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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.

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in Moskau.
§. 13.
Die Ammen und Wärterinnen.

Bei ganz jungen Kindern müssen Am-
men
und Wärterinnen oder Wartfrauen
seyn, um solche zu stillen, und nach ihnen zu
sehen. Diese sollen eben so, wie alle übrige
Bedienten, ihre Pässe haben, und auf ge-
wisse Zeit in Dienst genommen werden.
Freie Leute können ihren Lohn selbst bedin-
gen; für die Leibeigenen aber thun solches
ihre Herrschaften. Auf eben diese Weise
werden auch die Knechte und Mägde ange-
nommen.

§. 14.

Der Oberaufseher, die Oberaufseherin,
und der Oekonom, bekommen vom Ober-
Curator und dem Pupillen-Rath ihre
Jnstructionen, welche auch allen Be-
dienten vom Kinderhause die Besoldungen
bestimmen.

II. Ka-
in Moſkau.
§. 13.
Die Ammen und Waͤrterinnen.

Bei ganz jungen Kindern muͤſſen Am-
men
und Waͤrterinnen oder Wartfrauen
ſeyn, um ſolche zu ſtillen, und nach ihnen zu
ſehen. Dieſe ſollen eben ſo, wie alle uͤbrige
Bedienten, ihre Paͤſſe haben, und auf ge-
wiſſe Zeit in Dienſt genommen werden.
Freie Leute koͤnnen ihren Lohn ſelbſt bedin-
gen; fuͤr die Leibeigenen aber thun ſolches
ihre Herrſchaften. Auf eben dieſe Weiſe
werden auch die Knechte und Maͤgde ange-
nommen.

§. 14.

Der Oberaufſeher, die Oberaufſeherin,
und der Oekonom, bekommen vom Ober-
Curator und dem Pupillen-Rath ihre
Jnſtructionen, welche auch allen Be-
dienten vom Kinderhauſe die Beſoldungen
beſtimmen.

II. Ka-
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[43/0063] in Moſkau. §. 13. Die Ammen und Waͤrterinnen. Bei ganz jungen Kindern muͤſſen Am- men und Waͤrterinnen oder Wartfrauen ſeyn, um ſolche zu ſtillen, und nach ihnen zu ſehen. Dieſe ſollen eben ſo, wie alle uͤbrige Bedienten, ihre Paͤſſe haben, und auf ge- wiſſe Zeit in Dienſt genommen werden. Freie Leute koͤnnen ihren Lohn ſelbſt bedin- gen; fuͤr die Leibeigenen aber thun ſolches ihre Herrſchaften. Auf eben dieſe Weiſe werden auch die Knechte und Maͤgde ange- nommen. §. 14. Der Oberaufſeher, die Oberaufſeherin, und der Oekonom, bekommen vom Ober- Curator und dem Pupillen-Rath ihre Jnſtructionen, welche auch allen Be- dienten vom Kinderhauſe die Beſoldungen beſtimmen. II. Ka-

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Zitationshilfe: [Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772, S. 43. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland02_1772/63>, abgerufen am 21.11.2024.