[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.die neue Gesetz-Commis. betreffend. didaten, die sie zum Anführer vorschlagen;und fangen an, nach den Listen zu ballotiren: worauf man die Namen zweier Personen, die die meisten Wahlkugeln bekommen haben, oder bei denen die größte Anzahl gleich gewesen, in den Uns zu übergebenden Bericht einträgt. Der General-Procureur schlägt auch einen Candidaten als die dritte Person vor, dessen Name, wenn die Commission diesen Candi- daten des General-Procureurs gutwillig an- nimmt, gleichfalls in den Bericht eingetragen wird: wo aber nicht, so schlägt der General- Procureur drei Candidaten vor, läßt die De- putirten ballotiren, und den Namen desjeni- gen, dem die meisten Kugeln zugefallen, in den Bericht eintragen. Sollte es geschehen, daß der General-Procureur einen von den beiden Candidaten der Commission gleichfalls zum Vorschlag brächte: so ist in dem Falle erlaubt, Uns zwei Deputirte vorzustellen, unter welchen Wir einen zum Anführer oder Deputirten-Marschall erwählen werden. Diesem von Uns erwählten Marschalle über- giebt der General-Procureur in Unserm Na- men den Marschallstab: bis dahin aber kommt der General-Procureur mit dem Stabe in die Versammlung. Der erwählte Marschall empfängt alle Ukasen, wie auch alle vorläu- fige T 3
die neue Geſetz-Commiſ. betreffend. didaten, die ſie zum Anfuͤhrer vorſchlagen;und fangen an, nach den Liſten zu ballotiren: worauf man die Namen zweier Perſonen, die die meiſten Wahlkugeln bekommen haben, oder bei denen die groͤßte Anzahl gleich geweſen, in den Uns zu uͤbergebenden Bericht eintraͤgt. Der General-Procureur ſchlaͤgt auch einen Candidaten als die dritte Perſon vor, deſſen Name, wenn die Commiſſion dieſen Candi- daten des General-Procureurs gutwillig an- nimmt, gleichfalls in den Bericht eingetragen wird: wo aber nicht, ſo ſchlaͤgt der General- Procureur drei Candidaten vor, laͤßt die De- putirten ballotiren, und den Namen desjeni- gen, dem die meiſten Kugeln zugefallen, in den Bericht eintragen. Sollte es geſchehen, daß der General-Procureur einen von den beiden Candidaten der Commiſſion gleichfalls zum Vorſchlag braͤchte: ſo iſt in dem Falle erlaubt, Uns zwei Deputirte vorzuſtellen, unter welchen Wir einen zum Anfuͤhrer oder Deputirten-Marſchall erwaͤhlen werden. Dieſem von Uns erwaͤhlten Marſchalle uͤber- giebt der General-Procureur in Unſerm Na- men den Marſchallſtab: bis dahin aber kommt der General-Procureur mit dem Stabe in die Verſammlung. Der erwaͤhlte Marſchall empfaͤngt alle Ukaſen, wie auch alle vorlaͤu- fige T 3
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die neue Geſetz-Commiſ. betreffend.
didaten, die ſie zum Anfuͤhrer vorſchlagen;
und fangen an, nach den Liſten zu ballotiren:
worauf man die Namen zweier Perſonen, die
die meiſten Wahlkugeln bekommen haben, oder
bei denen die groͤßte Anzahl gleich geweſen,
in den Uns zu uͤbergebenden Bericht eintraͤgt.
Der General-Procureur ſchlaͤgt auch einen
Candidaten als die dritte Perſon vor, deſſen
Name, wenn die Commiſſion dieſen Candi-
daten des General-Procureurs gutwillig an-
nimmt, gleichfalls in den Bericht eingetragen
wird: wo aber nicht, ſo ſchlaͤgt der General-
Procureur drei Candidaten vor, laͤßt die De-
putirten ballotiren, und den Namen desjeni-
gen, dem die meiſten Kugeln zugefallen, in
den Bericht eintragen. Sollte es geſchehen,
daß der General-Procureur einen von den
beiden Candidaten der Commiſſion gleichfalls
zum Vorſchlag braͤchte: ſo iſt in dem Falle
erlaubt, Uns zwei Deputirte vorzuſtellen,
unter welchen Wir einen zum Anfuͤhrer oder
Deputirten-Marſchall erwaͤhlen werden.
Dieſem von Uns erwaͤhlten Marſchalle uͤber-
giebt der General-Procureur in Unſerm Na-
men den Marſchallſtab: bis dahin aber kommt
der General-Procureur mit dem Stabe in die
Verſammlung. Der erwaͤhlte Marſchall
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