[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.VIII. Siftung des Rußischen Jm Fall aber so viele Ritter wären, daß diefestgesetzte Pension für einige und zwar für die jüngsten nicht zureichen sollte: so werden die jüngsten Ritter die Pension erst alsdenn bekommen, wenn in der Zahl der Pensionairs eine Vacanz entsteht, und erhalten sie die Pension nach der Anciennetät, von der Zeit an, wie sie zu Rittern aufgenommen wor- den, ohne eine Klasse mit der andern zu vermengen, sondern jede Klasse besonders. Wofern jemand das Ordenszeichen der drit- ten Klasse erhält, ohne das Zeichen der vier- ten Klasse gehabt zu haben: der tritt in die Vacanz seiner Klasse, und geht ihn die Vacanz einer Pension in der vierten Klasse nichts an. IX. Ein jeder Ritter der zwei ersten Klassen X. Un-
VIII. Siftung des Rußiſchen Jm Fall aber ſo viele Ritter waͤren, daß diefeſtgeſetzte Penſion fuͤr einige und zwar fuͤr die juͤngſten nicht zureichen ſollte: ſo werden die juͤngſten Ritter die Penſion erſt alsdenn bekommen, wenn in der Zahl der Penſionairs eine Vacanz entſteht, und erhalten ſie die Penſion nach der Anciennetaͤt, von der Zeit an, wie ſie zu Rittern aufgenommen wor- den, ohne eine Klaſſe mit der andern zu vermengen, ſondern jede Klaſſe beſonders. Wofern jemand das Ordenszeichen der drit- ten Klaſſe erhaͤlt, ohne das Zeichen der vier- ten Klaſſe gehabt zu haben: der tritt in die Vacanz ſeiner Klaſſe, und geht ihn die Vacanz einer Penſion in der vierten Klaſſe nichts an. IX. Ein jeder Ritter der zwei erſten Klaſſen X. Un-
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VIII. Siftung des Rußiſchen
Jm Fall aber ſo viele Ritter waͤren, daß die
feſtgeſetzte Penſion fuͤr einige und zwar fuͤr
die juͤngſten nicht zureichen ſollte: ſo werden
die juͤngſten Ritter die Penſion erſt alsdenn
bekommen, wenn in der Zahl der Penſionairs
eine Vacanz entſteht, und erhalten ſie die
Penſion nach der Anciennetaͤt, von der Zeit
an, wie ſie zu Rittern aufgenommen wor-
den, ohne eine Klaſſe mit der andern zu
vermengen, ſondern jede Klaſſe beſonders.
Wofern jemand das Ordenszeichen der drit-
ten Klaſſe erhaͤlt, ohne das Zeichen der vier-
ten Klaſſe gehabt zu haben: der tritt in die
Vacanz ſeiner Klaſſe, und geht ihn die
Vacanz einer Penſion in der vierten Klaſſe
nichts an.
IX.
Ein jeder Ritter der zwei erſten Klaſſen
hat an Unſerm Hofe und an allen oͤffentlichen
Orten und ſolennen Begebenheiten gleiche
Entree mit den General-Majors: die Ritter
von den zwei letztern Klaſſen aber an allen
vorerwaͤhnten Orten und Vorfaͤllen mit den
Obriſten.
X. Un-
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