Günther, Karl Gottlob: Europäisches Völkerrecht in Friedenszeiten nach Vernunft, Verträgen und Herkommen mit Anwendung auf die teutschen Reichsstände. Bd. 2. Altenburg, 1792.in Ans. der einzeln. Bürger u. Unterthanen. land hat wiederholte dergleichen Declarationen und Ma-nifeste ausgehn lassen. 1763. wurde zum Besten dieser fremden Ankömlinge eine besondere Tutelkanzley daselbst angelegt, so wie die Stiftung des grossen Kinderhauses in Moskau gleiche Absicht hatte. Durch das im gedach- ten Jahre ergangene Edict machte man Art. 3. sogar bekant, daß die russischen Gesandten an den auswärti- gen Höfen, denen die sich zu solchem Zug entschliessen würden, alle benöthigten Reisekosten vorschiessen solten. Ebendas. S. 119. vergl. Beiträge 5. Th. S. 405. b] Gegen das letztgedachte Preussische Edict von 1764. stelte Polen vor, daß man mit dergleichen Anerbietungen nicht fortfahren, sondern vielmehr die bereits erlassenen wieder zurücknehmen möchte, weil nicht nur gegenwärtig in Polen alles sicher und ruhig wäre, sondern man der- gleichen auch in Zukunft hoffen dürfte. Mosers Ver- such 6. Th. S. 119. §. 4. Verleitung durch Emissarien. Ob sich nun gleich gegen diese innerhalb der Gren- wenig
in Anſ. der einzeln. Buͤrger u. Unterthanen. land hat wiederholte dergleichen Declarationen und Ma-nifeſte ausgehn laſſen. 1763. wurde zum Beſten dieſer fremden Ankoͤmlinge eine beſondere Tutelkanzley daſelbſt angelegt, ſo wie die Stiftung des groſſen Kinderhauſes in Moſkau gleiche Abſicht hatte. Durch das im gedach- ten Jahre ergangene Edict machte man Art. 3. ſogar bekant, daß die ruſſiſchen Geſandten an den auswaͤrti- gen Hoͤfen, denen die ſich zu ſolchem Zug entſchlieſſen wuͤrden, alle benoͤthigten Reiſekoſten vorſchieſſen ſolten. Ebendaſ. S. 119. vergl. Beitraͤge 5. Th. S. 405. b] Gegen das letztgedachte Preuſſiſche Edict von 1764. ſtelte Polen vor, daß man mit dergleichen Anerbietungen nicht fortfahren, ſondern vielmehr die bereits erlaſſenen wieder zuruͤcknehmen moͤchte, weil nicht nur gegenwaͤrtig in Polen alles ſicher und ruhig waͤre, ſondern man der- gleichen auch in Zukunft hoffen duͤrfte. Moſers Ver- ſuch 6. Th. S. 119. §. 4. Verleitung durch Emiſſarien. Ob ſich nun gleich gegen dieſe innerhalb der Gren- wenig
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in Anſ. der einzeln. Buͤrger u. Unterthanen.
a]
land hat wiederholte dergleichen Declarationen und Ma-
nifeſte ausgehn laſſen. 1763. wurde zum Beſten dieſer
fremden Ankoͤmlinge eine beſondere Tutelkanzley daſelbſt
angelegt, ſo wie die Stiftung des groſſen Kinderhauſes
in Moſkau gleiche Abſicht hatte. Durch das im gedach-
ten Jahre ergangene Edict machte man Art. 3. ſogar
bekant, daß die ruſſiſchen Geſandten an den auswaͤrti-
gen Hoͤfen, denen die ſich zu ſolchem Zug entſchlieſſen
wuͤrden, alle benoͤthigten Reiſekoſten vorſchieſſen ſolten.
Ebendaſ. S. 119. vergl. Beitraͤge 5. Th. S. 405.
b] Gegen das letztgedachte Preuſſiſche Edict von 1764.
ſtelte Polen vor, daß man mit dergleichen Anerbietungen
nicht fortfahren, ſondern vielmehr die bereits erlaſſenen
wieder zuruͤcknehmen moͤchte, weil nicht nur gegenwaͤrtig
in Polen alles ſicher und ruhig waͤre, ſondern man der-
gleichen auch in Zukunft hoffen duͤrfte. Moſers Ver-
ſuch 6. Th. S. 119.
§. 4.
Verleitung durch Emiſſarien.
Ob ſich nun gleich gegen dieſe innerhalb der Gren-
zen eingeſchraͤnkt bleibende Mittel nichts einwenden
laͤßt, ſo iſt es doch keinesweges erlaubt, Leute oder
ſogenante Emiſſarien in des andern Volks Lande zu
ſchicken, um deſſen Unterthanen durch mancherley Ver-
ſprechungen abwendig zu machen, oder ſie durch andere
liſtige Mittel zum auswandern zu bewegen a]. Die
andere Nazion kann ſich daruͤber mit Grunde beſchwe-
ren b], deſſen Abſtellung, auch die Beſtrafung ſolcher
Perſonen verlangen, ſie auch, im Betretungsfall, ſelbſt
mit den haͤrteſten Strafen belegen c]. Oefters ver-
wahren Nazionen ſich durch Vertraͤge gegen dergleichen
hinterliſtige Abziehung der Unterthanen d]. Eben ſo
wenig
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