[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Kayserinn von Rußland. §. 36. Nach ihrer Ankunft daselbst zeigen sie ihre Der Befehlshaber bestimmet den Tag Nach vollbrachter Wahl geben die Kirch- "Zufolge Ihro Kaiserl. Majest. Manifests "len, S
Kayſerinn von Rußland. §. 36. Nach ihrer Ankunft daſelbſt zeigen ſie ihre Der Befehlshaber beſtimmet den Tag Nach vollbrachter Wahl geben die Kirch- „Zufolge Ihro Kaiſerl. Majeſt. Manifeſts „len, S
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Kayſerinn von Rußland.
§. 36.
Nach ihrer Ankunft daſelbſt zeigen ſie ihre
Beglaubigungsſchrift dem Befehlshaber vor:
und dieſer laͤßt ihre Namen nach der Ordnung
der Zeit, wie ſie angelanget ſind, auf die Li-
ſte ſetzen.
Der Befehlshaber beſtimmet den Tag
und den Ort zur Wahl. Wenn alle Kirch-
ſpielsbevollmaͤchtigte verſammlet ſind, laͤßt er
das Manifeſt, wie auch dieſe Wahlordnung
vorleſen, und deutet ihnen an, einen unter ſich
zum Bevollmaͤchtigten des Diſtrictes zur kuͤnf-
tigen Wahl eines Provinzialdeputirten, der
mit den Vorſtellungen uͤber ihre Deſideria
nach der Reſidenz abgefertigt werden ſoll, zu
waͤhlen. Hierauf laͤßt er einem jeden eine
Ballotirkugel, oder ſonſt etwas zum Looſen, rei-
chen. Wird das Ballotiren vorgezogen, ſo
geſchiehet ſolches auf obige Art.
Nach vollbrachter Wahl geben die Kirch-
ſpielsbevollmaͤchtigten dem ernannten Kreis-
bevollmaͤchtigten folgende Beglaubigungs-
ſchrift:
„Zufolge Ihro Kaiſerl. Majeſt. Manifeſts
„vom 14ten Decemb. 1766, worinn uns anbe-
„fohlen worden, einen Bevollmaͤchtigten zu waͤh-
„len,
S
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