[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.I. Kinderhaus u. Accouchier-Hospital höfen in Unserm Reiche über die in einemund anderem dem Kinderhause verliehenen Rechte und Prärogativen, als über ein von Uns erteiltes bürgerliches Gesetz, zu hal- ten, auch bei allen dahin gehörigen Sachen und Vorfällen sich nach dem Jnhalt dersel- ben zu richten. Wie Wir denn für Uns und Unsere Erbnehmer an der Rußisch-Kai- serlichen Krone feierlichst versichern, daß diese gottgefällige und allgemeine milde Reichs- Stiftung, zu ewigen Zeiten, unter dem be- sondern allerhöchsten Kaiserl. Schutze und Vorsorge verbleiben soll. Wir hoffen da- gegen, daß auch Unsere Untertanen, als ware Söhne des Vaterlandes, nach der im Evangelio angepriesenen Liebe des Näch- sten, und der zu Beförderung des allge- meinen Wohls ihnen obliegenden Pflicht, Unserm eigenen und Unsers vielgeliebtesten Sohnes und Thronfolgers Beispiel folgen, und jeder nach Vermögen sich bestreben wer- de, durch milde Beisteuer, sowol zum Bau als zum Unterhalt dieser zum Nutzen des Landes abzielenden heilsamen Stiftung, das sei-
I. Kinderhaus u. Accouchier-Hoſpital hoͤfen in Unſerm Reiche uͤber die in einemund anderem dem Kinderhauſe verliehenen Rechte und Praͤrogativen, als uͤber ein von Uns erteiltes buͤrgerliches Geſetz, zu hal- ten, auch bei allen dahin gehoͤrigen Sachen und Vorfaͤllen ſich nach dem Jnhalt derſel- ben zu richten. Wie Wir denn fuͤr Uns und Unſere Erbnehmer an der Rußiſch-Kai- ſerlichen Krone feierlichſt verſichern, daß dieſe gottgefaͤllige und allgemeine milde Reichs- Stiftung, zu ewigen Zeiten, unter dem be- ſondern allerhoͤchſten Kaiſerl. Schutze und Vorſorge verbleiben ſoll. Wir hoffen da- gegen, daß auch Unſere Untertanen, als ware Soͤhne des Vaterlandes, nach der im Evangelio angeprieſenen Liebe des Naͤch- ſten, und der zu Befoͤrderung des allge- meinen Wohls ihnen obliegenden Pflicht, Unſerm eigenen und Unſers vielgeliebteſten Sohnes und Thronfolgers Beiſpiel folgen, und jeder nach Vermoͤgen ſich beſtreben wer- de, durch milde Beiſteuer, ſowol zum Bau als zum Unterhalt dieſer zum Nutzen des Landes abzielenden heilſamen Stiftung, das ſei-
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I. Kinderhaus u. Accouchier-Hoſpital
hoͤfen in Unſerm Reiche uͤber die in einem
und anderem dem Kinderhauſe verliehenen
Rechte und Praͤrogativen, als uͤber ein
von Uns erteiltes buͤrgerliches Geſetz, zu hal-
ten, auch bei allen dahin gehoͤrigen Sachen
und Vorfaͤllen ſich nach dem Jnhalt derſel-
ben zu richten. Wie Wir denn fuͤr Uns
und Unſere Erbnehmer an der Rußiſch-Kai-
ſerlichen Krone feierlichſt verſichern, daß dieſe
gottgefaͤllige und allgemeine milde Reichs-
Stiftung, zu ewigen Zeiten, unter dem be-
ſondern allerhoͤchſten Kaiſerl. Schutze und
Vorſorge verbleiben ſoll. Wir hoffen da-
gegen, daß auch Unſere Untertanen, als
ware Soͤhne des Vaterlandes, nach der
im Evangelio angeprieſenen Liebe des Naͤch-
ſten, und der zu Befoͤrderung des allge-
meinen Wohls ihnen obliegenden Pflicht,
Unſerm eigenen und Unſers vielgeliebteſten
Sohnes und Thronfolgers Beiſpiel folgen,
und jeder nach Vermoͤgen ſich beſtreben wer-
de, durch milde Beiſteuer, ſowol zum Bau
als zum Unterhalt dieſer zum Nutzen des
Landes abzielenden heilſamen Stiftung, das
ſei-
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