Da wir der besondern Verdienste Unsrer Generalität und übrigen Officiers eingedenk sind: so haben Wir dieselben nicht nur mit diesem Ordenszeichen vorzüglich begnadigen wollen, sondern legen auch den ältesten Rit- tern von jeder Klasse eine järliche Pension bei; nämlich denen von der ersten Klasse 700, von der zweiten 400, von der dritten 200, und denen von der vierten Classe 100 Rubel. Einer jeden Klasse ist von Uns jährlich aus- gesetzt, der ersten 8400, und einer jeden der übrigen 10,000 Rubel, zusammen für alle Classen 38,400 Rubel. Die Summe einer Klasse muß niemals mit der Summe einer andern Klasse vermengt werden. Ein jeder Ritter zieht diese Pension auf Lebens- zeit, gesetzt daß er auch in einer andern Gage stünde. Auch befelen Wir, daß die gedachte Summe nebst dem von Uns dem Secretaire dieses Ordens festgesetzten Gehalt, und den übrigen zum Orden gehörigen Ausgaben, in allem 40,000 Rubel, järlich aus dem Kriegs- Collegio zur Austeilung verabfolget werde.
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St. Georgen-Ordens.
VIII.
Da wir der beſondern Verdienſte Unſrer Generalitaͤt und uͤbrigen Officiers eingedenk ſind: ſo haben Wir dieſelben nicht nur mit dieſem Ordenszeichen vorzuͤglich begnadigen wollen, ſondern legen auch den aͤlteſten Rit- tern von jeder Klaſſe eine jaͤrliche Penſion bei; naͤmlich denen von der erſten Klaſſe 700, von der zweiten 400, von der dritten 200, und denen von der vierten Claſſe 100 Rubel. Einer jeden Klaſſe iſt von Uns jaͤhrlich aus- geſetzt, der erſten 8400, und einer jeden der uͤbrigen 10,000 Rubel, zuſammen fuͤr alle Claſſen 38,400 Rubel. Die Summe einer Klaſſe muß niemals mit der Summe einer andern Klaſſe vermengt werden. Ein jeder Ritter zieht dieſe Penſion auf Lebens- zeit, geſetzt daß er auch in einer andern Gage ſtuͤnde. Auch befelen Wir, daß die gedachte Summe nebſt dem von Uns dem Secretaire dieſes Ordens feſtgeſetzten Gehalt, und den uͤbrigen zum Orden gehoͤrigen Ausgaben, in allem 40,000 Rubel, jaͤrlich aus dem Kriegs- Collegio zur Austeilung verabfolget werde.
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St. Georgen-Ordens.
VIII.
Da wir der beſondern Verdienſte Unſrer
Generalitaͤt und uͤbrigen Officiers eingedenk
ſind: ſo haben Wir dieſelben nicht nur mit
dieſem Ordenszeichen vorzuͤglich begnadigen
wollen, ſondern legen auch den aͤlteſten Rit-
tern von jeder Klaſſe eine jaͤrliche Penſion bei;
naͤmlich denen von der erſten Klaſſe 700,
von der zweiten 400, von der dritten 200,
und denen von der vierten Claſſe 100 Rubel.
Einer jeden Klaſſe iſt von Uns jaͤhrlich aus-
geſetzt, der erſten 8400, und einer jeden
der uͤbrigen 10,000 Rubel, zuſammen fuͤr
alle Claſſen 38,400 Rubel. Die Summe
einer Klaſſe muß niemals mit der Summe
einer andern Klaſſe vermengt werden. Ein
jeder Ritter zieht dieſe Penſion auf Lebens-
zeit, geſetzt daß er auch in einer andern Gage
ſtuͤnde. Auch befelen Wir, daß die gedachte
Summe nebſt dem von Uns dem Secretaire
dieſes Ordens feſtgeſetzten Gehalt, und den
uͤbrigen zum Orden gehoͤrigen Ausgaben, in
allem 40,000 Rubel, jaͤrlich aus dem Kriegs-
Collegio zur Austeilung verabfolget werde.
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 215. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/235>, abgerufen am 24.11.2024.
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