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Gutzkow, Karl: Die Zeitgenossen. 2. Bd. 2. Aufl. Pforzheim, 1842.

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einer unabsehbaren bloß kritischen Umackerung werfen. War in den alten Geschichtswerken, in den Kompendien der Jurisprudenz, in den Handbüchern der klassischen Alterthumskunde sonst alles Material, eine rohe und ungeordnete Masse, wo Wahres und Falsches oft barok in einander vermischt lagen; so gewann es bald das Ansehen, als hätten sich diese Fächer nur in Kritik verwandelt, in eine unendliche Reihe von Fragezeichen, in einen Kirchhof kleiner aufgeworfener Untersuchungshügel, wo man wieder das Alte hatte, nur das Jnnere nach Außen, das Vordere nach Hinten gekehrt. Die Zweifelsucht hat auf diese Art das ganze Material der Geschichte durchwühlt. Kein Name wurde mehr in seiner überlieferten Geltung angenommen, die Mythologie wurde tief bis auf jenes Gebiet, was man früher für Geschichte gehalten hatte, ausgedehnt; ehemalige historische Fakta mußte man gegen Sagen austauschen.

Und wenn auch von jenen Männern, an die ein Jeder durch diese Beispiele erinnert wird, Wolf, Niebuhr und Andere, Ausgezeichnetes und wahrhaft Nützliches geleistet worden ist, so zeigt sich doch z. B. auf dem Gebiet der Jurisprudenz offenbar die schädliche Wirkung einer bloß kritischen Zersetzung der Stoffe. Das römische Recht z. B. hörte bei vielen Juristen auf, vom bloß logischen Gesichtspunkt betrachtet und als Aushilfe für positive Gesetzgebungen benuzt zu werden; das Corpus Juris fiel in seinen

einer unabsehbaren bloß kritischen Umackerung werfen. War in den alten Geschichtswerken, in den Kompendien der Jurisprudenz, in den Handbüchern der klassischen Alterthumskunde sonst alles Material, eine rohe und ungeordnete Masse, wo Wahres und Falsches oft barok in einander vermischt lagen; so gewann es bald das Ansehen, als hätten sich diese Fächer nur in Kritik verwandelt, in eine unendliche Reihe von Fragezeichen, in einen Kirchhof kleiner aufgeworfener Untersuchungshügel, wo man wieder das Alte hatte, nur das Jnnere nach Außen, das Vordere nach Hinten gekehrt. Die Zweifelsucht hat auf diese Art das ganze Material der Geschichte durchwühlt. Kein Name wurde mehr in seiner überlieferten Geltung angenommen, die Mythologie wurde tief bis auf jenes Gebiet, was man früher für Geschichte gehalten hatte, ausgedehnt; ehemalige historische Fakta mußte man gegen Sagen austauschen.

Und wenn auch von jenen Männern, an die ein Jeder durch diese Beispiele erinnert wird, Wolf, Niebuhr und Andere, Ausgezeichnetes und wahrhaft Nützliches geleistet worden ist, so zeigt sich doch z. B. auf dem Gebiet der Jurisprudenz offenbar die schädliche Wirkung einer bloß kritischen Zersetzung der Stoffe. Das römische Recht z. B. hörte bei vielen Juristen auf, vom bloß logischen Gesichtspunkt betrachtet und als Aushilfe für positive Gesetzgebungen benuzt zu werden; das Corpus Juris fiel in seinen

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[340/0342] einer unabsehbaren bloß kritischen Umackerung werfen. War in den alten Geschichtswerken, in den Kompendien der Jurisprudenz, in den Handbüchern der klassischen Alterthumskunde sonst alles Material, eine rohe und ungeordnete Masse, wo Wahres und Falsches oft barok in einander vermischt lagen; so gewann es bald das Ansehen, als hätten sich diese Fächer nur in Kritik verwandelt, in eine unendliche Reihe von Fragezeichen, in einen Kirchhof kleiner aufgeworfener Untersuchungshügel, wo man wieder das Alte hatte, nur das Jnnere nach Außen, das Vordere nach Hinten gekehrt. Die Zweifelsucht hat auf diese Art das ganze Material der Geschichte durchwühlt. Kein Name wurde mehr in seiner überlieferten Geltung angenommen, die Mythologie wurde tief bis auf jenes Gebiet, was man früher für Geschichte gehalten hatte, ausgedehnt; ehemalige historische Fakta mußte man gegen Sagen austauschen. Und wenn auch von jenen Männern, an die ein Jeder durch diese Beispiele erinnert wird, Wolf, Niebuhr und Andere, Ausgezeichnetes und wahrhaft Nützliches geleistet worden ist, so zeigt sich doch z. B. auf dem Gebiet der Jurisprudenz offenbar die schädliche Wirkung einer bloß kritischen Zersetzung der Stoffe. Das römische Recht z. B. hörte bei vielen Juristen auf, vom bloß logischen Gesichtspunkt betrachtet und als Aushilfe für positive Gesetzgebungen benuzt zu werden; das Corpus Juris fiel in seinen

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Zitationshilfe: Gutzkow, Karl: Die Zeitgenossen. 2. Bd. 2. Aufl. Pforzheim, 1842, S. 340. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutzkow_zeitgenossen02_1842/342>, abgerufen am 22.11.2024.