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Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796.

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den Schlag verloren hat, sinkt zum Dienste her-
ab und bekommt die hinterste Stelle hinter Y.

3. Vorschriften für die Dienenden.

Ich habe schon gesagt, dass sich die Dienen-
den beym Anfange des Spiels über ihre Plätze
vergleichen müssen, und diess ist sehr leicht, denn
es hängt nicht von den Plätzen allein ab, ob man
den Schlag bald erwerben werde, sondern vor-
züglich von der Thätigkeit und Fertigkeit des
Spielers. Indess wird die Stelle des Aufwerfers
für die beste gehalten. Man muss es also an-
fangs durchs Loos entscheiden, oder geradezu ei-
nen dazu annehmen. Die draussenstehenden
Dienenden stellen sich hinter einander in der
Linie von X über Y hinaus, (doch steht es je-
den frey, seitwärts zu treten) jeder etwa 10
Schritte von dem andern ab. Die Pflichten und
Rechte der Dienenden sind:

a) Jeder muss sichs angelegen seyn lassen, den
geschlagenen oder geworfenen Ball schnell wie-
der ins Maal X dem Aufwerfer zu zuwerfen. Es
ist billig, dass immer derjenige, welcher dem ge-
schlagenen oder geworfenen Balle am nächsten
ist, diess thue; denn hierdurch gewinnt das Spiel
schnellern Fortgang. Die Pflicht des Aufwer-
fers ist sein Amt schnell zu thun, und die Schlä-
ger und übrigen Dienenden anzutreiben, recht
schnell zu seyn.

den Schlag verloren hat, ſinkt zum Dienſte her-
ab und bekommt die hinterſte Stelle hinter Y.

3. Vorſchriften für die Dienenden.

Ich habe ſchon geſagt, daſs ſich die Dienen-
den beym Anfange des Spiels über ihre Plätze
vergleichen müſſen, und dieſs iſt ſehr leicht, denn
es hängt nicht von den Plätzen allein ab, ob man
den Schlag bald erwerben werde, ſondern vor-
züglich von der Thätigkeit und Fertigkeit des
Spielers. Indeſs wird die Stelle des Aufwerfers
für die beſte gehalten. Man muſs es alſo an-
fangs durchs Loos entſcheiden, oder geradezu ei-
nen dazu annehmen. Die drauſsenſtehenden
Dienenden ſtellen ſich hinter einander in der
Linie von X über Y hinaus, (doch ſteht es je-
den frey, ſeitwärts zu treten) jeder etwa 10
Schritte von dem andern ab. Die Pflichten und
Rechte der Dienenden ſind:

a) Jeder muſs ſichs angelegen ſeyn laſſen, den
geſchlagenen oder geworfenen Ball ſchnell wie-
der ins Maal X dem Aufwerfer zu zuwerfen. Es
iſt billig, daſs immer derjenige, welcher dem ge-
ſchlagenen oder geworfenen Balle am nächſten
iſt, dieſs thue; denn hierdurch gewinnt das Spiel
ſchnellern Fortgang. Die Pflicht des Aufwer-
fers iſt ſein Amt ſchnell zu thun, und die Schlä-
ger und übrigen Dienenden anzutreiben, recht
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[76/0108] den Schlag verloren hat, ſinkt zum Dienſte her- ab und bekommt die hinterſte Stelle hinter Y. 3. Vorſchriften für die Dienenden. Ich habe ſchon geſagt, daſs ſich die Dienen- den beym Anfange des Spiels über ihre Plätze vergleichen müſſen, und dieſs iſt ſehr leicht, denn es hängt nicht von den Plätzen allein ab, ob man den Schlag bald erwerben werde, ſondern vor- züglich von der Thätigkeit und Fertigkeit des Spielers. Indeſs wird die Stelle des Aufwerfers für die beſte gehalten. Man muſs es alſo an- fangs durchs Loos entſcheiden, oder geradezu ei- nen dazu annehmen. Die drauſsenſtehenden Dienenden ſtellen ſich hinter einander in der Linie von X über Y hinaus, (doch ſteht es je- den frey, ſeitwärts zu treten) jeder etwa 10 Schritte von dem andern ab. Die Pflichten und Rechte der Dienenden ſind: a) Jeder muſs ſichs angelegen ſeyn laſſen, den geſchlagenen oder geworfenen Ball ſchnell wie- der ins Maal X dem Aufwerfer zu zuwerfen. Es iſt billig, daſs immer derjenige, welcher dem ge- ſchlagenen oder geworfenen Balle am nächſten iſt, dieſs thue; denn hierdurch gewinnt das Spiel ſchnellern Fortgang. Die Pflicht des Aufwer- fers iſt ſein Amt ſchnell zu thun, und die Schlä- ger und übrigen Dienenden anzutreiben, recht ſchnell zu ſeyn.

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Zitationshilfe: Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796, S. 76. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutsmuths_spiele_1796/108>, abgerufen am 25.11.2024.