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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.

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und Kolonisten-Wesen.
Manifeste vom 22sten dieses Monats Julius
weitläuftiger erklärt. Und damit dieselben
bei ihrer Ankunft in Unsrer Residenz ohne
allen Zeitverlust mit ihren Foderungen be-
friediget werden; haben Wir eine eigne
Kanzlei zur Versorgung der Ausländer
errichtet, und solcher gleiche Gewalt und glei-
che Vorrechte mit Unsern übrigen Reichs-
Collegien verliehen. Dem zu folge hat diese
Kanzlei sich in allem nach den im Manifeste
vom 22ten dieses Monats Julius benannten
Puncten zu richten, und überdem noch fol-
gendes zu beobachten.

I.

Zur Hauptabsicht muß sich die Tutel-
Kanzlei dieses machen, daß alle Ausländer
bei ihrem ersten Eintritte in Rußland keine
Bedrengung und Verdrüßlichkeiten erleiden,
sondern jeder nach Jnhalt des Manifestes
vom 22ten Jul. 1763 auf seine Anträge ge-
schwinde Resolution und Befriedigung er-
halte, und hierdurch andre angelockt, nicht
aber abgeschreckt werden.

II.

So bald sich ein Fremder in der Tu-
tel-Kanzlei meldet; so soll man ihm so gleich

vors
J 2

und Koloniſten-Weſen.
Manifeſte vom 22ſten dieſes Monats Julius
weitlaͤuftiger erklaͤrt. Und damit dieſelben
bei ihrer Ankunft in Unſrer Reſidenz ohne
allen Zeitverluſt mit ihren Foderungen be-
friediget werden; haben Wir eine eigne
Kanzlei zur Verſorgung der Auslaͤnder
errichtet, und ſolcher gleiche Gewalt und glei-
che Vorrechte mit Unſern uͤbrigen Reichs-
Collegien verliehen. Dem zu folge hat dieſe
Kanzlei ſich in allem nach den im Manifeſte
vom 22ten dieſes Monats Julius benannten
Puncten zu richten, und uͤberdem noch fol-
gendes zu beobachten.

I.

Zur Hauptabſicht muß ſich die Tutel-
Kanzlei dieſes machen, daß alle Auslaͤnder
bei ihrem erſten Eintritte in Rußland keine
Bedrengung und Verdruͤßlichkeiten erleiden,
ſondern jeder nach Jnhalt des Manifeſtes
vom 22ten Jul. 1763 auf ſeine Antraͤge ge-
ſchwinde Reſolution und Befriedigung er-
halte, und hierdurch andre angelockt, nicht
aber abgeſchreckt werden.

II.

So bald ſich ein Fremder in der Tu-
tel-Kanzlei meldet; ſo ſoll man ihm ſo gleich

vors
J 2
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[131/0151] und Koloniſten-Weſen. Manifeſte vom 22ſten dieſes Monats Julius weitlaͤuftiger erklaͤrt. Und damit dieſelben bei ihrer Ankunft in Unſrer Reſidenz ohne allen Zeitverluſt mit ihren Foderungen be- friediget werden; haben Wir eine eigne Kanzlei zur Verſorgung der Auslaͤnder errichtet, und ſolcher gleiche Gewalt und glei- che Vorrechte mit Unſern uͤbrigen Reichs- Collegien verliehen. Dem zu folge hat dieſe Kanzlei ſich in allem nach den im Manifeſte vom 22ten dieſes Monats Julius benannten Puncten zu richten, und uͤberdem noch fol- gendes zu beobachten. I. Zur Hauptabſicht muß ſich die Tutel- Kanzlei dieſes machen, daß alle Auslaͤnder bei ihrem erſten Eintritte in Rußland keine Bedrengung und Verdruͤßlichkeiten erleiden, ſondern jeder nach Jnhalt des Manifeſtes vom 22ten Jul. 1763 auf ſeine Antraͤge ge- ſchwinde Reſolution und Befriedigung er- halte, und hierdurch andre angelockt, nicht aber abgeſchreckt werden. II. So bald ſich ein Fremder in der Tu- tel-Kanzlei meldet; ſo ſoll man ihm ſo gleich vors J 2

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Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/151>, abgerufen am 24.11.2024.