Gottes nimmer sehen wolle, wofern er entweder vorher, oder auch anjetzo, jemanden oder etwas verschwiegen hätte.
Weil nun endlich die Versammlung aus diesen und andern aus dem Verlauf der ganzen Sache und den Acten sich ergebenden Umständen den Schluß machte, daß das Bekenntniß des Mirowicz, welches er auch bei der zweiten, von gedachtem Bischofe von Rostov, dem Generalfeldmarschall Grafen Buturlin, dem General en Chef Kn. Golitzyn, und dem Präsidenten des Medicinischen Collegii Baron Tscherkaßov, ihm geschehenen Vorstellung, aufs neue bekräftigte, der Wahrheit gemäß sei, und er außer denen von ihm bereits angezeigten, bei seinem Verbrechen keine andre Mitschuldige habe; folglich auch weiter nichts zur Untersuchung übrig blieb: so beschloß dieselbe einmütig, nachdem sie sich die auf diesen Vorfall sich beziehende Gesetze vorlesen lassen, über die in diesem Verbrechen be- fangene Personen, nämlich sowol über den Haupt- Rebellen und Verräter Mirowicz, als auch über die übrigen, in so fern ein jeder von ihnen an die- sem Verbrechen Teil genommen, zu folgendem Ur- teil zu schreiten.
I.
Erstlich legen sich aus allem obangeführten, imgleichen aus den Umständen der Sache, und der darüber angestellten Untersuchung, folgende höchst-
wich-
des Mirowitſch.
Gottes nimmer ſehen wolle, wofern er entweder vorher, oder auch anjetzo, jemanden oder etwas verſchwiegen haͤtte.
Weil nun endlich die Verſammlung aus dieſen und andern aus dem Verlauf der ganzen Sache und den Acten ſich ergebenden Umſtaͤnden den Schluß machte, daß das Bekenntniß des Mirowicz, welches er auch bei der zweiten, von gedachtem Biſchofe von Roſtov, dem Generalfeldmarſchall Grafen Buturlin, dem General en Chef Kn. Golitzyn, und dem Praͤſidenten des Mediciniſchen Collegii Baron Tſcherkaßov, ihm geſchehenen Vorſtellung, aufs neue bekraͤftigte, der Wahrheit gemaͤß ſei, und er außer denen von ihm bereits angezeigten, bei ſeinem Verbrechen keine andre Mitſchuldige habe; folglich auch weiter nichts zur Unterſuchung uͤbrig blieb: ſo beſchloß dieſelbe einmuͤtig, nachdem ſie ſich die auf dieſen Vorfall ſich beziehende Geſetze vorleſen laſſen, uͤber die in dieſem Verbrechen be- fangene Perſonen, naͤmlich ſowol uͤber den Haupt- Rebellen und Verraͤter Mirowicz, als auch uͤber die uͤbrigen, in ſo fern ein jeder von ihnen an die- ſem Verbrechen Teil genommen, zu folgendem Ur- teil zu ſchreiten.
I.
Erſtlich legen ſich aus allem obangefuͤhrten, imgleichen aus den Umſtaͤnden der Sache, und der daruͤber angeſtellten Unterſuchung, folgende hoͤchſt-
wich-
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des Mirowitſch.
Gottes nimmer ſehen wolle, wofern er entweder
vorher, oder auch anjetzo, jemanden oder etwas
verſchwiegen haͤtte.
Weil nun endlich die Verſammlung aus dieſen
und andern aus dem Verlauf der ganzen Sache und
den Acten ſich ergebenden Umſtaͤnden den Schluß
machte, daß das Bekenntniß des Mirowicz, welches
er auch bei der zweiten, von gedachtem Biſchofe
von Roſtov, dem Generalfeldmarſchall Grafen
Buturlin, dem General en Chef Kn. Golitzyn,
und dem Praͤſidenten des Mediciniſchen Collegii
Baron Tſcherkaßov, ihm geſchehenen Vorſtellung,
aufs neue bekraͤftigte, der Wahrheit gemaͤß ſei,
und er außer denen von ihm bereits angezeigten, bei
ſeinem Verbrechen keine andre Mitſchuldige habe;
folglich auch weiter nichts zur Unterſuchung uͤbrig
blieb: ſo beſchloß dieſelbe einmuͤtig, nachdem ſie
ſich die auf dieſen Vorfall ſich beziehende Geſetze
vorleſen laſſen, uͤber die in dieſem Verbrechen be-
fangene Perſonen, naͤmlich ſowol uͤber den Haupt-
Rebellen und Verraͤter Mirowicz, als auch uͤber
die uͤbrigen, in ſo fern ein jeder von ihnen an die-
ſem Verbrechen Teil genommen, zu folgendem Ur-
teil zu ſchreiten.
I.
Erſtlich legen ſich aus allem obangefuͤhrten,
imgleichen aus den Umſtaͤnden der Sache, und der
daruͤber angeſtellten Unterſuchung, folgende hoͤchſt-
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 253. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/277>, abgerufen am 22.11.2024.
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