[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Kayserinn von Rußland. Rathhäuser und Pächter aber erwächst ausdieser neuen Auflage gleichfalls kein Nachtheil, weil sie beym Verkauf des Brannteweins, Biers und Meths den ihnen im Contracte sti- pulirten Nutzen völlig und ungestört genießen: wiewohl in Zukunft bey Verpachtung der Ka- backensteuern die Bier- und Methsteuern in den Taxen nur zur Nachricht besonders aufzuneh- men sind. §. 81. II. Bey Angabe der Kauf- und ßer
Kayſerinn von Rußland. Rathhaͤuſer und Paͤchter aber erwaͤchſt ausdieſer neuen Auflage gleichfalls kein Nachtheil, weil ſie beym Verkauf des Brannteweins, Biers und Meths den ihnen im Contracte ſti- pulirten Nutzen voͤllig und ungeſtoͤrt genießen: wiewohl in Zukunft bey Verpachtung der Ka- backenſteuern die Bier- und Methſteuern in den Taxen nur zur Nachricht beſonders aufzuneh- men ſind. §. 81. II. Bey Angabe der Kauf- und ßer
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Kayſerinn von Rußland.
Rathhaͤuſer und Paͤchter aber erwaͤchſt aus
dieſer neuen Auflage gleichfalls kein Nachtheil,
weil ſie beym Verkauf des Brannteweins,
Biers und Meths den ihnen im Contracte ſti-
pulirten Nutzen voͤllig und ungeſtoͤrt genießen:
wiewohl in Zukunft bey Verpachtung der Ka-
backenſteuern die Bier- und Methſteuern in den
Taxen nur zur Nachricht beſonders aufzuneh-
men ſind.
§. 81.
II. Bey Angabe der Kauf- und
Pfandbriefe auf liegende Gruͤnde, der Te-
ſtamente und allerley hypothecariſcher Ver-
ſchreibungen, und bey Eingabe der Bittſchrif-
ten um erblichen Auftrag ſothaner Gruͤnde,
ſoll, wenn ein Collegium oder deſſen Comtoir
aufs eheſte Nachricht eingezogen, wie viel dem
Supplicanten immittiret werden muͤſſe, von
jedem Tſchetwert Landes ſogleich 3 Cop. ein-
caſſiret werden. Dieſe Auflage war ſchon ein-
mal durch Ukaſen vom Jahr 1715 und 1724 ge-
macht. Ueberdem muͤſſen bey Anfertigung
und Schließung der Krêpoſten, naͤmlich der
Kauf- und Pfandbriefe, Teſtamente und an-
drer Inſtrumente, ſie moͤgen Namen haben
wie ſie wollen, bey denjenigen Inſtanzen, wo
dergleichen Krépoſten angefertiget werden, au-
ßer
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