[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 2. Riga u. a., 1772.in Moskau. §. 13. Die Ammen und Wärterinnen. Bei ganz jungen Kindern müssen Am- §. 14. Der Oberaufseher, die Oberaufseherin, II. Ka-
in Moſkau. §. 13. Die Ammen und Waͤrterinnen. Bei ganz jungen Kindern muͤſſen Am- §. 14. Der Oberaufſeher, die Oberaufſeherin, II. Ka-
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in Moſkau.
§. 13.
Die Ammen und Waͤrterinnen.
Bei ganz jungen Kindern muͤſſen Am-
men und Waͤrterinnen oder Wartfrauen
ſeyn, um ſolche zu ſtillen, und nach ihnen zu
ſehen. Dieſe ſollen eben ſo, wie alle uͤbrige
Bedienten, ihre Paͤſſe haben, und auf ge-
wiſſe Zeit in Dienſt genommen werden.
Freie Leute koͤnnen ihren Lohn ſelbſt bedin-
gen; fuͤr die Leibeigenen aber thun ſolches
ihre Herrſchaften. Auf eben dieſe Weiſe
werden auch die Knechte und Maͤgde ange-
nommen.
§. 14.
Der Oberaufſeher, die Oberaufſeherin,
und der Oekonom, bekommen vom Ober-
Curator und dem Pupillen-Rath ihre
Jnſtructionen, welche auch allen Be-
dienten vom Kinderhauſe die Beſoldungen
beſtimmen.
II. Ka-
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