[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Leben Catharinä der zweyten "gen Reiches zu verstehen, nur Unsere Resi-"denz oder den Ort Unsers Aufenthaltes, er "mag auch seyn wo er wolle, ausgenommen; "denn was Unsere Residenz betrift, so behal- "ten Wir aus Liebe zur Gerechtigkeit, zum "Vaterlande und zu den Gesetzen, und aus "unermüdeter Vorsorge für desselben Wohl, "wie auch um Selbst jederzeit ein Beyspiel zu "geben, die Erkenntniß über Dinge, die oft- "erwähnte 2 Puncte betreffen, Uns ausdrück- "lich selbsten vor: um zu zeigen, wie es so "wohl möglich als billig sey, durch eine gelin- "de Untersuchung, und nicht durch die Unsrer "Menschenliebe so verhaßte Folter, die Wahr- "heit von Verläumdung und Arglist zu unter- "scheiden, und um zu sehen, ob es nicht Mit- "tel gebe, die Unartigen selbst durch Gnade "zur Reue zu bringen, und ihnen den Weg "zu ihrer Besserung anzuweisen. Wir erklä- "ren auch ausdrücklich durch Unser kaiserliches "Wort, daß der Angeber, falls seine Aussage "gegründet ist, eine der Wichtigkeit der Sa- "che gemäße Belohnung erhalten soll. Die "Beklagten aber sollen, gleichfalls nach der "Wichtigkeit der Sache, entweder durch eine "be-
Leben Catharinaͤ der zweyten „gen Reiches zu verſtehen, nur Unſere Reſi-„denz oder den Ort Unſers Aufenthaltes, er „mag auch ſeyn wo er wolle, ausgenommen; „denn was Unſere Reſidenz betrift, ſo behal- „ten Wir aus Liebe zur Gerechtigkeit, zum „Vaterlande und zu den Geſetzen, und aus „unermuͤdeter Vorſorge fuͤr deſſelben Wohl, „wie auch um Selbſt jederzeit ein Beyſpiel zu „geben, die Erkenntniß uͤber Dinge, die oft- „erwaͤhnte 2 Puncte betreffen, Uns ausdruͤck- „lich ſelbſten vor: um zu zeigen, wie es ſo „wohl moͤglich als billig ſey, durch eine gelin- „de Unterſuchung, und nicht durch die Unſrer „Menſchenliebe ſo verhaßte Folter, die Wahr- „heit von Verlaͤumdung und Argliſt zu unter- „ſcheiden, und um zu ſehen, ob es nicht Mit- „tel gebe, die Unartigen ſelbſt durch Gnade „zur Reue zu bringen, und ihnen den Weg „zu ihrer Beſſerung anzuweiſen. Wir erklaͤ- „ren auch ausdruͤcklich durch Unſer kaiſerliches „Wort, daß der Angeber, falls ſeine Ausſage „gegruͤndet iſt, eine der Wichtigkeit der Sa- „che gemaͤße Belohnung erhalten ſoll. Die „Beklagten aber ſollen, gleichfalls nach der „Wichtigkeit der Sache, entweder durch eine „be-
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Leben Catharinaͤ der zweyten
„gen Reiches zu verſtehen, nur Unſere Reſi-
„denz oder den Ort Unſers Aufenthaltes, er
„mag auch ſeyn wo er wolle, ausgenommen;
„denn was Unſere Reſidenz betrift, ſo behal-
„ten Wir aus Liebe zur Gerechtigkeit, zum
„Vaterlande und zu den Geſetzen, und aus
„unermuͤdeter Vorſorge fuͤr deſſelben Wohl,
„wie auch um Selbſt jederzeit ein Beyſpiel zu
„geben, die Erkenntniß uͤber Dinge, die oft-
„erwaͤhnte 2 Puncte betreffen, Uns ausdruͤck-
„lich ſelbſten vor: um zu zeigen, wie es ſo
„wohl moͤglich als billig ſey, durch eine gelin-
„de Unterſuchung, und nicht durch die Unſrer
„Menſchenliebe ſo verhaßte Folter, die Wahr-
„heit von Verlaͤumdung und Argliſt zu unter-
„ſcheiden, und um zu ſehen, ob es nicht Mit-
„tel gebe, die Unartigen ſelbſt durch Gnade
„zur Reue zu bringen, und ihnen den Weg
„zu ihrer Beſſerung anzuweiſen. Wir erklaͤ-
„ren auch ausdruͤcklich durch Unſer kaiſerliches
„Wort, daß der Angeber, falls ſeine Ausſage
„gegruͤndet iſt, eine der Wichtigkeit der Sa-
„che gemaͤße Belohnung erhalten ſoll. Die
„Beklagten aber ſollen, gleichfalls nach der
„Wichtigkeit der Sache, entweder durch eine
„be-
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