht jedoch auf dem Schicksal der gegenwär- tigen Abhandlung. Ich werde jede bescheidene und gegründete Erinnerung mit Dank annehmen, be- nutzen und daraus das Resultat für meine weitern Entschließungen ziehen. Dresden, am 13ten September 1786. Inhalt
Vorerinnerung terien machen, das die dahin gehoͤrigen Urkundenſaͤmtlicher europaͤiſchen Voͤlker nicht blos nach dem Hauptinhalt, ſondern, wo es noͤthig, auch nach den einzelnen Artickeln unter jeder Rubrick bemerket. Dieſe Arbeit, hoffe ich, ſoll allen, die in Staats- geſchaͤften zu thun haben, nicht unwilkommen ſeyn. Der Literatur wegen habe ich meine Erklaͤrung im Werke ſelbſt ſchon gethan. Nach den ruͤhmlichen Bemuͤhungen des Herrn Freiherrn von Ompteda wuͤrde eine neue Bearbeitung dieſes Fachs uͤberflieſ- ſig ſeyn. Solte ich mich zu etwas entſchließen, ſo wuͤrde ich ein gehoͤrig geordnetes Verzeichnis der hauptſaͤchlichſten bey gewiſſen Gelegenheiten gewech- ſelten Staatsſchriften der europaͤiſchen Nazionen, nach Art der Luͤnig-Holzſchuerſchen Deductionsbi- bliothek von Teutſchland, waͤhlen, das fuͤr die Voͤl- kerrechtswiſſenſchaft gewis einen vielfachen Nutzen haben koͤnte. Die Ausfuͤhrung aller dieſer Ent- wuͤrfe beruht jedoch auf dem Schickſal der gegenwaͤr- tigen Abhandlung. Ich werde jede beſcheidene und gegruͤndete Erinnerung mit Dank annehmen, be- nutzen und daraus das Reſultat fuͤr meine weitern Entſchließungen ziehen. Dresden, am 13ten September 1786. Inhalt
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Vorerinnerung
terien machen, das die dahin gehoͤrigen Urkunden
ſaͤmtlicher europaͤiſchen Voͤlker nicht blos nach dem
Hauptinhalt, ſondern, wo es noͤthig, auch nach
den einzelnen Artickeln unter jeder Rubrick bemerket.
Dieſe Arbeit, hoffe ich, ſoll allen, die in Staats-
geſchaͤften zu thun haben, nicht unwilkommen ſeyn.
Der Literatur wegen habe ich meine Erklaͤrung im
Werke ſelbſt ſchon gethan. Nach den ruͤhmlichen
Bemuͤhungen des Herrn Freiherrn von Ompteda
wuͤrde eine neue Bearbeitung dieſes Fachs uͤberflieſ-
ſig ſeyn. Solte ich mich zu etwas entſchließen, ſo
wuͤrde ich ein gehoͤrig geordnetes Verzeichnis der
hauptſaͤchlichſten bey gewiſſen Gelegenheiten gewech-
ſelten Staatsſchriften der europaͤiſchen Nazionen,
nach Art der Luͤnig-Holzſchuerſchen Deductionsbi-
bliothek von Teutſchland, waͤhlen, das fuͤr die Voͤl-
kerrechtswiſſenſchaft gewis einen vielfachen Nutzen
haben koͤnte. Die Ausfuͤhrung aller dieſer Ent-
wuͤrfe beruht jedoch auf dem Schickſal der gegenwaͤr-
tigen Abhandlung. Ich werde jede beſcheidene und
gegruͤndete Erinnerung mit Dank annehmen, be-
nutzen und daraus das Reſultat fuͤr meine weitern
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