[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Kayserinn von Rußland. Jahre übermäßig theuer bezahlt werden müß-ten. Sie hat daher gebeten, solchen Pacht ihr selbst auf immer zu überlassen; wofür sie sich anheischig gemacht, für die astrachanschen Privatsischereyen die vor dem Jahr 1760 ge- wöhnliche Abgaben, für die der Crone zuge- hörigen Fischwehren aber die Mittelzahl der Einkünfte von 1742 bis 175[5], und für die Haus- blase, Wesiga, gepreßten und andern Kaviar die Pachtsumme des Popovs zu bezahlen. Aus allen diesen bisher erzählten Gründen soll der dem Popov verliehene aber von ihm selbst ge- brochne Contract null und nichtig seyn; und zum Vortheil sowohl der Stadt als der Unter- thanen überhaupt der freye Handel mit Fischen, Fischleim und Kaviar der astrachanischen Kauf- mannschaft gegen Erlegung obangeführter Ab- gaben an die Crone überlassen werden: doch unter der Bedingung, daß der Magistrat in Astrachan diese der dasigen Kaufmannschaft verliehene Handelszweige niemals in Eine Hand kommen lasse, damit die Preise nicht abermals gesteigert werden, die Kaufmannschaft selbst aber damit auf die gehörige Art verfahre, den Preis weder beym Verkauf dieser Waaren überhaupt und bey der Versendung in die rus- sischen Städte, noch bey Ausschiffung und Versendung derselben außer Landes erhöhe, und
Kayſerinn von Rußland. Jahre uͤbermaͤßig theuer bezahlt werden muͤß-ten. Sie hat daher gebeten, ſolchen Pacht ihr ſelbſt auf immer zu uͤberlaſſen; wofuͤr ſie ſich anheiſchig gemacht, fuͤr die aſtrachanſchen Privatſiſchereyen die vor dem Jahr 1760 ge- woͤhnliche Abgaben, fuͤr die der Crone zuge- hoͤrigen Fiſchwehren aber die Mittelzahl der Einkuͤnfte von 1742 bis 175[5], und fuͤr die Haus- blaſe, Weſiga, gepreßten und andern Kaviar die Pachtſumme des Popovs zu bezahlen. Aus allen dieſen bisher erzaͤhlten Gruͤnden ſoll der dem Popov verliehene aber von ihm ſelbſt ge- brochne Contract null und nichtig ſeyn; und zum Vortheil ſowohl der Stadt als der Unter- thanen uͤberhaupt der freye Handel mit Fiſchen, Fiſchleim und Kaviar der aſtrachaniſchen Kauf- mannſchaft gegen Erlegung obangefuͤhrter Ab- gaben an die Crone uͤberlaſſen werden: doch unter der Bedingung, daß der Magiſtrat in Aſtrachan dieſe der daſigen Kaufmannſchaft verliehene Handelszweige niemals in Eine Hand kommen laſſe, damit die Preiſe nicht abermals geſteigert werden, die Kaufmannſchaft ſelbſt aber damit auf die gehoͤrige Art verfahre, den Preis weder beym Verkauf dieſer Waaren uͤberhaupt und bey der Verſendung in die ruſ- ſiſchen Staͤdte, noch bey Ausſchiffung und Verſendung derſelben außer Landes erhoͤhe, und
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Kayſerinn von Rußland.
Jahre uͤbermaͤßig theuer bezahlt werden muͤß-
ten. Sie hat daher gebeten, ſolchen Pacht
ihr ſelbſt auf immer zu uͤberlaſſen; wofuͤr ſie
ſich anheiſchig gemacht, fuͤr die aſtrachanſchen
Privatſiſchereyen die vor dem Jahr 1760 ge-
woͤhnliche Abgaben, fuͤr die der Crone zuge-
hoͤrigen Fiſchwehren aber die Mittelzahl der
Einkuͤnfte von 1742 bis 1755, und fuͤr die Haus-
blaſe, Weſiga, gepreßten und andern Kaviar
die Pachtſumme des Popovs zu bezahlen. Aus
allen dieſen bisher erzaͤhlten Gruͤnden ſoll der
dem Popov verliehene aber von ihm ſelbſt ge-
brochne Contract null und nichtig ſeyn; und
zum Vortheil ſowohl der Stadt als der Unter-
thanen uͤberhaupt der freye Handel mit Fiſchen,
Fiſchleim und Kaviar der aſtrachaniſchen Kauf-
mannſchaft gegen Erlegung obangefuͤhrter Ab-
gaben an die Crone uͤberlaſſen werden: doch
unter der Bedingung, daß der Magiſtrat in
Aſtrachan dieſe der daſigen Kaufmannſchaft
verliehene Handelszweige niemals in Eine Hand
kommen laſſe, damit die Preiſe nicht abermals
geſteigert werden, die Kaufmannſchaft ſelbſt
aber damit auf die gehoͤrige Art verfahre, den
Preis weder beym Verkauf dieſer Waaren
uͤberhaupt und bey der Verſendung in die ruſ-
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