b) Jeder Dienende, welcher draussen steht, gewinnt dem Schläger das Recht des Schlages ab, wenn er entweder den Ball fängt, oder wenn er ihn im Laufen von X nach Y mit dem Balle wirft. Es kann ihn hierbey jeder Dienende, der sich des Balls am ersten bemächtigt auf alle Art verfolgen. Der Aufwerfer kann den Schlag nicht nur auf eben die Art verdienen, sondern er er- hält ihn auch, wenn der Schläger den Ballstock beym Laufen mit fortnimmt, oder wenn sein dritter Schlag den Ball verfehlt.
c) Jeder Dienende, der den Schlag gewonnen hat, tritt unter den Schlägern in die Stelle des- sen, der ihn verlohr; so bleibt die Ordnung un- ter ihnen ununterbrochen. Wenn von den Die- nenden der Aufwerfer den Schlag gewinnt, so kömmt der erste Draussenstehende an seine Stel- le; gewinnt aber einer von den Letztern, so er- hält seinen Platz derjenige, welcher zunächst hin- ter ihm steht, alle folgenden rücken um eine Stel- le vor und die hinterste erhält der Schläger, wel- cher eben verlohr.
Alles übrige von diesem Spiele ergiebt sich gelegentlich von selbst.
b) Jeder Dienende, welcher drauſsen ſteht, gewinnt dem Schläger das Recht des Schlages ab, wenn er entweder den Ball fängt, oder wenn er ihn im Laufen von X nach Y mit dem Balle wirft. Es kann ihn hierbey jeder Dienende, der ſich des Balls am erſten bemächtigt auf alle Art verfolgen. Der Aufwerfer kann den Schlag nicht nur auf eben die Art verdienen, ſondern er er- hält ihn auch, wenn der Schläger den Ballſtock beym Laufen mit fortnimmt, oder wenn ſein dritter Schlag den Ball verfehlt.
c) Jeder Dienende, der den Schlag gewonnen hat, tritt unter den Schlägern in die Stelle deſ- ſen, der ihn verlohr; ſo bleibt die Ordnung un- ter ihnen ununterbrochen. Wenn von den Die- nenden der Aufwerfer den Schlag gewinnt, ſo kömmt der erſte Drauſsenſtehende an ſeine Stel- le; gewinnt aber einer von den Letztern, ſo er- hält ſeinen Platz derjenige, welcher zunächſt hin- ter ihm ſteht, alle folgenden rücken um eine Stel- le vor und die hinterſte erhält der Schläger, wel- cher eben verlohr.
Alles übrige von dieſem Spiele ergiebt ſich gelegentlich von ſelbſt.
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b) Jeder Dienende, welcher drauſsen ſteht,
gewinnt dem Schläger das Recht des Schlages ab,
wenn er entweder den Ball fängt, oder wenn er
ihn im Laufen von X nach Y mit dem Balle
wirft. Es kann ihn hierbey jeder Dienende, der
ſich des Balls am erſten bemächtigt auf alle Art
verfolgen. Der Aufwerfer kann den Schlag nicht
nur auf eben die Art verdienen, ſondern er er-
hält ihn auch, wenn der Schläger den Ballſtock
beym Laufen mit fortnimmt, oder wenn ſein
dritter Schlag den Ball verfehlt.
c) Jeder Dienende, der den Schlag gewonnen
hat, tritt unter den Schlägern in die Stelle deſ-
ſen, der ihn verlohr; ſo bleibt die Ordnung un-
ter ihnen ununterbrochen. Wenn von den Die-
nenden der Aufwerfer den Schlag gewinnt, ſo
kömmt der erſte Drauſsenſtehende an ſeine Stel-
le; gewinnt aber einer von den Letztern, ſo er-
hält ſeinen Platz derjenige, welcher zunächſt hin-
ter ihm ſteht, alle folgenden rücken um eine Stel-
le vor und die hinterſte erhält der Schläger, wel-
cher eben verlohr.
Alles übrige von dieſem Spiele ergiebt ſich
gelegentlich von ſelbſt.
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Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796, S. 77. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutsmuths_spiele_1796/109>, abgerufen am 25.11.2024.
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