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Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.

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bleibt. Wer am Tage der silbernen Hochzeit kommt, von dem kann man wohl mit Recht annehmen, daß er gratulieren wolle; wer kurze Zeit vor einem Ball kommt, den man zu geben beabsichtigt, von dem weiß man, daß er eingeladen sein möchte und daß er auf Anregung irgend eines Bekannten kommt, dem man geklagt hat, daß man nicht genug Tänzer hat u. s. w.

Ebenso aber, wie auf das Besuchemachen, sollte man sich auch darauf vorbereiten, Besuche zu empfangen. Dies kann sich allerdings zur auf Familien, die gesellschaftlichen Verkehr pflegen, beziehen; bei einzelnen Herren, welche ja nur Herrenbesuch empfangen, ist dies nicht so umständlich, doch haben auch sie Sorge zu tragen, daß die Dienstleute in ordentlicher Weise unterrichtet seien. Für gewöhnlich wird in erster Linie die Dame des Hauses den Besuch annehmen und ihrerseits erst den Gatten davon benachrichtigen lassen, wenn sie es für nötig findet, daß derselbe von seiner Arbeit abberufen werde. Das ist selbstverständlich bei gleich- oder höher stehenden Personen, jüngere Leute empfängt sie allein. Sie muß daher, besonders an Sonntagen, sonst aber auch, wenn sie überhaupt zur Besuchszeit zu Hause ist, eingerichtet sein, zu empfangen und

bleibt. Wer am Tage der silbernen Hochzeit kommt, von dem kann man wohl mit Recht annehmen, daß er gratulieren wolle; wer kurze Zeit vor einem Ball kommt, den man zu geben beabsichtigt, von dem weiß man, daß er eingeladen sein möchte und daß er auf Anregung irgend eines Bekannten kommt, dem man geklagt hat, daß man nicht genug Tänzer hat u. s. w.

Ebenso aber, wie auf das Besuchemachen, sollte man sich auch darauf vorbereiten, Besuche zu empfangen. Dies kann sich allerdings zur auf Familien, die gesellschaftlichen Verkehr pflegen, beziehen; bei einzelnen Herren, welche ja nur Herrenbesuch empfangen, ist dies nicht so umständlich, doch haben auch sie Sorge zu tragen, daß die Dienstleute in ordentlicher Weise unterrichtet seien. Für gewöhnlich wird in erster Linie die Dame des Hauses den Besuch annehmen und ihrerseits erst den Gatten davon benachrichtigen lassen, wenn sie es für nötig findet, daß derselbe von seiner Arbeit abberufen werde. Das ist selbstverständlich bei gleich- oder höher stehenden Personen, jüngere Leute empfängt sie allein. Sie muß daher, besonders an Sonntagen, sonst aber auch, wenn sie überhaupt zur Besuchszeit zu Hause ist, eingerichtet sein, zu empfangen und

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[28/0038] bleibt. Wer am Tage der silbernen Hochzeit kommt, von dem kann man wohl mit Recht annehmen, daß er gratulieren wolle; wer kurze Zeit vor einem Ball kommt, den man zu geben beabsichtigt, von dem weiß man, daß er eingeladen sein möchte und daß er auf Anregung irgend eines Bekannten kommt, dem man geklagt hat, daß man nicht genug Tänzer hat u. s. w. Ebenso aber, wie auf das Besuchemachen, sollte man sich auch darauf vorbereiten, Besuche zu empfangen. Dies kann sich allerdings zur auf Familien, die gesellschaftlichen Verkehr pflegen, beziehen; bei einzelnen Herren, welche ja nur Herrenbesuch empfangen, ist dies nicht so umständlich, doch haben auch sie Sorge zu tragen, daß die Dienstleute in ordentlicher Weise unterrichtet seien. Für gewöhnlich wird in erster Linie die Dame des Hauses den Besuch annehmen und ihrerseits erst den Gatten davon benachrichtigen lassen, wenn sie es für nötig findet, daß derselbe von seiner Arbeit abberufen werde. Das ist selbstverständlich bei gleich- oder höher stehenden Personen, jüngere Leute empfängt sie allein. Sie muß daher, besonders an Sonntagen, sonst aber auch, wenn sie überhaupt zur Besuchszeit zu Hause ist, eingerichtet sein, zu empfangen und

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Zitationshilfe: Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahn_verkehr_1898/38>, abgerufen am 29.04.2024.