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Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

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Stellung mitzuteilen; überhaupt ihn in gewisser Weise über mich zu unterrichten. Es ist daher vor allem nötig, daß die Karte den ganzen Namen, Vor- und Zunamen, enthalte, sowie den Beruf oder die Stellung. Gerade, wo es sich immer mehr einzubürgern scheint, daß man Personen beim Vorstellen und überhaupt in der Gesellschaft bei beiden Namen nennt, ist es um so nötiger, auch auf der Visitenkarte den Vornamen anzugeben, vor allem aber, wenn der Zuname zu den landläufigen gehört. Man kann von niemand verlangen, daß er sich sofort erinnere, wer "Meyer, Referendar", oder "Schmidt, stud. phil." ist, selbst "Schneider, Bezirksassessor" wird in der größeren Stadt nicht ganz bekannt mehr sein, während "Ferdinand Meyer, Referendar am Kgl. Amtsgericht", oder "Berthold Schmidt" oder "Edward Schneider, Assessor am Kgl. Bezirksgericht" ganz andre Anhaltspunkte für das Gedächtnis geben. Von großem Wert ist es aber auch, seine Wohnung auf der Karte zu nennen, besonders bei ersten Besuchen, auf welche ein Gegenbesuch oder eine Einladung zu erfolgen hat oder erwartet wird. Oft ist es nur mit den größten Schwierigkeiten möglich, die Wohnung eines einzelnen Herrn, eines Studenten, eines

Stellung mitzuteilen; überhaupt ihn in gewisser Weise über mich zu unterrichten. Es ist daher vor allem nötig, daß die Karte den ganzen Namen, Vor- und Zunamen, enthalte, sowie den Beruf oder die Stellung. Gerade, wo es sich immer mehr einzubürgern scheint, daß man Personen beim Vorstellen und überhaupt in der Gesellschaft bei beiden Namen nennt, ist es um so nötiger, auch auf der Visitenkarte den Vornamen anzugeben, vor allem aber, wenn der Zuname zu den landläufigen gehört. Man kann von niemand verlangen, daß er sich sofort erinnere, wer „Meyer, Referendar“, oder „Schmidt, stud. phil.“ ist, selbst „Schneider, Bezirksassessor“ wird in der größeren Stadt nicht ganz bekannt mehr sein, während „Ferdinand Meyer, Referendar am Kgl. Amtsgericht“, oder „Berthold Schmidt“ oder „Edward Schneider, Assessor am Kgl. Bezirksgericht“ ganz andre Anhaltspunkte für das Gedächtnis geben. Von großem Wert ist es aber auch, seine Wohnung auf der Karte zu nennen, besonders bei ersten Besuchen, auf welche ein Gegenbesuch oder eine Einladung zu erfolgen hat oder erwartet wird. Oft ist es nur mit den größten Schwierigkeiten möglich, die Wohnung eines einzelnen Herrn, eines Studenten, eines

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Stellung mitzuteilen; überhaupt ihn in gewisser Weise über mich zu unterrichten. Es ist daher vor allem nötig, daß die Karte den ganzen Namen, Vor- und Zunamen, enthalte, sowie den Beruf oder die Stellung. Gerade, wo es sich immer mehr einzubürgern scheint, daß man Personen beim Vorstellen und überhaupt in der Gesellschaft bei beiden Namen nennt, ist es um so nötiger, auch auf der Visitenkarte den Vornamen anzugeben, vor allem aber, wenn der Zuname zu den landläufigen gehört. Man kann von niemand verlangen, daß er sich sofort erinnere, wer &#x201E;Meyer, Referendar&#x201C;, oder &#x201E;Schmidt, stud. phil.&#x201C; ist, selbst &#x201E;Schneider, Bezirksassessor&#x201C; wird in der größeren Stadt nicht ganz bekannt mehr sein, während &#x201E;Ferdinand Meyer, Referendar am Kgl. Amtsgericht&#x201C;, oder &#x201E;Berthold Schmidt&#x201C; oder &#x201E;Edward Schneider, Assessor am Kgl. Bezirksgericht&#x201C; ganz andre Anhaltspunkte für das Gedächtnis geben. Von großem Wert ist es aber auch, seine Wohnung auf der Karte zu nennen, besonders bei ersten Besuchen, auf welche ein Gegenbesuch oder eine Einladung zu erfolgen hat oder erwartet wird. Oft ist es nur mit den größten Schwierigkeiten möglich, die Wohnung eines einzelnen Herrn, eines Studenten, eines
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[4/0014] Stellung mitzuteilen; überhaupt ihn in gewisser Weise über mich zu unterrichten. Es ist daher vor allem nötig, daß die Karte den ganzen Namen, Vor- und Zunamen, enthalte, sowie den Beruf oder die Stellung. Gerade, wo es sich immer mehr einzubürgern scheint, daß man Personen beim Vorstellen und überhaupt in der Gesellschaft bei beiden Namen nennt, ist es um so nötiger, auch auf der Visitenkarte den Vornamen anzugeben, vor allem aber, wenn der Zuname zu den landläufigen gehört. Man kann von niemand verlangen, daß er sich sofort erinnere, wer „Meyer, Referendar“, oder „Schmidt, stud. phil.“ ist, selbst „Schneider, Bezirksassessor“ wird in der größeren Stadt nicht ganz bekannt mehr sein, während „Ferdinand Meyer, Referendar am Kgl. Amtsgericht“, oder „Berthold Schmidt“ oder „Edward Schneider, Assessor am Kgl. Bezirksgericht“ ganz andre Anhaltspunkte für das Gedächtnis geben. Von großem Wert ist es aber auch, seine Wohnung auf der Karte zu nennen, besonders bei ersten Besuchen, auf welche ein Gegenbesuch oder eine Einladung zu erfolgen hat oder erwartet wird. Oft ist es nur mit den größten Schwierigkeiten möglich, die Wohnung eines einzelnen Herrn, eines Studenten, eines

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Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 4. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/14>, abgerufen am 28.04.2024.