Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.kann, als sie ihm vorschreiben; unbewußt muß er nach ihnen handeln; sich erst in jedem einzelnen Fall zu fragen, wie er sich verhalten soll, dazu hat er keine Zeit, da seiner noch ganz andre Aufgaben warten, als bloß zu essen und zu trinken. Und das ist die Unterhaltung während der Mahlzeit mit seinen Nachbarn und der Gesellschaft im allgemeinen. Von dem Augenblick an, daß man der Dame, die man zu Tisch zu führen gebeten wurde, den Arm gereicht hat, ist man deren Ritter und hat vor allem für sie und ihre Unterhaltung zu sorgen. Wird die Gesellschaft vom Hausherrn oder der Hausfrau aufgefordert, zu Tisch zu gehen, so verbeugt man sich vor seiner Dame, bietet ihr den Arm und führt sie in das Speisezimmer. Natürlich läßt man älteren und höherstehenden Personen dabei den Vortritt, doch darf man auch nicht zu bescheiden sein, gleichstehenden gegenüber; nicht etwa um seiner selbst willen, da kann man es gar nicht genug sein, sondern der Dame wegen, die man führt und der es vielleicht großen Kummer bereiten würde, wenn sie durch das Zögern ihres Herrn gezwungen wird, etwa eine jüngere Dame vorangehen zu lassen, der sie sich überlegen glaubt. Der Streit zwischen kann, als sie ihm vorschreiben; unbewußt muß er nach ihnen handeln; sich erst in jedem einzelnen Fall zu fragen, wie er sich verhalten soll, dazu hat er keine Zeit, da seiner noch ganz andre Aufgaben warten, als bloß zu essen und zu trinken. Und das ist die Unterhaltung während der Mahlzeit mit seinen Nachbarn und der Gesellschaft im allgemeinen. Von dem Augenblick an, daß man der Dame, die man zu Tisch zu führen gebeten wurde, den Arm gereicht hat, ist man deren Ritter und hat vor allem für sie und ihre Unterhaltung zu sorgen. Wird die Gesellschaft vom Hausherrn oder der Hausfrau aufgefordert, zu Tisch zu gehen, so verbeugt man sich vor seiner Dame, bietet ihr den Arm und führt sie in das Speisezimmer. Natürlich läßt man älteren und höherstehenden Personen dabei den Vortritt, doch darf man auch nicht zu bescheiden sein, gleichstehenden gegenüber; nicht etwa um seiner selbst willen, da kann man es gar nicht genug sein, sondern der Dame wegen, die man führt und der es vielleicht großen Kummer bereiten würde, wenn sie durch das Zögern ihres Herrn gezwungen wird, etwa eine jüngere Dame vorangehen zu lassen, der sie sich überlegen glaubt. Der Streit zwischen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0114" n="104"/><hi rendition="#g">kann,</hi> als sie ihm vorschreiben; unbewußt muß er nach ihnen handeln; sich erst in jedem einzelnen Fall zu fragen, wie er sich verhalten soll, dazu hat er keine Zeit, da seiner noch ganz andre Aufgaben warten, als bloß zu essen und zu trinken. Und das ist die <hi rendition="#g">Unterhaltung während der Mahlzeit</hi> mit seinen Nachbarn und der Gesellschaft im allgemeinen. Von dem Augenblick an, daß man der Dame, die man zu Tisch zu führen gebeten wurde, den Arm gereicht hat, ist man deren Ritter und hat vor allem für sie und ihre Unterhaltung zu sorgen.</p> <p>Wird die Gesellschaft vom Hausherrn oder der Hausfrau aufgefordert, zu <hi rendition="#g">Tisch zu gehen,</hi> so verbeugt man sich vor seiner Dame, bietet ihr den Arm und führt sie in das Speisezimmer. Natürlich läßt man älteren und höherstehenden Personen dabei den Vortritt, doch darf man auch nicht zu bescheiden sein, gleichstehenden gegenüber; nicht etwa um seiner selbst willen, da kann man es gar nicht genug sein, sondern der Dame wegen, die man führt und der es vielleicht großen Kummer bereiten würde, wenn sie durch das Zögern ihres Herrn gezwungen wird, etwa eine jüngere Dame vorangehen zu lassen, der sie sich überlegen glaubt. Der Streit zwischen </p> </div> </body> </text> </TEI> [104/0114]
kann, als sie ihm vorschreiben; unbewußt muß er nach ihnen handeln; sich erst in jedem einzelnen Fall zu fragen, wie er sich verhalten soll, dazu hat er keine Zeit, da seiner noch ganz andre Aufgaben warten, als bloß zu essen und zu trinken. Und das ist die Unterhaltung während der Mahlzeit mit seinen Nachbarn und der Gesellschaft im allgemeinen. Von dem Augenblick an, daß man der Dame, die man zu Tisch zu führen gebeten wurde, den Arm gereicht hat, ist man deren Ritter und hat vor allem für sie und ihre Unterhaltung zu sorgen.
Wird die Gesellschaft vom Hausherrn oder der Hausfrau aufgefordert, zu Tisch zu gehen, so verbeugt man sich vor seiner Dame, bietet ihr den Arm und führt sie in das Speisezimmer. Natürlich läßt man älteren und höherstehenden Personen dabei den Vortritt, doch darf man auch nicht zu bescheiden sein, gleichstehenden gegenüber; nicht etwa um seiner selbst willen, da kann man es gar nicht genug sein, sondern der Dame wegen, die man führt und der es vielleicht großen Kummer bereiten würde, wenn sie durch das Zögern ihres Herrn gezwungen wird, etwa eine jüngere Dame vorangehen zu lassen, der sie sich überlegen glaubt. Der Streit zwischen
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2013-03-19T14:09:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-03-19T14:09:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2013-03-19T14:09:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |