Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787.Handlungen nach ihrem Gefallen einzurichten. Unabhängigkeit für nachtheilig, sich in weitere Erklärun-gen deshalb einzulassen b]. Indes sind die durch das Betragen einer andern Nazion in Unruhe versetzte und sonst dabey interessirte, oder dritte freundschaftliche Staaten allerdings gültigere Richter über die Hinläng- lichkeit der erfolgten Antwort, als derienige, welcher solche ertheilt hat c]. a] In einem Schreiben, welches der König von Preussen an Grosbritannien 1749 wegen der von Rußland und andern Mächten besorgten Regierungsveränderung in Schweden, erließ, heißt es: Mich dünkt, daß die Er- klärung, welche der Prinz, [Thronfolger in Schweden] und der Senat letzthin dem Russischen Hofe dieses Punkts wegen gethan, so deutlich, so gemessen und so weißlich sey, daß sie denen Mächten, welche sich für die Beibehal- tung der gegenwärtigen Regierung dieses Reichs interessi- ren, nicht das geringste mehr zu verlangen übrig läßt. Fr. C. v. Moser etc. §. 61. S. 338. Im Jahr 1756 äusserte die Kaiserin Königin, als man sich Preussischer Seits mit der Versicherung: daß die getroffenen Kriegs- anstalten blos ihre und ihrer Bundsgenossen Vertheidigung zur Absicht hätten, nicht begnügen wollte: Ihre Kaiserl. Königl. Majestät haben ohne Zweifel das Recht, die Umstände der Zeit nach eignem Gutdünken zu beurteilen, und niemand andern komt es zu, die Beschaffenheit der Gefahr zu bestimmen, welche Allerhöchstdieselben zu besor- gen haben. Ausserdem ist allerhöchst dero erwähnte Er- klärung so deutlich, daß man sich nie vorgestellt, daß ienseits eine Dunkelheit darin gefunden werden könte. J. J. Mosers Versuch etc. 6. Th. S. 417. b] Ebendas. S. 404. c] Fr. C. v. Moser a. a. O. S. 337. §. 28. U 5
Handlungen nach ihrem Gefallen einzurichten. Unabhaͤngigkeit fuͤr nachtheilig, ſich in weitere Erklaͤrun-gen deshalb einzulaſſen b]. Indes ſind die durch das Betragen einer andern Nazion in Unruhe verſetzte und ſonſt dabey intereſſirte, oder dritte freundſchaftliche Staaten allerdings guͤltigere Richter uͤber die Hinlaͤng- lichkeit der erfolgten Antwort, als derienige, welcher ſolche ertheilt hat c]. a] In einem Schreiben, welches der Koͤnig von Preuſſen an Grosbritannien 1749 wegen der von Rußland und andern Maͤchten beſorgten Regierungsveraͤnderung in Schweden, erließ, heißt es: Mich duͤnkt, daß die Er- klaͤrung, welche der Prinz, [Thronfolger in Schweden] und der Senat letzthin dem Ruſſiſchen Hofe dieſes Punkts wegen gethan, ſo deutlich, ſo gemeſſen und ſo weißlich ſey, daß ſie denen Maͤchten, welche ſich fuͤr die Beibehal- tung der gegenwaͤrtigen Regierung dieſes Reichs intereſſi- ren, nicht das geringſte mehr zu verlangen uͤbrig laͤßt. Fr. C. v. Moſer ꝛc. §. 61. S. 338. Im Jahr 1756 aͤuſſerte die Kaiſerin Koͤnigin, als man ſich Preuſſiſcher Seits mit der Verſicherung: daß die getroffenen Kriegs- anſtalten blos ihre und ihrer Bundsgenoſſen Vertheidigung zur Abſicht haͤtten, nicht begnuͤgen wollte: Ihre Kaiſerl. Koͤnigl. Majeſtaͤt haben ohne Zweifel das Recht, die Umſtaͤnde der Zeit nach eignem Gutduͤnken zu beurteilen, und niemand andern komt es zu, die Beſchaffenheit der Gefahr zu beſtimmen, welche Allerhoͤchſtdieſelben zu beſor- gen haben. Auſſerdem iſt allerhoͤchſt dero erwaͤhnte Er- klaͤrung ſo deutlich, daß man ſich nie vorgeſtellt, daß ienſeits eine Dunkelheit darin gefunden werden koͤnte. J. J. Moſers Verſuch ꝛc. 6. Th. S. 417. b] Ebendaſ. S. 404. c] Fr. C. v. Moſer a. a. O. S. 337. §. 28. U 5
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Handlungen nach ihrem Gefallen einzurichten.
Unabhaͤngigkeit fuͤr nachtheilig, ſich in weitere Erklaͤrun-
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Betragen einer andern Nazion in Unruhe verſetzte und
ſonſt dabey intereſſirte, oder dritte freundſchaftliche
Staaten allerdings guͤltigere Richter uͤber die Hinlaͤng-
lichkeit der erfolgten Antwort, als derienige, welcher
ſolche ertheilt hat c].
a] In einem Schreiben, welches der Koͤnig von Preuſſen
an Grosbritannien 1749 wegen der von Rußland und
andern Maͤchten beſorgten Regierungsveraͤnderung in
Schweden, erließ, heißt es: Mich duͤnkt, daß die Er-
klaͤrung, welche der Prinz, [Thronfolger in Schweden]
und der Senat letzthin dem Ruſſiſchen Hofe dieſes Punkts
wegen gethan, ſo deutlich, ſo gemeſſen und ſo weißlich
ſey, daß ſie denen Maͤchten, welche ſich fuͤr die Beibehal-
tung der gegenwaͤrtigen Regierung dieſes Reichs intereſſi-
ren, nicht das geringſte mehr zu verlangen uͤbrig laͤßt.
Fr. C. v. Moſer ꝛc. §. 61. S. 338. Im Jahr 1756
aͤuſſerte die Kaiſerin Koͤnigin, als man ſich Preuſſiſcher
Seits mit der Verſicherung: daß die getroffenen Kriegs-
anſtalten blos ihre und ihrer Bundsgenoſſen Vertheidigung
zur Abſicht haͤtten, nicht begnuͤgen wollte: Ihre Kaiſerl.
Koͤnigl. Majeſtaͤt haben ohne Zweifel das Recht, die
Umſtaͤnde der Zeit nach eignem Gutduͤnken zu beurteilen,
und niemand andern komt es zu, die Beſchaffenheit der
Gefahr zu beſtimmen, welche Allerhoͤchſtdieſelben zu beſor-
gen haben. Auſſerdem iſt allerhoͤchſt dero erwaͤhnte Er-
klaͤrung ſo deutlich, daß man ſich nie vorgeſtellt, daß
ienſeits eine Dunkelheit darin gefunden werden koͤnte. J.
J. Moſers Verſuch ꝛc. 6. Th. S. 417.
b] Ebendaſ. S. 404.
c] Fr. C. v. Moſer a. a. O. S. 337.
§. 28.
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