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Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796.

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Schläger aus der Luft fortschlagen. Alle übri-
gen Dienenden in 2. 3. 4. 5. 6. müssen der herr-
schenden Parthey den Ball immer schnell ins
Schlagmal schaffen, folglich beständig bald links,
bald rechts, bald rückwärts, bald vorwärts laufen
und springen, um den Ball zu erhaschen, und
dem Aufwerfer zu zuwerfen. Alles das muss sehr
schnell und flink von statten gehen, jeder muss da-
her richtig zuwerfen und fangen können, links,
rechts, mit beyden Händen und in aller-
ley Lagen des Körpers selbst im vollen Lau-
fen. Der Körper gewinnt bey diesem Geschäff-
te
nach und nach sehr viel an Fertigkeit, Bieg-
samkeit und Stärke.

Unter der Verrichtung dieser Dienste ist es
aber die Hauptabsicht der dienenden Classe, sich
vom Dienste zu befreyen, d. i. den Schlag zu ge-
winnen
. Diess kann geschehen a) wenn ein Die-
nender den geschlagenen Ball aus der Luft fängt.
b) Wenn er nach einem Schläger, der von X
nach Y oder zurückläuft, mit dem Balle wirft und
ihn trifft. c) Wenn er den Ball in das Schlag-
mal X zu der Zeit schaffen kann, wann daselbst
kein Schläger gegenwärtig ist. -- Die beyden
letzten Fälle werden in der Folge deutlich
werden.

2. Geschäfft der herrschenden Parthey. Sie geniesst
das Vergnügen den Ball zu schlagen; aber jeder

Schläger aus der Luft fortſchlagen. Alle übri-
gen Dienenden in 2. 3. 4. 5. 6. müſſen der herr-
ſchenden Parthey den Ball immer ſchnell ins
Schlagmal ſchaffen, folglich beſtändig bald links,
bald rechts, bald rückwärts, bald vorwärts laufen
und ſpringen, um den Ball zu erhaſchen, und
dem Aufwerfer zu zuwerfen. Alles das muſs ſehr
ſchnell und flink von ſtatten gehen, jeder muſs da-
her richtig zuwerfen und fangen können, links,
rechts, mit beyden Händen und in aller-
ley Lagen des Körpers ſelbſt im vollen Lau-
fen. Der Körper gewinnt bey dieſem Geſchäff-
te
nach und nach ſehr viel an Fertigkeit, Bieg-
ſamkeit und Stärke.

Unter der Verrichtung dieſer Dienſte iſt es
aber die Hauptabſicht der dienenden Claſſe, ſich
vom Dienſte zu befreyen, d. i. den Schlag zu ge-
winnen
. Dieſs kann geſchehen a) wenn ein Die-
nender den geſchlagenen Ball aus der Luft fängt.
b) Wenn er nach einem Schläger, der von X
nach Y oder zurückläuft, mit dem Balle wirft und
ihn trifft. c) Wenn er den Ball in das Schlag-
mal X zu der Zeit ſchaffen kann, wann daſelbſt
kein Schläger gegenwärtig iſt. — Die beyden
letzten Fälle werden in der Folge deutlich
werden.

2. Geſchäfft der herrſchenden Parthey. Sie genieſst
das Vergnügen den Ball zu ſchlagen; aber jeder

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[61/0093] Schläger aus der Luft fortſchlagen. Alle übri- gen Dienenden in 2. 3. 4. 5. 6. müſſen der herr- ſchenden Parthey den Ball immer ſchnell ins Schlagmal ſchaffen, folglich beſtändig bald links, bald rechts, bald rückwärts, bald vorwärts laufen und ſpringen, um den Ball zu erhaſchen, und dem Aufwerfer zu zuwerfen. Alles das muſs ſehr ſchnell und flink von ſtatten gehen, jeder muſs da- her richtig zuwerfen und fangen können, links, rechts, mit beyden Händen und in aller- ley Lagen des Körpers ſelbſt im vollen Lau- fen. Der Körper gewinnt bey dieſem Geſchäff- te nach und nach ſehr viel an Fertigkeit, Bieg- ſamkeit und Stärke. Unter der Verrichtung dieſer Dienſte iſt es aber die Hauptabſicht der dienenden Claſſe, ſich vom Dienſte zu befreyen, d. i. den Schlag zu ge- winnen. Dieſs kann geſchehen a) wenn ein Die- nender den geſchlagenen Ball aus der Luft fängt. b) Wenn er nach einem Schläger, der von X nach Y oder zurückläuft, mit dem Balle wirft und ihn trifft. c) Wenn er den Ball in das Schlag- mal X zu der Zeit ſchaffen kann, wann daſelbſt kein Schläger gegenwärtig iſt. — Die beyden letzten Fälle werden in der Folge deutlich werden. 2. Geſchäfft der herrſchenden Parthey. Sie genieſst das Vergnügen den Ball zu ſchlagen; aber jeder

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Zitationshilfe: Guts Muths, Johann Christoph Friedrich: Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes. Schnepfenthal, 1796, S. 61. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutsmuths_spiele_1796/93>, abgerufen am 21.11.2024.