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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.

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III. Tutel-Kanzlei
vors erste Ein oder auch merere Zimmer, je
nachdem der Leute viel sind, anweisen, wor-
inn er so lange wohnen bleibt, bis man ihm
den eigentlichen Ort seiner künftigen Nieder-
lassung besonders, jedoch ohne allen Zwang,
ausgemacht und bestimmet hat. Zu den
Seßionen dieser Kanzlei und zur Einquarti-
rung der Fremden wird vors erste nun das
von den Tscherkassoven erkaufte Senats-Ge-
bäude an der Mojka bestimmt; und daß
sich hier die Kanzlei versammle, soll in den
hiesigen auswärtigen Zeitungen publiciret
werden. Mit der Zeit aber wird man da-
für sorgen, sowol für die Kanzlei als zu den
Einquartirungen ein eigenes Haus zu kau-
fen, oder von neuem zu erbauen; wobei die
Einrichtung so zu machen ist, daß diese Frem-
de immer in der Nähe der Kanzlei zu woh-
nen kommen, und also desto geschwinder ex-
pediret werden können.

III.

Diese Kanzlei hat nur für solche
Ausländer zu sorgen, und Verfügungen zu
machen, die auf Unsre Manifeste zur häus-
lichen Niederlassung nach Rußland gekom-

men

III. Tutel-Kanzlei
vors erſte Ein oder auch merere Zimmer, je
nachdem der Leute viel ſind, anweiſen, wor-
inn er ſo lange wohnen bleibt, bis man ihm
den eigentlichen Ort ſeiner kuͤnftigen Nieder-
laſſung beſonders, jedoch ohne allen Zwang,
ausgemacht und beſtimmet hat. Zu den
Seßionen dieſer Kanzlei und zur Einquarti-
rung der Fremden wird vors erſte nun das
von den Tſcherkaſſoven erkaufte Senats-Ge-
baͤude an der Mojka beſtimmt; und daß
ſich hier die Kanzlei verſammle, ſoll in den
hieſigen auswaͤrtigen Zeitungen publiciret
werden. Mit der Zeit aber wird man da-
fuͤr ſorgen, ſowol fuͤr die Kanzlei als zu den
Einquartirungen ein eigenes Haus zu kau-
fen, oder von neuem zu erbauen; wobei die
Einrichtung ſo zu machen iſt, daß dieſe Frem-
de immer in der Naͤhe der Kanzlei zu woh-
nen kommen, und alſo deſto geſchwinder ex-
pediret werden koͤnnen.

III.

Dieſe Kanzlei hat nur fuͤr ſolche
Auslaͤnder zu ſorgen, und Verfuͤgungen zu
machen, die auf Unſre Manifeſte zur haͤus-
lichen Niederlaſſung nach Rußland gekom-

men
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[132/0152] III. Tutel-Kanzlei vors erſte Ein oder auch merere Zimmer, je nachdem der Leute viel ſind, anweiſen, wor- inn er ſo lange wohnen bleibt, bis man ihm den eigentlichen Ort ſeiner kuͤnftigen Nieder- laſſung beſonders, jedoch ohne allen Zwang, ausgemacht und beſtimmet hat. Zu den Seßionen dieſer Kanzlei und zur Einquarti- rung der Fremden wird vors erſte nun das von den Tſcherkaſſoven erkaufte Senats-Ge- baͤude an der Mojka beſtimmt; und daß ſich hier die Kanzlei verſammle, ſoll in den hieſigen auswaͤrtigen Zeitungen publiciret werden. Mit der Zeit aber wird man da- fuͤr ſorgen, ſowol fuͤr die Kanzlei als zu den Einquartirungen ein eigenes Haus zu kau- fen, oder von neuem zu erbauen; wobei die Einrichtung ſo zu machen iſt, daß dieſe Frem- de immer in der Naͤhe der Kanzlei zu woh- nen kommen, und alſo deſto geſchwinder ex- pediret werden koͤnnen. III. Dieſe Kanzlei hat nur fuͤr ſolche Auslaͤnder zu ſorgen, und Verfuͤgungen zu machen, die auf Unſre Manifeſte zur haͤus- lichen Niederlaſſung nach Rußland gekom- men

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Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 132. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/152>, abgerufen am 14.05.2024.