was es will. Nennt er bey dieser Gelegenheit eins von den ausgetheilten Wörtern, so ist die Per- son, die es hat, verbunden, sogleich aufzustehn und mit dem bisherigen Erzähler ein Gespräch anzuspinnen, das auf seine Erzählung Beziehung hat, und wodurch sie weiter fortgesezt wird. Diese Person darf aber bey Strafe eines Pfandes keines von den Wörtern gebrauchen, die den Uebrigen zugetheilt sind; ja man sezt auch wohl fest, dass sie bey ihrer Unterredung weder nein noch nicht sagen darf. Ihre Conversation mit dem Erzähler dauert so lange fort, bis dieser ein anders von den ausgetheilten Wörtern einwebt, dann sezt sie sich und die andre Person, die das oben genannte Wort hatte, eilt schnell herbey, um es eben so zu machen, wie die eben abge- tretene. Diese Abändrung hat das Empfehlende, dass nach und nach alle Personen in Thätigkeit kommen. Pfänder werden bey diesem Spiele ge- geben 1) von dem Erzähler, wenn er ein schon eingewebtes Wort noch einmal vorbringt. Man macht es ihm auch wohl zum Gesetze, dass sich mit dem zulezt noch allein übrigen ausge- theilten Worte seine Erzählung schliesse, und dass er für jedes noch hinterher folgende und zum Schluss nöthige Wort ein Pfand geben muss. 2) Von den aufgestandenen Personen; wenn sie ihr Wort überhören, nicht augenblicklich auf-
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was es will. Nennt er bey dieſer Gelegenheit eins von den ausgetheilten Wörtern, ſo iſt die Per- ſon, die es hat, verbunden, ſogleich aufzuſtehn und mit dem bisherigen Erzähler ein Geſpräch anzuſpinnen, das auf ſeine Erzählung Beziehung hat, und wodurch ſie weiter fortgeſezt wird. Dieſe Perſon darf aber bey Strafe eines Pfandes keines von den Wörtern gebrauchen, die den Uebrigen zugetheilt ſind; ja man ſezt auch wohl feſt, daſs ſie bey ihrer Unterredung weder nein noch nicht ſagen darf. Ihre Converſation mit dem Erzähler dauert ſo lange fort, bis dieſer ein anders von den ausgetheilten Wörtern einwebt, dann ſezt ſie ſich und die andre Perſon, die das oben genannte Wort hatte, eilt ſchnell herbey, um es eben ſo zu machen, wie die eben abge- tretene. Dieſe Abändrung hat das Empfehlende, daſs nach und nach alle Perſonen in Thätigkeit kommen. Pfänder werden bey dieſem Spiele ge- geben 1) von dem Erzähler, wenn er ein ſchon eingewebtes Wort noch einmal vorbringt. Man macht es ihm auch wohl zum Geſetze, daſs ſich mit dem zulezt noch allein übrigen ausge- theilten Worte ſeine Erzählung ſchlieſse, und daſs er für jedes noch hinterher folgende und zum Schluſs nöthige Wort ein Pfand geben muſs. 2) Von den aufgeſtandenen Perſonen; wenn ſie ihr Wort überhören, nicht augenblicklich auf-
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was es will. Nennt er bey dieſer Gelegenheit
eins von den ausgetheilten Wörtern, ſo iſt die Per-
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und mit dem bisherigen Erzähler ein Geſpräch
anzuſpinnen, das auf ſeine Erzählung Beziehung
hat, und wodurch ſie weiter fortgeſezt wird.
Dieſe Perſon darf aber bey Strafe eines Pfandes
keines von den Wörtern gebrauchen, die den
Uebrigen zugetheilt ſind; ja man ſezt auch wohl
feſt, daſs ſie bey ihrer Unterredung weder nein
noch nicht ſagen darf. Ihre Converſation mit
dem Erzähler dauert ſo lange fort, bis dieſer ein
anders von den ausgetheilten Wörtern einwebt,
dann ſezt ſie ſich und die andre Perſon, die das
oben genannte Wort hatte, eilt ſchnell herbey,
um es eben ſo zu machen, wie die eben abge-
tretene. Dieſe Abändrung hat das Empfehlende,
daſs nach und nach alle Perſonen in Thätigkeit
kommen. Pfänder werden bey dieſem Spiele ge-
geben 1) von dem Erzähler, wenn er ein
ſchon eingewebtes Wort noch einmal vorbringt.
Man macht es ihm auch wohl zum Geſetze, daſs
ſich mit dem zulezt noch allein übrigen ausge-
theilten Worte ſeine Erzählung ſchlieſse, und
daſs er für jedes noch hinterher folgende und
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Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796, S. 375. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutsmuths_spiele_1796/407>, abgerufen am 22.11.2024.
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