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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.

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XII. Fortsetzung der Acten,
fige Ausarbeitungen, die in der großen Ver-
sammlung vorzulesen sind, und die Jnstructio-
nen der Deputirten: zu welchem Ende ihm
auch die zum Schreiben nöthigen Bedienten
nach Gutfinden zugegeben werden sollen.

§. 5.

Der Marschall läßt darauf die von Uns
zur Richtschnur gegebene Jnstructiou vorlesen;
und nachher wird auch gegenwärtige Verord-
nung, wie die zum Entwurf eins neuen Ge-
setzbuchs verordnete Commission zu verfaren
hat, vorgelesen.

§. 6.

Nach Vorlesung dessen trägt der Marschall
den Deputirten vor, einige Candidaten zu
5 Stellen für die Directions-Commission
auf eben die Art, wie sie ihren Anführer er-
wählt haben, auszumachen. Der Marschall
kann auch einen Candidaten dazu vorschlagen,
so wie der General-Procureur; oder beide
gemeinschaftlich können einen, oder ein jeder
einen besonders ernennen: und müssen sie für
eine jede Stelle die Namen von 2 oder 3 Can-
didaten in den Uns zu übergebenden Bericht
setzen. Alles dies geschiehet auf eben die Art,
wie oben bei der Wahl des Anführers vorge-

schrie-

XII. Fortſetzung der Acten,
fige Ausarbeitungen, die in der großen Ver-
ſammlung vorzuleſen ſind, und die Jnſtructio-
nen der Deputirten: zu welchem Ende ihm
auch die zum Schreiben noͤthigen Bedienten
nach Gutfinden zugegeben werden ſollen.

§. 5.

Der Marſchall laͤßt darauf die von Uns
zur Richtſchnur gegebene Jnſtructiou vorleſen;
und nachher wird auch gegenwaͤrtige Verord-
nung, wie die zum Entwurf eins neuen Ge-
ſetzbuchs verordnete Commiſſion zu verfaren
hat, vorgeleſen.

§. 6.

Nach Vorleſung deſſen traͤgt der Marſchall
den Deputirten vor, einige Candidaten zu
5 Stellen fuͤr die Directions-Commiſſion
auf eben die Art, wie ſie ihren Anfuͤhrer er-
waͤhlt haben, auszumachen. Der Marſchall
kann auch einen Candidaten dazu vorſchlagen,
ſo wie der General-Procureur; oder beide
gemeinſchaftlich koͤnnen einen, oder ein jeder
einen beſonders ernennen: und muͤſſen ſie fuͤr
eine jede Stelle die Namen von 2 oder 3 Can-
didaten in den Uns zu uͤbergebenden Bericht
ſetzen. Alles dies geſchiehet auf eben die Art,
wie oben bei der Wahl des Anfuͤhrers vorge-

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[294/0318] XII. Fortſetzung der Acten, fige Ausarbeitungen, die in der großen Ver- ſammlung vorzuleſen ſind, und die Jnſtructio- nen der Deputirten: zu welchem Ende ihm auch die zum Schreiben noͤthigen Bedienten nach Gutfinden zugegeben werden ſollen. §. 5. Der Marſchall laͤßt darauf die von Uns zur Richtſchnur gegebene Jnſtructiou vorleſen; und nachher wird auch gegenwaͤrtige Verord- nung, wie die zum Entwurf eins neuen Ge- ſetzbuchs verordnete Commiſſion zu verfaren hat, vorgeleſen. §. 6. Nach Vorleſung deſſen traͤgt der Marſchall den Deputirten vor, einige Candidaten zu 5 Stellen fuͤr die Directions-Commiſſion auf eben die Art, wie ſie ihren Anfuͤhrer er- waͤhlt haben, auszumachen. Der Marſchall kann auch einen Candidaten dazu vorſchlagen, ſo wie der General-Procureur; oder beide gemeinſchaftlich koͤnnen einen, oder ein jeder einen beſonders ernennen: und muͤſſen ſie fuͤr eine jede Stelle die Namen von 2 oder 3 Can- didaten in den Uns zu uͤbergebenden Bericht ſetzen. Alles dies geſchiehet auf eben die Art, wie oben bei der Wahl des Anfuͤhrers vorge- ſchrie-

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Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 294. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/318>, abgerufen am 22.11.2024.