[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.XII. Fortsetzung der Acten, fige Ausarbeitungen, die in der großen Ver-sammlung vorzulesen sind, und die Jnstructio- nen der Deputirten: zu welchem Ende ihm auch die zum Schreiben nöthigen Bedienten nach Gutfinden zugegeben werden sollen. §. 5. Der Marschall läßt darauf die von Uns §. 6. Nach Vorlesung dessen trägt der Marschall schrie-
XII. Fortſetzung der Acten, fige Ausarbeitungen, die in der großen Ver-ſammlung vorzuleſen ſind, und die Jnſtructio- nen der Deputirten: zu welchem Ende ihm auch die zum Schreiben noͤthigen Bedienten nach Gutfinden zugegeben werden ſollen. §. 5. Der Marſchall laͤßt darauf die von Uns §. 6. Nach Vorleſung deſſen traͤgt der Marſchall ſchrie-
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XII. Fortſetzung der Acten,
fige Ausarbeitungen, die in der großen Ver-
ſammlung vorzuleſen ſind, und die Jnſtructio-
nen der Deputirten: zu welchem Ende ihm
auch die zum Schreiben noͤthigen Bedienten
nach Gutfinden zugegeben werden ſollen.
§. 5.
Der Marſchall laͤßt darauf die von Uns
zur Richtſchnur gegebene Jnſtructiou vorleſen;
und nachher wird auch gegenwaͤrtige Verord-
nung, wie die zum Entwurf eins neuen Ge-
ſetzbuchs verordnete Commiſſion zu verfaren
hat, vorgeleſen.
§. 6.
Nach Vorleſung deſſen traͤgt der Marſchall
den Deputirten vor, einige Candidaten zu
5 Stellen fuͤr die Directions-Commiſſion
auf eben die Art, wie ſie ihren Anfuͤhrer er-
waͤhlt haben, auszumachen. Der Marſchall
kann auch einen Candidaten dazu vorſchlagen,
ſo wie der General-Procureur; oder beide
gemeinſchaftlich koͤnnen einen, oder ein jeder
einen beſonders ernennen: und muͤſſen ſie fuͤr
eine jede Stelle die Namen von 2 oder 3 Can-
didaten in den Uns zu uͤbergebenden Bericht
ſetzen. Alles dies geſchiehet auf eben die Art,
wie oben bei der Wahl des Anfuͤhrers vorge-
ſchrie-
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