Zeiten eine getreue Nachricht von dieser wich- tigen Sache haben, und von der Denkungs- art des itzigen Zeitalters urteilen, folglich die Regeln finden mögen, die ihnen zum Unter- richt dienen können, und von welchen der Be- stand Unsers jetzigen Gebäudes sehr viel ab- hängt, als welches Uns weniger Mühe wür- de gekostet haben, wenn wir gleiche Journale oder Nachrichten von den vergangnen Zeiten gehabt hätten. Und daher muß der Director dahin sehen, daß die Journale so viel möglich getreu und deutlich seyen.
§. 28.
Einen jeden Deputirten nennet man in der Commission nicht anders, und schreibt an ihn nicht anders, als: Herr Deputirter des Orts N. N. nebst dem Vor- und Zunamen. Eben so unterschreiben sich die Deputirten: N. N. Deputirter von N. N.
§. 29.
Zum Schreiben in den Geschäften der Commission, und in allem, was davon ab- hängt, werden geschickte Edelleute, die von guter Aufführung sind, genommen. Wir hoffen, es werden sich viele willig dazu finden lassen, und Verlangen tragen, ihrem Vater-
lande
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die neue Geſetz-Commiſ. betreffend.
Zeiten eine getreue Nachricht von dieſer wich- tigen Sache haben, und von der Denkungs- art des itzigen Zeitalters urteilen, folglich die Regeln finden moͤgen, die ihnen zum Unter- richt dienen koͤnnen, und von welchen der Be- ſtand Unſers jetzigen Gebaͤudes ſehr viel ab- haͤngt, als welches Uns weniger Muͤhe wuͤr- de gekoſtet haben, wenn wir gleiche Journale oder Nachrichten von den vergangnen Zeiten gehabt haͤtten. Und daher muß der Director dahin ſehen, daß die Journale ſo viel moͤglich getreu und deutlich ſeyen.
§. 28.
Einen jeden Deputirten nennet man in der Commiſſion nicht anders, und ſchreibt an ihn nicht anders, als: Herr Deputirter des Orts N. N. nebſt dem Vor- und Zunamen. Eben ſo unterſchreiben ſich die Deputirten: N. N. Deputirter von N. N.
§. 29.
Zum Schreiben in den Geſchaͤften der Commiſſion, und in allem, was davon ab- haͤngt, werden geſchickte Edelleute, die von guter Auffuͤhrung ſind, genommen. Wir hoffen, es werden ſich viele willig dazu finden laſſen, und Verlangen tragen, ihrem Vater-
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die neue Geſetz-Commiſ. betreffend.
Zeiten eine getreue Nachricht von dieſer wich-
tigen Sache haben, und von der Denkungs-
art des itzigen Zeitalters urteilen, folglich die
Regeln finden moͤgen, die ihnen zum Unter-
richt dienen koͤnnen, und von welchen der Be-
ſtand Unſers jetzigen Gebaͤudes ſehr viel ab-
haͤngt, als welches Uns weniger Muͤhe wuͤr-
de gekoſtet haben, wenn wir gleiche Journale
oder Nachrichten von den vergangnen Zeiten
gehabt haͤtten. Und daher muß der Director
dahin ſehen, daß die Journale ſo viel moͤglich
getreu und deutlich ſeyen.
§. 28.
Einen jeden Deputirten nennet man in
der Commiſſion nicht anders, und ſchreibt an
ihn nicht anders, als: Herr Deputirter des
Orts N. N. nebſt dem Vor- und Zunamen.
Eben ſo unterſchreiben ſich die Deputirten:
N. N. Deputirter von N. N.
§. 29.
Zum Schreiben in den Geſchaͤften der
Commiſſion, und in allem, was davon ab-
haͤngt, werden geſchickte Edelleute, die von
guter Auffuͤhrung ſind, genommen. Wir
hoffen, es werden ſich viele willig dazu finden
laſſen, und Verlangen tragen, ihrem Vater-
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 323. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/347>, abgerufen am 22.11.2024.
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