Zu Befolgung dieser höchsten Kaiserl. Ukase hat der dirigirende Senat verordnet, bemeldtes Manifest Jhrer Kaiserl. Majt., nebst dem Verzeichnisse der noch unbesetz- ten und zum Anbau geschickten Ländereien, so wol in Rußischer als in allen fremden Sprachen drucken zu lassen, und solches zur Bekanntmachung gehöriger Befolgung an alle Gerichtshöfe, so wie auch in die Gouvernemens und Provinzen, und aus diesen in die von ihnen abhangende Städte, mit einer Ukase, an die heiligste dirigirende Synode aber und nach Moskau an das Senats-Comtoir mit einem Pro-Memo- ria, zu schicken, und außerdem es auch in den Zeitungen abdrucken zu lassen. Was aber die Versendung dieser Manifeste an die an auswärtigen Höfen stehende Mini- sters Jhrer Kaiserlichen Majt. betrift; so hat hierinnen das Collegium der auswär- tigen Affairen dem von Jhrer Majestät dem Senate ertheilten Befehle nachzu- leben.
II. Ma-
III. Tutel-Kanzlei
Zu Befolgung dieſer hoͤchſten Kaiſerl. Ukaſe hat der dirigirende Senat verordnet, bemeldtes Manifeſt Jhrer Kaiſerl. Majt., nebſt dem Verzeichniſſe der noch unbeſetz- ten und zum Anbau geſchickten Laͤndereien, ſo wol in Rußiſcher als in allen fremden Sprachen drucken zu laſſen, und ſolches zur Bekanntmachung gehoͤriger Befolgung an alle Gerichtshoͤfe, ſo wie auch in die Gouvernemens und Provinzen, und aus dieſen in die von ihnen abhangende Staͤdte, mit einer Ukaſe, an die heiligſte dirigirende Synode aber und nach Moſkau an das Senats-Comtoir mit einem Pro-Memo- ria, zu ſchicken, und außerdem es auch in den Zeitungen abdrucken zu laſſen. Was aber die Verſendung dieſer Manifeſte an die an auswaͤrtigen Hoͤfen ſtehende Mini- ſters Jhrer Kaiſerlichen Majt. betrift; ſo hat hierinnen das Collegium der auswaͤr- tigen Affairen dem von Jhrer Majeſtaͤt dem Senate ertheilten Befehle nachzu- leben.
II. Ma-
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III. Tutel-Kanzlei
Zu Befolgung dieſer hoͤchſten Kaiſerl.
Ukaſe hat der dirigirende Senat verordnet,
bemeldtes Manifeſt Jhrer Kaiſerl. Majt.,
nebſt dem Verzeichniſſe der noch unbeſetz-
ten und zum Anbau geſchickten Laͤndereien,
ſo wol in Rußiſcher als in allen fremden
Sprachen drucken zu laſſen, und ſolches
zur Bekanntmachung gehoͤriger Befolgung
an alle Gerichtshoͤfe, ſo wie auch in die
Gouvernemens und Provinzen, und aus
dieſen in die von ihnen abhangende Staͤdte,
mit einer Ukaſe, an die heiligſte dirigirende
Synode aber und nach Moſkau an das
Senats-Comtoir mit einem Pro-Memo-
ria, zu ſchicken, und außerdem es auch
in den Zeitungen abdrucken zu laſſen. Was
aber die Verſendung dieſer Manifeſte an
die an auswaͤrtigen Hoͤfen ſtehende Mini-
ſters Jhrer Kaiſerlichen Majt. betrift; ſo
hat hierinnen das Collegium der auswaͤr-
tigen Affairen dem von Jhrer Majeſtaͤt
dem Senate ertheilten Befehle nachzu-
leben.
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 112. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/132>, abgerufen am 15.05.2024.
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