II.Kapitel. Von den Kindern, welche in das Kin- derhaus aufgenommen werden.
§. 1.
So wol die Mütter selbst, als diejenigen, denen sie ihr Kind anvertrauen oder auch fremde Leute männlichen und weiblichen Ge- schlechts, können die Kinder, welche sie ge- funden haben, nach dem Kinderhause brin- gen, woselbst jedes Kind ohne den geringsten Anstand angenommen, auch kein Mensch be- fragt werden soll, wer er sei, und wessen Kind er bringe. Nur wird man ihn fragen, ob das Kind getauft sei oder nicht, und was es für einen Namen habe. Falls die Ueber- bringer sonst noch einige Umstände aus freien Stücken angeben wollten, sollen solche in ein besonderes Buch eingeschrieben werden.
§. 2.
Ein jeder kan dergleichen Kinder, nach- dem es ihm am bequemsten ist, zu den Priestern der Stadtkirchen, nach den Armen-
häusern,
I. Kinderhaus u. Accouchier-Hoſpital
II.Kapitel. Von den Kindern, welche in das Kin- derhaus aufgenommen werden.
§. 1.
So wol die Muͤtter ſelbſt, als diejenigen, denen ſie ihr Kind anvertrauen oder auch fremde Leute maͤnnlichen und weiblichen Ge- ſchlechts, koͤnnen die Kinder, welche ſie ge- funden haben, nach dem Kinderhauſe brin- gen, woſelbſt jedes Kind ohne den geringſten Anſtand angenommen, auch kein Menſch be- fragt werden ſoll, wer er ſei, und weſſen Kind er bringe. Nur wird man ihn fragen, ob das Kind getauft ſei oder nicht, und was es fuͤr einen Namen habe. Falls die Ueber- bringer ſonſt noch einige Umſtaͤnde aus freien Stuͤcken angeben wollten, ſollen ſolche in ein beſonderes Buch eingeſchrieben werden.
§. 2.
Ein jeder kan dergleichen Kinder, nach- dem es ihm am bequemſten iſt, zu den Prieſtern der Stadtkirchen, nach den Armen-
haͤuſern,
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I. Kinderhaus u. Accouchier-Hoſpital
II. Kapitel.
Von den Kindern, welche in das Kin-
derhaus aufgenommen werden.
§. 1.
So wol die Muͤtter ſelbſt, als diejenigen,
denen ſie ihr Kind anvertrauen oder auch
fremde Leute maͤnnlichen und weiblichen Ge-
ſchlechts, koͤnnen die Kinder, welche ſie ge-
funden haben, nach dem Kinderhauſe brin-
gen, woſelbſt jedes Kind ohne den geringſten
Anſtand angenommen, auch kein Menſch be-
fragt werden ſoll, wer er ſei, und weſſen
Kind er bringe. Nur wird man ihn fragen,
ob das Kind getauft ſei oder nicht, und was
es fuͤr einen Namen habe. Falls die Ueber-
bringer ſonſt noch einige Umſtaͤnde aus freien
Stuͤcken angeben wollten, ſollen ſolche in ein
beſonderes Buch eingeſchrieben werden.
§. 2.
Ein jeder kan dergleichen Kinder, nach-
dem es ihm am bequemſten iſt, zu den
Prieſtern der Stadtkirchen, nach den Armen-
haͤuſern,
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/64>, abgerufen am 21.11.2024.
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