Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen, mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 1. Altenburg, 1787.Handlungen nach ihrem Gefallen einzurichten. wegen der zu ertheilenden oberwähnten bestimten Erklärung.Ungeachtet, äusserte derselbe unterm 2. Sept., dem Könige nichts mehr übrig bleibe, als die zu seiner Sicherheit benöthigte Maasregeln zu ergreifen; so hat demungeach- tet dieser Fürst, um sein aufrichtiges Verlangen zu Erhalt- ung des Friedens und der gemeinschaftlichen Ruhe zu erkennen zu geben, sich entschlossen, abermalen dem En- desbenannten Minister aufzutragen, nunmehro zum drit- tenmale von der Kaiserin Majestät die Versicherung zu verlangen: daß etc. und schon vorher erklärte derselbe, daß, wenn man gegenseitig von diesem zur Zeit eines vollkom- nen Friedens gemachten Zurüstungen nicht abstehen wür- de, Sr. Preußl. Maj. solches nicht anders als eine offen- bare Declaration feindseliger Absichten ansehn könten. Mosers Versuch 6. Th. S. 413. u. 419. b] So verlangte Rußland 1750, daß andere Mächte die Versicherung der Krone Schweden, wegen Beibehaltung der bisherigen Regierungsform, garantiren solten. Merc. hist. 1750 T. I. p. 304. u. Mosers Versuch a. a. O. S. 391. u. f. c] Die Russische Kaiserin erklärte 1749 in eben dieser Ange- legenheit, als ihr die schwedische Versicherung nicht zuver- lässig genug schien: daß Sr. Kaiserliche Majestät aller Reußen sich bemüßiget sähen, Trouppen nach Finnland marschiren zu lassen, die so lange daselbst verbleiben solten, bis ein neuer König ausgerufen und von demselben der Eid abgelegt worden, daß er die gegenwärtige Regier- ungsform handhaben und die Tractaten, namentlich den zu Neustadt, beobachten wolle. Ebendas. S. 388. d] Ebendas. S. 405. e] Versuch etc. 3. B. 3. K. §. 9. S. 257. [Th.] f] Als Frankreich 1741 wegen der von Grosbritannien ihm zugefügten Beleidigungen in Amerika, nach vergeblichen Handlungen nach ihrem Gefallen einzurichten. wegen der zu ertheilenden oberwaͤhnten beſtimten Erklaͤrung.Ungeachtet, aͤuſſerte derſelbe unterm 2. Sept., dem Koͤnige nichts mehr uͤbrig bleibe, als die zu ſeiner Sicherheit benoͤthigte Maasregeln zu ergreifen; ſo hat demungeach- tet dieſer Fuͤrſt, um ſein aufrichtiges Verlangen zu Erhalt- ung des Friedens und der gemeinſchaftlichen Ruhe zu erkennen zu geben, ſich entſchloſſen, abermalen dem En- desbenannten Miniſter aufzutragen, nunmehro zum drit- tenmale von der Kaiſerin Majeſtaͤt die Verſicherung zu verlangen: daß ꝛc. und ſchon vorher erklaͤrte derſelbe, daß, wenn man gegenſeitig von dieſem zur Zeit eines vollkom- nen Friedens gemachten Zuruͤſtungen nicht abſtehen wuͤr- de, Sr. Preußl. Maj. ſolches nicht anders als eine offen- bare Declaration feindſeliger Abſichten anſehn koͤnten. Moſers Verſuch 6. Th. S. 413. u. 419. b] So verlangte Rußland 1750, daß andere Maͤchte die Verſicherung der Krone Schweden, wegen Beibehaltung der bisherigen Regierungsform, garantiren ſolten. Merc. hiſt. 