[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.und Kolonisten-Wesen. lange warten müssen, bis sie erhalten, wassie wünschen, und damit sie in allem, was zu ihrer ordentlichen Niederlassung erforder- lich, nur von einem eigen dazu mederge- setzten Departement abhängen: so haben Jhre Kaiserl. Majt. für gut gefunden, zu diesem Behufe eine Tutel-Kanzlei (Kan- tzellanrija Opekunstwa Inostrannych, eine Kanzlei der Vormundschaft oder Beschü- tzung der Ausländer) zu errichten, und solche mit einer hinlänglichen von Höchstden- selben eigenhändig unterschriebenen Jnstru- ction zu versehen. Zum Präsidenten dieser Kanzlei, verordnen Jhre Majt. allergnä- digst, den Kaiserl. General-Adjutanten und wirklichen Kammerherrn, Grafen Orlov: zu den übrigen Mitgliedern dieser Kanzlei wird der Präsident Jhrer Majt. diejenigen vor- schlagen, welche er für geschickt darzu hält; mit Kanzleibedienten aber, und allem an- dern, was nach den Umständen zu dieser Kanzlei erfoderlich seyn wird, hat solche der Senat zu versehen. Zu
und Koloniſten-Weſen. lange warten muͤſſen, bis ſie erhalten, wasſie wuͤnſchen, und damit ſie in allem, was zu ihrer ordentlichen Niederlaſſung erforder- lich, nur von einem eigen dazu mederge- ſetzten Departement abhaͤngen: ſo haben Jhre Kaiſerl. Majt. fuͤr gut gefunden, zu dieſem Behufe eine Tutel-Kanzlei (Kan- tzellãrija Opekunſtwa Inoſtrannych, eine Kanzlei der Vormundſchaft oder Beſchuͤ- tzung der Auslaͤnder) zu errichten, und ſolche mit einer hinlaͤnglichen von Hoͤchſtden- ſelben eigenhaͤndig unterſchriebenen Jnſtru- ction zu verſehen. Zum Praͤſidenten dieſer Kanzlei, verordnen Jhre Majt. allergnaͤ- digſt, den Kaiſerl. General-Adjutanten und wirklichen Kammerherrn, Grafen Orlov: zu den uͤbrigen Mitgliedern dieſer Kanzlei wird der Praͤſident Jhrer Majt. diejenigen vor- ſchlagen, welche er fuͤr geſchickt darzu haͤlt; mit Kanzleibedienten aber, und allem an- dern, was nach den Umſtaͤnden zu dieſer Kanzlei erfoderlich ſeyn wird, hat ſolche der Senat zu verſehen. Zu
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und Koloniſten-Weſen.
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zu ihrer ordentlichen Niederlaſſung erforder-
lich, nur von einem eigen dazu mederge-
ſetzten Departement abhaͤngen: ſo haben
Jhre Kaiſerl. Majt. fuͤr gut gefunden, zu
dieſem Behufe eine Tutel-Kanzlei (Kan-
tzellãrija Opekunſtwa Inoſtrannych, eine
Kanzlei der Vormundſchaft oder Beſchuͤ-
tzung der Auslaͤnder) zu errichten, und
ſolche mit einer hinlaͤnglichen von Hoͤchſtden-
ſelben eigenhaͤndig unterſchriebenen Jnſtru-
ction zu verſehen. Zum Praͤſidenten dieſer
Kanzlei, verordnen Jhre Majt. allergnaͤ-
digſt, den Kaiſerl. General-Adjutanten und
wirklichen Kammerherrn, Grafen Orlov: zu
den uͤbrigen Mitgliedern dieſer Kanzlei wird
der Praͤſident Jhrer Majt. diejenigen vor-
ſchlagen, welche er fuͤr geſchickt darzu haͤlt;
mit Kanzleibedienten aber, und allem an-
dern, was nach den Umſtaͤnden zu dieſer
Kanzlei erfoderlich ſeyn wird, hat ſolche der
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