[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767.Kayserinn von Rußland. Am gesetzten Tage versammlen sich die Nach abgelegtem Eide geht der Befehls- §. 38. S 2
Kayſerinn von Rußland. Am geſetzten Tage verſammlen ſich die Nach abgelegtem Eide geht der Befehls- §. 38. S 2
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Kayſerinn von Rußland.
Am geſetzten Tage verſammlen ſich die
Kreisbevollmaͤchtigten in der von dem Be-
fehlshaber ernannten Kirche. Nach vollen-
detem Gottesdienſte, und wenn zuvor alle mit
Weihwaſſer beſprengt worden, laͤßt ihnen der
Befehlshaber das Manifeſt nebſt der Wahl-
ordnung laut vorleſen, und den Eid in obi-
ger Form (§. 20. b. mit Veraͤnderung oder
Auslaſſung der eingeſchloſſenen Stellen)
ablegen.
Nach abgelegtem Eide geht der Befehls-
haber aus der Kirche, und befiehlt den Kreis-
bevollmaͤchtigten, ſich mit gebuͤhrender An-
ſtaͤndigkeit und Stille nach dem zur Wahl be-
ſtimmten Orte zu verfuͤgen, und kommt auch
ſelbſt dahin. Wenn ſich alle verſammlet ha-
ben, laͤßt er einem jeden eine Ballotirkugel
oder ein andres willkuͤhrliches Zeichen zum Loo-
ſen geben, und unter den anweſenden Kreis-
bevollmaͤchtigten den nach der Reſidenz abzu-
ſchickenden Deputirten nach ihrem Gefallen,
und zwar nach der Reihe ihrer in der Liſte
aufgezeichneten Namen, vom erſten bis zum
letzten waͤhlen. Bedienet man ſich des Bal-
lotirens, ſo geſchiehet alles auf obige Art.
(§. 15.)
§. 38.
S 2
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