1750 T. I. p. 304. u. Moſers Verſuch a. a. O. S. 391. u. f. c] Die Ruſſiſche Kaiſerin erklaͤrte 1749 in eben dieſer Ange- legenheit, als ihr die ſchwediſche Verſicherung nicht zuver- laͤſſig genug ſchien: daß Sr. Kaiſerliche Majeſtaͤt aller Reußen ſich bemuͤßiget ſaͤhen, Trouppen nach Finnland marſchiren zu laſſen, die ſo lange daſelbſt verbleiben ſolten, bis ein neuer Koͤnig ausgerufen und von demſelben der Eid abgelegt worden, daß er die gegenwaͤrtige Regier- ungsform handhaben und die Tractaten, namentlich den zu Neuſtadt, beobachten wolle. Ebendaſ. S. 388. d] Ebendaſ. S. 405. e] Verſuch ꝛc. 3. B. 3. K. §. 9. S. 257. [Th.] f] Als Frankreich 1741 wegen der von Grosbritannien ihm zugefuͤgten Beleidigungen in Amerika, nach vergeblichen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <note place="end" n="a]"><pb facs="#f0341" n="315"/><fw place="top" type="header">Handlungen nach ihrem Gefallen einzurichten.</fw><lb/> wegen der zu ertheilenden oberwaͤhnten beſtimten Erklaͤrung.<lb/> Ungeachtet, aͤuſſerte derſelbe unterm 2. 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Handlungen nach ihrem Gefallen einzurichten.
a]
wegen der zu ertheilenden oberwaͤhnten beſtimten Erklaͤrung.
Ungeachtet, aͤuſſerte derſelbe unterm 2. Sept., dem Koͤnige
nichts mehr uͤbrig bleibe, als die zu ſeiner Sicherheit
benoͤthigte Maasregeln zu ergreifen; ſo hat demungeach-
tet dieſer Fuͤrſt, um ſein aufrichtiges Verlangen zu Erhalt-
ung des Friedens und der gemeinſchaftlichen Ruhe zu
erkennen zu geben, ſich entſchloſſen, abermalen dem En-
desbenannten Miniſter aufzutragen, nunmehro zum drit-
tenmale von der Kaiſerin Majeſtaͤt die Verſicherung zu
verlangen: daß ꝛc. und ſchon vorher erklaͤrte derſelbe, daß,
wenn man gegenſeitig von dieſem zur Zeit eines vollkom-
nen Friedens gemachten Zuruͤſtungen nicht abſtehen wuͤr-
de, Sr. Preußl. Maj. ſolches nicht anders als eine offen-
bare Declaration feindſeliger Abſichten anſehn koͤnten.
Moſers Verſuch 6. Th. S. 413. u. 419.
b] So verlangte Rußland 1750, daß andere Maͤchte die
Verſicherung der Krone Schweden, wegen Beibehaltung
der bisherigen Regierungsform, garantiren ſolten. Merc.
hiſt. 1750 T. I. p. 304. u. Moſers Verſuch a. a. O.
S. 391. u. f.
c] Die Ruſſiſche Kaiſerin erklaͤrte 1749 in eben dieſer Ange-
legenheit, als ihr die ſchwediſche Verſicherung nicht zuver-
laͤſſig genug ſchien: daß Sr. Kaiſerliche Majeſtaͤt aller
Reußen ſich bemuͤßiget ſaͤhen, Trouppen nach Finnland
marſchiren zu laſſen, die ſo lange daſelbſt verbleiben ſolten,
bis ein neuer Koͤnig ausgerufen und von demſelben der
Eid abgelegt worden, daß er die gegenwaͤrtige Regier-
ungsform handhaben und die Tractaten, namentlich den
zu Neuſtadt, beobachten wolle. Ebendaſ. S. 388.
d] Ebendaſ. S. 405.
e] Verſuch ꝛc. 3. B. 3. K. §. 9. S. 257. [Th.]
f] Als Frankreich 1741 wegen der von Grosbritannien ihm
zugefuͤgten Beleidigungen in Amerika, nach vergeblichen
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