Aussage wirklich so gewesen, und von ihnen eigen- händig unterschrieben worden, und daß sie außer diesem nichts und niemanden verhelet, auch sonst weiter nichts zu bekennen hätten.
Da man inzwischen an dem Mirowicz die ganze Zeit über, da er vor der Versammlung stand, mit Erstaunen und Mitleid bei seiner Bosheit eine außerordentliche Frechheit, und mehr als mensch- liche oder besser zu sagen viehische Verstockung wahr- genommen: so wurde beschlossen, ihn durch einige Mitglieder der Versammlung, und zwar durch 1 geistliches und 3 weltliche, besonders ermanen zu lassen, damit er dadurch gerührt, und zu wahrer Reue, auch zugleich zum Geständnisse gebracht würde, ob er nicht etwan noch jemanden, oder et- was, verschwiegen hätte? Diese Ermahnung ge- schah noch an selbigem Tage durch den hochwürdig- sten Bischof von Rostov Afanasej, durch den Het- man von Kleinrußland Grafen Razumovskij, den General en Chef Kn. Golitzyn, und dem Präsi- denten des Medicinischen Collegii Baron Czerkasov: von welchen hernach der Versammlung schriftlich gemeldet wurde, daß Mirowicz allein ein Mensch, der sich zum Tode bereitete, das aufrichtige Be- kenntniß abgelegt, daß er außerdem, was bereits von ihm unterschrieben worden, weiter nichts zu bekennen habe, und daß er in jenem Leben alle Marter über sich ergehen lassen, und das Reich
Gottes
XI. Aufruhr
Ausſage wirklich ſo geweſen, und von ihnen eigen- haͤndig unterſchrieben worden, und daß ſie außer dieſem nichts und niemanden verhelet, auch ſonſt weiter nichts zu bekennen haͤtten.
Da man inzwiſchen an dem Mirowicz die ganze Zeit uͤber, da er vor der Verſammlung ſtand, mit Erſtaunen und Mitleid bei ſeiner Bosheit eine außerordentliche Frechheit, und mehr als menſch- liche oder beſſer zu ſagen viehiſche Verſtockung wahr- genommen: ſo wurde beſchloſſen, ihn durch einige Mitglieder der Verſammlung, und zwar durch 1 geiſtliches und 3 weltliche, beſonders ermanen zu laſſen, damit er dadurch geruͤhrt, und zu wahrer Reue, auch zugleich zum Geſtaͤndniſſe gebracht wuͤrde, ob er nicht etwan noch jemanden, oder et- was, verſchwiegen haͤtte? Dieſe Ermahnung ge- ſchah noch an ſelbigem Tage durch den hochwuͤrdig- ſten Biſchof von Roſtov Afanaſej, durch den Het- man von Kleinrußland Grafen Razumovſkij, den General en Chef Kn. Golitzyn, und dem Praͤſi- denten des Mediciniſchen Collegii Baron Czerkaſov: von welchen hernach der Verſammlung ſchriftlich gemeldet wurde, daß Mirowicz allein ein Menſch, der ſich zum Tode bereitete, das aufrichtige Be- kenntniß abgelegt, daß er außerdem, was bereits von ihm unterſchrieben worden, weiter nichts zu bekennen habe, und daß er in jenem Leben alle Marter uͤber ſich ergehen laſſen, und das Reich
Gottes
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XI. Aufruhr
Ausſage wirklich ſo geweſen, und von ihnen eigen-
haͤndig unterſchrieben worden, und daß ſie außer
dieſem nichts und niemanden verhelet, auch ſonſt
weiter nichts zu bekennen haͤtten.
Da man inzwiſchen an dem Mirowicz die
ganze Zeit uͤber, da er vor der Verſammlung ſtand,
mit Erſtaunen und Mitleid bei ſeiner Bosheit eine
außerordentliche Frechheit, und mehr als menſch-
liche oder beſſer zu ſagen viehiſche Verſtockung wahr-
genommen: ſo wurde beſchloſſen, ihn durch einige
Mitglieder der Verſammlung, und zwar durch
1 geiſtliches und 3 weltliche, beſonders ermanen zu
laſſen, damit er dadurch geruͤhrt, und zu wahrer
Reue, auch zugleich zum Geſtaͤndniſſe gebracht
wuͤrde, ob er nicht etwan noch jemanden, oder et-
was, verſchwiegen haͤtte? Dieſe Ermahnung ge-
ſchah noch an ſelbigem Tage durch den hochwuͤrdig-
ſten Biſchof von Roſtov Afanaſej, durch den Het-
man von Kleinrußland Grafen Razumovſkij, den
General en Chef Kn. Golitzyn, und dem Praͤſi-
denten des Mediciniſchen Collegii Baron Czerkaſov:
von welchen hernach der Verſammlung ſchriftlich
gemeldet wurde, daß Mirowicz allein ein Menſch,
der ſich zum Tode bereitete, das aufrichtige Be-
kenntniß abgelegt, daß er außerdem, was bereits
von ihm unterſchrieben worden, weiter nichts zu
bekennen habe, und daß er in jenem Leben alle
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 252. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/276>, abgerufen am 22.11.2024.
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