[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten und besonders den Fischleim durchaus nicht hö-her verkaufe, als er ehedem gegolten, wie er unter der Crone war. Jedermann aber soll ihn gegen Erlegung des Zolls ungehindert zur See und über die Gränzen verführen dürfen: und dem zu folge sind die vorigen Ukasen we- gen des Fischleims, kraft deren solcher als ein Cronhandel und Cronpacht nirgends als in Astrachan frey verkauft werden durfte, son- dern, wie die Crone diesen Handel noch selbst führte, an die Crone, nach der Verpachtung aber an die Pächter abgeliefert werden mußte, hiemit aufgehoben, so daß jeder diesen Fisch- leim überall, wo nur Fischereyen sind, frey verkaufen darf *. In dem Städtchen Gurjev aber, wo §. 24. * Die Hausblase ist nun wieder ein Alleinhandel der
Crone: Siehe oben im ersten Stück §. 90. Leben Catharinaͤ der zweyten und beſonders den Fiſchleim durchaus nicht hoͤ-her verkaufe, als er ehedem gegolten, wie er unter der Crone war. Jedermann aber ſoll ihn gegen Erlegung des Zolls ungehindert zur See und uͤber die Graͤnzen verfuͤhren duͤrfen: und dem zu folge ſind die vorigen Ukaſen we- gen des Fiſchleims, kraft deren ſolcher als ein Cronhandel und Cronpacht nirgends als in Aſtrachan frey verkauft werden durfte, ſon- dern, wie die Crone dieſen Handel noch ſelbſt fuͤhrte, an die Crone, nach der Verpachtung aber an die Paͤchter abgeliefert werden mußte, hiemit aufgehoben, ſo daß jeder dieſen Fiſch- leim uͤberall, wo nur Fiſchereyen ſind, frey verkaufen darf *. In dem Staͤdtchen Gurjev aber, wo §. 24. * Die Hausblaſe iſt nun wieder ein Alleinhandel der
Crone: Siehe oben im erſten Stuͤck §. 90. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0182" n="158"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">Leben Catharinaͤ der zweyten</hi></fw><lb/> und beſonders den Fiſchleim durchaus nicht hoͤ-<lb/> her verkaufe, als er ehedem gegolten, wie er<lb/> unter der Crone war. Jedermann aber ſoll<lb/> ihn gegen Erlegung des Zolls ungehindert zur<lb/> See und uͤber die Graͤnzen verfuͤhren duͤrfen:<lb/> und dem zu folge ſind die vorigen Ukaſen we-<lb/> gen des Fiſchleims, kraft deren ſolcher als ein<lb/> Cronhandel und Cronpacht nirgends als in<lb/> Aſtrachan frey verkauft werden durfte, ſon-<lb/> dern, wie die Crone dieſen Handel noch ſelbſt<lb/> fuͤhrte, an die Crone, nach der Verpachtung<lb/> aber an die Paͤchter abgeliefert werden mußte,<lb/> hiemit aufgehoben, ſo daß jeder dieſen Fiſch-<lb/> leim uͤberall, wo nur Fiſchereyen ſind, frey<lb/> verkaufen darf <note place="foot" n="*">Die <hi rendition="#fr">Hausblaſe</hi> iſt nun wieder ein Alleinhandel der<lb/> Crone: Siehe oben im erſten Stuͤck §. 90.</note>.</p><lb/> <p>In dem Staͤdtchen Gurjev aber, wo<lb/> die Fiſchwehren und uͤbrigen Fiſchereyen fuͤr<lb/> 4692 Rubel 69¼ Cop. jaͤhrlich, an die Jaiker<lb/> Coſacken auf unbeſtimmte Zeit verpachtet ſind,<lb/> ſollen ſelbige dieſen Coſacken wegen ihrer Dien-<lb/> ſte, die ſie der Crone dafuͤr leiſten, gegen Ent-<lb/> richtung bemeldter Summe gelaſſen, doch auch<lb/> ihnen ſtrenge eingeſchaͤrfet werden, den Fiſch-<lb/> leim uͤber obbemeldten Preis nicht zu ſtei-<lb/> gern.</p> </div><lb/> <fw place="bottom" type="catch">§. 24.</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [158/0182]
Leben Catharinaͤ der zweyten
und beſonders den Fiſchleim durchaus nicht hoͤ-
her verkaufe, als er ehedem gegolten, wie er
unter der Crone war. Jedermann aber ſoll
ihn gegen Erlegung des Zolls ungehindert zur
See und uͤber die Graͤnzen verfuͤhren duͤrfen:
und dem zu folge ſind die vorigen Ukaſen we-
gen des Fiſchleims, kraft deren ſolcher als ein
Cronhandel und Cronpacht nirgends als in
Aſtrachan frey verkauft werden durfte, ſon-
dern, wie die Crone dieſen Handel noch ſelbſt
fuͤhrte, an die Crone, nach der Verpachtung
aber an die Paͤchter abgeliefert werden mußte,
hiemit aufgehoben, ſo daß jeder dieſen Fiſch-
leim uͤberall, wo nur Fiſchereyen ſind, frey
verkaufen darf *.
In dem Staͤdtchen Gurjev aber, wo
die Fiſchwehren und uͤbrigen Fiſchereyen fuͤr
4692 Rubel 69¼ Cop. jaͤhrlich, an die Jaiker
Coſacken auf unbeſtimmte Zeit verpachtet ſind,
ſollen ſelbige dieſen Coſacken wegen ihrer Dien-
ſte, die ſie der Crone dafuͤr leiſten, gegen Ent-
richtung bemeldter Summe gelaſſen, doch auch
ihnen ſtrenge eingeſchaͤrfet werden, den Fiſch-
leim uͤber obbemeldten Preis nicht zu ſtei-
gern.
§. 24.
* Die Hausblaſe iſt nun wieder ein Alleinhandel der
Crone: Siehe oben im erſten Stuͤck §. 90.
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