Hahn, Alban von: Der Verkehr in der Guten Gesellschaft. 2. Auflage. Leipzig, ca. 1898.voraussetzen kann, daß dabei getanzt wird, nicht annehmen; folgt er ihr aber, so ist es seine Pflicht, auch zu tanzen, besonders wenn er sieht, daß die eine oder andre Dame keinen Herrn hat. Seine Pflicht als Herr ist aber auch, mit solchen Damen zu tanzen und sich zu unterhalten, die vielleicht nicht alle Reize in sich vereinigen oder sich nicht gerade durch allzu große Liebenswürdigkeit auszeichnen. Er ist diese Rücksicht dem weiblichen Geschlecht überhaupt, in diesem Fall aber auch den Wirten schuldig. Gewiß ist es deren Wunsch, daß sich alle ihre Gäste so gut wie nur möglich unterhalten, der gebildete Mann soll aber nie vergessen, daß er sich stets galant und ritterlich zu zeigen hat, und zwar erst recht da, wo es ihm vielleicht weniger bequem und angenehm erscheint. Und in den meisten Fällen wird es der Betreffende gar nicht einmal zu bereuen haben, denn gerade Damen, die in dieser Hinsicht nicht verwöhnt sind, sind um so dankbarer, wenn man sich ihrer annimmt. Das ist nicht der schlechteste Ruhm, wenn man als stets galanter und ritterlicher Gesellschafter gepriesen wird, auf dessen Zuvorkommenheit und Aufmerksamkeit man sich in allen Fällen verlassen kann. voraussetzen kann, daß dabei getanzt wird, nicht annehmen; folgt er ihr aber, so ist es seine Pflicht, auch zu tanzen, besonders wenn er sieht, daß die eine oder andre Dame keinen Herrn hat. Seine Pflicht als Herr ist aber auch, mit solchen Damen zu tanzen und sich zu unterhalten, die vielleicht nicht alle Reize in sich vereinigen oder sich nicht gerade durch allzu große Liebenswürdigkeit auszeichnen. Er ist diese Rücksicht dem weiblichen Geschlecht überhaupt, in diesem Fall aber auch den Wirten schuldig. Gewiß ist es deren Wunsch, daß sich alle ihre Gäste so gut wie nur möglich unterhalten, der gebildete Mann soll aber nie vergessen, daß er sich stets galant und ritterlich zu zeigen hat, und zwar erst recht da, wo es ihm vielleicht weniger bequem und angenehm erscheint. Und in den meisten Fällen wird es der Betreffende gar nicht einmal zu bereuen haben, denn gerade Damen, die in dieser Hinsicht nicht verwöhnt sind, sind um so dankbarer, wenn man sich ihrer annimmt. Das ist nicht der schlechteste Ruhm, wenn man als stets galanter und ritterlicher Gesellschafter gepriesen wird, auf dessen Zuvorkommenheit und Aufmerksamkeit man sich in allen Fällen verlassen kann. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0077" n="67"/> voraussetzen kann, daß dabei getanzt wird, nicht annehmen; folgt er ihr aber, so ist es seine Pflicht, auch zu tanzen, besonders wenn er sieht, daß die eine oder andre Dame keinen Herrn hat. Seine Pflicht als Herr ist aber auch, mit solchen Damen zu tanzen und sich zu unterhalten, die vielleicht nicht alle Reize in sich vereinigen oder sich nicht gerade durch allzu große Liebenswürdigkeit auszeichnen. Er ist diese Rücksicht dem weiblichen Geschlecht überhaupt, in diesem Fall aber auch den Wirten schuldig. Gewiß ist es deren Wunsch, daß sich alle ihre Gäste so gut wie nur möglich unterhalten, der gebildete Mann soll aber nie vergessen, daß er sich stets <hi rendition="#g">galant und ritterlich</hi> zu zeigen hat, und zwar erst recht da, wo es ihm vielleicht weniger bequem und angenehm erscheint. Und in den meisten Fällen wird es der Betreffende gar nicht einmal zu bereuen haben, denn gerade Damen, die in dieser Hinsicht nicht verwöhnt sind, sind um so dankbarer, wenn man sich ihrer annimmt. Das ist nicht der schlechteste Ruhm, wenn man als stets galanter und ritterlicher Gesellschafter gepriesen wird, auf dessen Zuvorkommenheit und Aufmerksamkeit man sich in allen Fällen verlassen kann.</p> </div> </body> </text> </TEI> [67/0077]
voraussetzen kann, daß dabei getanzt wird, nicht annehmen; folgt er ihr aber, so ist es seine Pflicht, auch zu tanzen, besonders wenn er sieht, daß die eine oder andre Dame keinen Herrn hat. Seine Pflicht als Herr ist aber auch, mit solchen Damen zu tanzen und sich zu unterhalten, die vielleicht nicht alle Reize in sich vereinigen oder sich nicht gerade durch allzu große Liebenswürdigkeit auszeichnen. Er ist diese Rücksicht dem weiblichen Geschlecht überhaupt, in diesem Fall aber auch den Wirten schuldig. Gewiß ist es deren Wunsch, daß sich alle ihre Gäste so gut wie nur möglich unterhalten, der gebildete Mann soll aber nie vergessen, daß er sich stets galant und ritterlich zu zeigen hat, und zwar erst recht da, wo es ihm vielleicht weniger bequem und angenehm erscheint. Und in den meisten Fällen wird es der Betreffende gar nicht einmal zu bereuen haben, denn gerade Damen, die in dieser Hinsicht nicht verwöhnt sind, sind um so dankbarer, wenn man sich ihrer annimmt. Das ist nicht der schlechteste Ruhm, wenn man als stets galanter und ritterlicher Gesellschafter gepriesen wird, auf dessen Zuvorkommenheit und Aufmerksamkeit man sich in allen Fällen verlassen kann.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax.
(2013-03-19T14:09:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-03-19T14:09:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat.
(2013-03-19T14:09:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |