Bittschriften durch die Commandanten, nebst dem Attestate aller Stabsofficiers und Ge- nerals, unter denen sie stehen, worinn be- findlich ist, daß das in der Bittschrift ange- führte gegründet sei, daß Supplicant von guter Conduite, und daß er sich während seines ganzen Dienstes keiner Strafe, wo- für er vom Character degradirt gewesen, schuldig gemacht habe, einsenden.
XI.
Ob es gleich überflüßig wäre, sich in eine genaue Beschreibung der vielfältigen und verschiedenen tapfern Thaten bei allerlei Vor- fällen im Kriege einzulassen: so ist es dennoch nötig, einige Regeln fest zu setzen, nach wel- chen die besondern Actionen von den gewön- lichen unterschieden werden können. Wir haben dahero für gut befunden, Unsern Kriegs-Collegien hier einige Actionen zur Richtschnur vorzuschreiben, worauf sie ihre Beurteilung gründen mögen.
Jn das Uns vorzulegende Verzeichniß ist derjenige Officier würdig, eingeführt zu werden, der durch sein eignes herzhaftes Betragen
seine
VIII. Stiftung des Rußiſchen
Bittſchriften durch die Commandanten, nebſt dem Atteſtate aller Stabsofficiers und Ge- nerals, unter denen ſie ſtehen, worinn be- findlich iſt, daß das in der Bittſchrift ange- fuͤhrte gegruͤndet ſei, daß Supplicant von guter Conduite, und daß er ſich waͤhrend ſeines ganzen Dienſtes keiner Strafe, wo- fuͤr er vom Character degradirt geweſen, ſchuldig gemacht habe, einſenden.
XI.
Ob es gleich uͤberfluͤßig waͤre, ſich in eine genaue Beſchreibung der vielfaͤltigen und verſchiedenen tapfern Thaten bei allerlei Vor- faͤllen im Kriege einzulaſſen: ſo iſt es dennoch noͤtig, einige Regeln feſt zu ſetzen, nach wel- chen die beſondern Actionen von den gewoͤn- lichen unterſchieden werden koͤnnen. Wir haben dahero fuͤr gut befunden, Unſern Kriegs-Collegien hier einige Actionen zur Richtſchnur vorzuſchreiben, worauf ſie ihre Beurteilung gruͤnden moͤgen.
Jn das Uns vorzulegende Verzeichniß iſt derjenige Officier wuͤrdig, eingefuͤhrt zu werden, der durch ſein eignes herzhaftes Betragen
ſeine
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VIII. Stiftung des Rußiſchen
Bittſchriften durch die Commandanten, nebſt
dem Atteſtate aller Stabsofficiers und Ge-
nerals, unter denen ſie ſtehen, worinn be-
findlich iſt, daß das in der Bittſchrift ange-
fuͤhrte gegruͤndet ſei, daß Supplicant von
guter Conduite, und daß er ſich waͤhrend
ſeines ganzen Dienſtes keiner Strafe, wo-
fuͤr er vom Character degradirt geweſen,
ſchuldig gemacht habe, einſenden.
XI.
Ob es gleich uͤberfluͤßig waͤre, ſich in eine
genaue Beſchreibung der vielfaͤltigen und
verſchiedenen tapfern Thaten bei allerlei Vor-
faͤllen im Kriege einzulaſſen: ſo iſt es dennoch
noͤtig, einige Regeln feſt zu ſetzen, nach wel-
chen die beſondern Actionen von den gewoͤn-
lichen unterſchieden werden koͤnnen. Wir
haben dahero fuͤr gut befunden, Unſern
Kriegs-Collegien hier einige Actionen zur
Richtſchnur vorzuſchreiben, worauf ſie ihre
Beurteilung gruͤnden moͤgen.
Jn das Uns vorzulegende Verzeichniß iſt
derjenige Officier wuͤrdig, eingefuͤhrt zu werden,
der durch ſein eignes herzhaftes Betragen
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 218. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/238>, abgerufen am 21.11.2024.
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