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Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

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stets thun und darf nicht etwa nach einiger Zeit damit aufhören. Beim Grüßen sieht man sich an; in geschlossenen Räumen, wo man ohne Hut ist, grüßt man durch eine leichte Verbeugung. Fürchtet man, auf der Straße jemand nicht gegrüßt zu haben, dem man einen Gruß schuldig ist, so kann man, wenn sich dies ohne Aufsehen machen läßt, die Gelegenheit, ihm nochmals zu begegnen, dadurch herbeiführen, daß man schnell, vielleicht unbemerkt auf der andern Seite der Straße oder durch Nebenstraßen an ihm vorbei geht, weit vor ihm wieder umdreht, ihm entgegen geht, um ihm nun die gebührende Ehrfurcht zu erweisen. Jungen Damen gegenüber ist dies Verfahren nicht erlaubt, da es leicht von andern Personen falsch gedeutet werden könnte.

Kurzsichtigkeit ist kein Entschuldigungsgrund für unterlassenes Grüßen. Wer nicht gut sieht, muß ein Glas tragen. Vielfach begegnet man der Meinung, daß es der Anstand erfordere, einen Klemmer von der Nase zu nehmen, wenn man mit jemand spricht. Das ist falsch. Ebensowenig, wie man bei einer Vorstellung oder dergleichen Gelegenheit eine Brille abnimmt, braucht man dies mit andern Gläsern zu thun, besonders wenn dieselben ohne Band oder Schnur getragen

stets thun und darf nicht etwa nach einiger Zeit damit aufhören. Beim Grüßen sieht man sich an; in geschlossenen Räumen, wo man ohne Hut ist, grüßt man durch eine leichte Verbeugung. Fürchtet man, auf der Straße jemand nicht gegrüßt zu haben, dem man einen Gruß schuldig ist, so kann man, wenn sich dies ohne Aufsehen machen läßt, die Gelegenheit, ihm nochmals zu begegnen, dadurch herbeiführen, daß man schnell, vielleicht unbemerkt auf der andern Seite der Straße oder durch Nebenstraßen an ihm vorbei geht, weit vor ihm wieder umdreht, ihm entgegen geht, um ihm nun die gebührende Ehrfurcht zu erweisen. Jungen Damen gegenüber ist dies Verfahren nicht erlaubt, da es leicht von andern Personen falsch gedeutet werden könnte.

Kurzsichtigkeit ist kein Entschuldigungsgrund für unterlassenes Grüßen. Wer nicht gut sieht, muß ein Glas tragen. Vielfach begegnet man der Meinung, daß es der Anstand erfordere, einen Klemmer von der Nase zu nehmen, wenn man mit jemand spricht. Das ist falsch. Ebensowenig, wie man bei einer Vorstellung oder dergleichen Gelegenheit eine Brille abnimmt, braucht man dies mit andern Gläsern zu thun, besonders wenn dieselben ohne Band oder Schnur getragen

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[166/0176] stets thun und darf nicht etwa nach einiger Zeit damit aufhören. Beim Grüßen sieht man sich an; in geschlossenen Räumen, wo man ohne Hut ist, grüßt man durch eine leichte Verbeugung. Fürchtet man, auf der Straße jemand nicht gegrüßt zu haben, dem man einen Gruß schuldig ist, so kann man, wenn sich dies ohne Aufsehen machen läßt, die Gelegenheit, ihm nochmals zu begegnen, dadurch herbeiführen, daß man schnell, vielleicht unbemerkt auf der andern Seite der Straße oder durch Nebenstraßen an ihm vorbei geht, weit vor ihm wieder umdreht, ihm entgegen geht, um ihm nun die gebührende Ehrfurcht zu erweisen. Jungen Damen gegenüber ist dies Verfahren nicht erlaubt, da es leicht von andern Personen falsch gedeutet werden könnte. Kurzsichtigkeit ist kein Entschuldigungsgrund für unterlassenes Grüßen. Wer nicht gut sieht, muß ein Glas tragen. Vielfach begegnet man der Meinung, daß es der Anstand erfordere, einen Klemmer von der Nase zu nehmen, wenn man mit jemand spricht. Das ist falsch. Ebensowenig, wie man bei einer Vorstellung oder dergleichen Gelegenheit eine Brille abnimmt, braucht man dies mit andern Gläsern zu thun, besonders wenn dieselben ohne Band oder Schnur getragen

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Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 166. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/176>, abgerufen am 15.05.2024.