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Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

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verlassen, ja womöglich dem andern zuzumuten, sich mit den Angehörigen in den Gegenstand seiner Liebe zu teilen, ist unentschlossen und feig: Der Mann hat in erster Linie zu seiner Frau zu stehen, die Frau zum Mann, das geloben sie sich vor dem Altar, und dann erst kommen Eltern und Geschwister, wenn man ein solches Verhältnis zwischen Angehörigen überhaupt in dieser Weise zeitlich oder räumlich feststellen will. Eine viel bessere Auskunft ist es aber, wenn beide, Mann und Frau, bemüht sind, sich des Glückes, anstatt eines Elternpaares nun zwei zu besitzen, durch Liebe und Verehrung derselben würdig zu zeigen. Jedes der beiden bedenke, daß von der Verlobung an die Familie des andern auch so gut wie die eigne ist, und unterlasse es, durch irgend welche lieblosen Aussagen über jene den andern zu kränken; ja, auch auf die gegenseitigen Freunde und Freundinnen möge sich diese Rücksicht ausdehnen. Pflicht der Angehörigen aber ist es, sich nicht in manchmal wohl berechtigter Eifersucht zwischen Verlobte oder Verheiratete einzudrängen und Unfrieden zu säen, vielmehr sollen und müssen sie dem Glück des Kindes, der Schwester, des Bruders ihr eignes Gefühl zum Opfer bringen. Ist es trotz alles

verlassen, ja womöglich dem andern zuzumuten, sich mit den Angehörigen in den Gegenstand seiner Liebe zu teilen, ist unentschlossen und feig: Der Mann hat in erster Linie zu seiner Frau zu stehen, die Frau zum Mann, das geloben sie sich vor dem Altar, und dann erst kommen Eltern und Geschwister, wenn man ein solches Verhältnis zwischen Angehörigen überhaupt in dieser Weise zeitlich oder räumlich feststellen will. Eine viel bessere Auskunft ist es aber, wenn beide, Mann und Frau, bemüht sind, sich des Glückes, anstatt eines Elternpaares nun zwei zu besitzen, durch Liebe und Verehrung derselben würdig zu zeigen. Jedes der beiden bedenke, daß von der Verlobung an die Familie des andern auch so gut wie die eigne ist, und unterlasse es, durch irgend welche lieblosen Aussagen über jene den andern zu kränken; ja, auch auf die gegenseitigen Freunde und Freundinnen möge sich diese Rücksicht ausdehnen. Pflicht der Angehörigen aber ist es, sich nicht in manchmal wohl berechtigter Eifersucht zwischen Verlobte oder Verheiratete einzudrängen und Unfrieden zu säen, vielmehr sollen und müssen sie dem Glück des Kindes, der Schwester, des Bruders ihr eignes Gefühl zum Opfer bringen. Ist es trotz alles

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[132/0142] verlassen, ja womöglich dem andern zuzumuten, sich mit den Angehörigen in den Gegenstand seiner Liebe zu teilen, ist unentschlossen und feig: Der Mann hat in erster Linie zu seiner Frau zu stehen, die Frau zum Mann, das geloben sie sich vor dem Altar, und dann erst kommen Eltern und Geschwister, wenn man ein solches Verhältnis zwischen Angehörigen überhaupt in dieser Weise zeitlich oder räumlich feststellen will. Eine viel bessere Auskunft ist es aber, wenn beide, Mann und Frau, bemüht sind, sich des Glückes, anstatt eines Elternpaares nun zwei zu besitzen, durch Liebe und Verehrung derselben würdig zu zeigen. Jedes der beiden bedenke, daß von der Verlobung an die Familie des andern auch so gut wie die eigne ist, und unterlasse es, durch irgend welche lieblosen Aussagen über jene den andern zu kränken; ja, auch auf die gegenseitigen Freunde und Freundinnen möge sich diese Rücksicht ausdehnen. Pflicht der Angehörigen aber ist es, sich nicht in manchmal wohl berechtigter Eifersucht zwischen Verlobte oder Verheiratete einzudrängen und Unfrieden zu säen, vielmehr sollen und müssen sie dem Glück des Kindes, der Schwester, des Bruders ihr eignes Gefühl zum Opfer bringen. Ist es trotz alles

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Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 132. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/142>, abgerufen am 14.05.2024.