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Gutzkow, Karl: Öffentliche Charaktere. Bd. 1. Hamburg, 1835.

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Ancillon.
einen consulativen Antheil an der Gesetzgebung gestat¬
ten, ohne Initiative.

Natürlich ist dis nur eine persönliche Ansicht, wel¬
che das Gesetz über die allgemeinen Reichsstände, statt
zu vollziehen, umgeht, die Ansicht eines Gelehrten, wel¬
cher seine eigne Theorie des Staatsrechts hat, die An¬
sicht eines Beamten, welcher Gelegenheit hat, in den
schönen Mechanismus der Regierung einzusehen und
keine Lebensäußerung für zuverlässig hält, als die mit
Controle und im administrativen Sinne.

Zur Erhärtung seiner Stimme kam allerdings das
Zweikammersystem, das in Deutschlands kleinen Staa¬
ten improvisirt wurde, und in Preußen keinen Beifall
fand, weil man es für sonderbar hielt auf kleinem
Terrain von einem erhaltenden und einem bewegenden
Prinzipe zu sprechen; ferner die Unmöglichkeit, dem
preußischen Staate eine Vergangenheit, welche er nicht
besitzt, eine Aristokratie, welche mit ihrem Grundbesitz
eine imposante Stellung einnähme, einen gewissen go¬
thischen Modegeruch zu geben, welchen die Aufklärung
Friedrichs des Großen schon vertrieben hatte.

Dennoch mußte man das Ganze der Constitution
einstweilen fallen lassen, weil es einmal verbreitet wor¬

Ancillon.
einen conſulativen Antheil an der Geſetzgebung geſtat¬
ten, ohne Initiative.

Natuͤrlich iſt dis nur eine perſoͤnliche Anſicht, wel¬
che das Geſetz uͤber die allgemeinen Reichsſtaͤnde, ſtatt
zu vollziehen, umgeht, die Anſicht eines Gelehrten, wel¬
cher ſeine eigne Theorie des Staatsrechts hat, die An¬
ſicht eines Beamten, welcher Gelegenheit hat, in den
ſchoͤnen Mechanismus der Regierung einzuſehen und
keine Lebensaͤußerung fuͤr zuverlaͤſſig haͤlt, als die mit
Controle und im adminiſtrativen Sinne.

Zur Erhaͤrtung ſeiner Stimme kam allerdings das
Zweikammerſyſtem, das in Deutſchlands kleinen Staa¬
ten improviſirt wurde, und in Preußen keinen Beifall
fand, weil man es fuͤr ſonderbar hielt auf kleinem
Terrain von einem erhaltenden und einem bewegenden
Prinzipe zu ſprechen; ferner die Unmoͤglichkeit, dem
preußiſchen Staate eine Vergangenheit, welche er nicht
beſitzt, eine Ariſtokratie, welche mit ihrem Grundbeſitz
eine impoſante Stellung einnaͤhme, einen gewiſſen go¬
thiſchen Modegeruch zu geben, welchen die Aufklaͤrung
Friedrichs des Großen ſchon vertrieben hatte.

Dennoch mußte man das Ganze der Conſtitution
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[264/0282] Ancillon. einen conſulativen Antheil an der Geſetzgebung geſtat¬ ten, ohne Initiative. Natuͤrlich iſt dis nur eine perſoͤnliche Anſicht, wel¬ che das Geſetz uͤber die allgemeinen Reichsſtaͤnde, ſtatt zu vollziehen, umgeht, die Anſicht eines Gelehrten, wel¬ cher ſeine eigne Theorie des Staatsrechts hat, die An¬ ſicht eines Beamten, welcher Gelegenheit hat, in den ſchoͤnen Mechanismus der Regierung einzuſehen und keine Lebensaͤußerung fuͤr zuverlaͤſſig haͤlt, als die mit Controle und im adminiſtrativen Sinne. Zur Erhaͤrtung ſeiner Stimme kam allerdings das Zweikammerſyſtem, das in Deutſchlands kleinen Staa¬ ten improviſirt wurde, und in Preußen keinen Beifall fand, weil man es fuͤr ſonderbar hielt auf kleinem Terrain von einem erhaltenden und einem bewegenden Prinzipe zu ſprechen; ferner die Unmoͤglichkeit, dem preußiſchen Staate eine Vergangenheit, welche er nicht beſitzt, eine Ariſtokratie, welche mit ihrem Grundbeſitz eine impoſante Stellung einnaͤhme, einen gewiſſen go¬ thiſchen Modegeruch zu geben, welchen die Aufklaͤrung Friedrichs des Großen ſchon vertrieben hatte. Dennoch mußte man das Ganze der Conſtitution einſtweilen fallen laſſen, weil es einmal verbreitet wor¬

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Zitationshilfe: Gutzkow, Karl: Öffentliche Charaktere. Bd. 1. Hamburg, 1835, S. 264. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutzkow_charaktere_1835/282>, abgerufen am 24.11.2024.